1.491 Anwälte für Wiedergutmachung | Seite 63

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Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Gebert
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Rechtsanwältin Hanna Gebert
Kanzlei Hanna Gebert, Allescherstr. 1, 81479 München 7119.1378742311 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedergutmachung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Hanna Gebert
aus 24 Bewertungen Hervorragende Leistung. Ich habe mich ständig sicher und optimal aufgehoben gefühlt. Frau Gebert war sehr … (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eleonore Raim
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Rechtsanwältin Eleonore Raim
BERTOLL BAUER RAIM Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Hellmair-Platz 169, 86899 Landsberg am Lech 7080.2023497622 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Eleonore Raim ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedergutmachung
aus 76 Bewertungen Unkomplizierter schneller Kontakt und Termin (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst
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Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst
Kanzlei Dr. Bornhorst, Eichhornstr. 21, 97070 Würzburg 6921.3257790411 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedergutmachung
aus 22 Bewertungen Nettes Personal. Herr Bornhorst ist sehr freundlich , die Gespräche und Aufklärung waren sehr gut und verständlich … (13.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedergutmachung

Fragen und Antworten

  • Wiedergutmachung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedergutmachung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedergutmachung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedergutmachung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedergutmachung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Wiedergutmachung ist ein Synonym für Schadensersatz. Unter Wiedergutmachung versteht man die Heilung eines Unrechts durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs.

Der Ausdruck Wiedergutmachung bezieht sich auf den juristisch wirksamen Ausgleich eines erlittenen Nachteils, Schadens, Unrechts oder einer Verletzung, und zwar

  • zivilrechtlich bei fremdem Verschulden durch den Schadensersatz bzw. den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, die Regressnahme;

  • sowie strafrechtlich durch den Täter-Opfer-Ausgleich oder durch Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes;

  • öffentlichrechtlich durch die Leistung von Schadensersatz (Entschädigung)in den Fällen der Enteignung;

  • völkerrechtlich der Schadensersatz für einen Geschädigten

  • im Allgemeinen durch eine Entschädigung etwa im Rahmen der Schadenregulierung durch eine Versicherung;

Durch die Wiedergutmachung kann zum Beispiel ein durch eine Straftat bewirkter Schaden, wie eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung, ausgeglichen werden, entweder durch Naturalrestitution oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Geldleistungen.

Der Schadensersatz bei einem materiellen Schaden, z.B. Sachbeschädigung, erfolgt grundsätzlich durch Wiederherstellung des vor Schadenseintritt bestehenden Zustands (Naturalrestitution), unter bestimmten Umständen auch in Geld. Das Schmerzensgeld ist Teil des so genannten immateriellen Schadens und fällt unter den Schadenersatz. Es wird für Schäden gezahlt, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, z.B. bei einer Körperverletzung. Dabei handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Schaden, da durch die Zahlung einer Geldsumme z. B. die Schmerzen nicht beseitigt werden können. Schmerzensgeld wird gezahlt bei Schäden am Körper, aber auch bei psychischen Belastungen und psychischen Schäden. Dieser Anspruch ist vererblich. Das Schmerzensgeld stellt also eine Art Wiedergutmachung dar.

(WEI)

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