Berliner Testament: So können Sie sich gegenseitig absichern.
- 6 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- So gehen Sie vor
- Was ist ein Berliner Testament?
- Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
- Welche Auswirkungen hat das Berliner Testament auf die Kinder?
- Wie kann man ein Berliner Testament aufsetzen?
- Kann ein Berliner Testament geändert werden?
- Wie viel kostet ein Berliner Testament?
- Was passiert im Falle einer Scheidung mit dem Berliner Testament?
- Was geschieht bei Wiederheirat mit dem Berliner Testament?
- Berliner Testament mit Auslandsbezug
- Alternativen zum Berliner Testament
Foto(s): ©stock.adobe.com/GinaSanders
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Rechtstipps zu "Berliner Testament" | Seite 22
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22.08.2008 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… durch Rechtsanwälte ist daher dringend geboten. So hat der Bundesgerichtshof im Urteil IV ZR 263/96 (NJW 1998, 543) entschieden, dass beim Berliner Testament (§ 2269 BGB) keine Erbausschlagung …“ Weiterlesen
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12.08.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch: Ungültiges Testament bei Demenz Das Testament eines Demenzkranken ist nicht in jedem Fall wirksam. Je nachdem, wie stark …“ Weiterlesen
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24.06.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein und bestimmen die Kinder zu Erben des länger lebenden Partners. Doch von der steuerrechtlichen Seite aus betrachtet …“ Weiterlesen
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25.06.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… des Erstobjektes und sind beide Eheleute Miteigentümer des Zweitobjekts, kann die Kinderzulage zweimal, also für beide Objekte, geltend gemacht werden. (Az.: 6 K 1898/02) Erbschein trotz fehlendem Testament …“ Weiterlesen
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18.01.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… voneinander (sog. Wechselbezüglichkeit) getroffen haben, nicht mehr widerrufen kann. Häufigste Variante ist das "Berliner Testament", wonach der Überlebende Alleinerbe ist und die Kinder erst nach dem Tod …“ Weiterlesen
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04.01.2006 anwalt.de-Redaktion„… und Kinder gemeinsam erben – etwa weil die Kinder noch klein sind oder der Ehegatte besonders schutzbedürftig ist – so bietet sich die Errichtung eines Ehegattentestaments, auch “Berliner Testament …“ Weiterlesen