611 Anwälte für Ablehnungsbescheid | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt David Ernst
sehr gut
Rechtsanwalt David Ernst
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt David Ernst ist Ihr Ansprechpartner für Ablehnungsbescheid
aus 25 Bewertungen Die schnelle unkomplizierte Kontaktaufnahme und entsprechend zeitnah, der Erhalt aussagekräftiger Informationen zu … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Spigt
Rechtsanwalt Jan Spigt
Spigt Advocatuur, Arnhemseweg 6, Amersfoort 3941 CP, Niederlande 6516.8050767423 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Spigt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ablehnungsbescheid
(22.02.2023) Schnelle Antwort mit Fachwissen
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Balß
sehr gut
Kanzlei Norman Balß, Erzbergerstraße 37, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.0590811878 km
Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Ablehnungsbescheid steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Norman Balß gerne zur Verfügung
aus 37 Bewertungen Hiermit würde ich gern, über Herrn Rechtsanwalt Balß eine positive Einschätzung schreiben. er hat mir freundlich und … (22.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Günther
Rechtsanwältin Antje Günther
Günther & Reinhold Rechtsanwaltskanzlei, Hallstr. 9, 39576 Hansestadt Stendal 6880.297840795 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Frau Rechtsanwältin Antje Günther
(04.03.2022) Frau Günther ist geduldig und umsichtig. Ich war stets informiert über jeden ihrer Schritte. Leider musste die Klage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Remdt
Rechtsanwalt Joachim Remdt
Rechtsanwaltskanzlei Remdt, Ibenhainer Str. 27, 99880 Waltershausen 6898.6141133495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Remdt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Ablehnungsbescheid
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Bastam
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Bastam
Bastam Rechtsanwälte, Leipziger Straße 99, 06108 Halle (Saale) 6950.1928842005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Baurecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andre Bastam gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr Bastam hat mir sehr geholfen. Er war immer erreichbar und konnte dafür sorgen, dass mein Arbeitsrechtfall am … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Dr. Peter Kaser
Rechtsanwalt MMag. Dr. Peter Kaser
Rechtsanwälte Dr. Wuelz, Dr. Kaser, Salurner Str. 12, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.5707894209 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ablehnungsbescheid steht Ihnen Herr Rechtsanwalt MMag. Dr. Peter Kaser gerne zur Verfügung
(23.08.2021) Der Grund meiner Fragen wurde von Herrn Dr Kaser intuitiv erfasst, soweit es in einem Telefonkontakt möglich ist. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Henrike Korn MBA
Rechtsanwältin Henrike Korn MBA
korn.legal, Palmaille 124, 22767 Hamburg 6717.0088499246 km
Medizinrecht und in Compliance für Ärzte, Apotheker, Pflegende, Medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser. Wir verfügen über fundierte Branchenkenntnisse in Ihrem Bereich!
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Recht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Henrike Korn MBA ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ablehnungsbescheid
(05.03.2024) Frau Korn berät sehr kompetent und zielorientiert. Mit ihrer Hilfe konnten wir das was wir nur "so im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hubrich
Kanzlei Hubrich, Clara-Zetkin-Straße 10, 07545 Gera 6990.965121012 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Hubrich vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 7 Bewertungen Konnte mir schnell und unproblematisch weiterhelfen, sowie die wichtigsten Fakten mit mir erörtern. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
sehr gut
Kanzlei Hazinedar, Gehrenwaldstraße 27, 70327 Stuttgart 6935.6231508303 km
Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ebru Hazinedar vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 24 Bewertungen Ich habe mich wegen der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses an Fr. Hazinedar gewandt. Die digitale Kommunikation fand … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
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Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bauerfeind, Taubermühle 3, 97450 Arnstein 6911.0368509484 km
100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert.
Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind - Ihr juristischer Beistand im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 16 Bewertungen Als Anwalt hat er sich 100% für mich eingesetzt und mich vor dem Knast bewahrt. Ich würde jeden Euro wieder zahlen. (24.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ablehnungsbescheid

Fragen und Antworten

  • Ablehnungsbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ablehnungsbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ablehnungsbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ablehnungsbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ablehnungsbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Ablehnungsbescheid ist die übliche Form, in der eine Behörde den Antrag oder auch ein sonst geäußertes Begehren ablehnt. Bescheid bezeichnet vor allem das körperliche Schriftstück, wird aber weitgehend synonym mit der inhaltlichen Entscheidung verwendet, also dem hinter dem Bescheid stehenden ablehnenden Verwaltungsakt.

Behörde entscheidet über Anträge per Bescheid

Im Verwaltungsrecht beginnt ein Verfahren von Amts wegen oder mit einem Antrag bei der zuständigen Behörde. Beantragt wird in der Regel, dass die Behörde in irgendeiner Form tätig wird, beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Rente gewährt, eine Baugenehmigung oder Gaststättenkonzession ausstellt, oder dass eine Hochschule den Bewerber mittels Immatrikulation zum Studium zulässt.

Wie die behördliche Entscheidung ausfällt, also ob die beantragte Leistung gewährt oder abgelehnt wird, richtet sich nach den speziellen Gesetzen. Kommt die Behörde danach zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller sein Wunsch nicht erfüllt werden kann, erlässt sie einen Ablehnungsbescheid. Die Form des Ablehnungsbescheides ist für das allgemeine Verwaltungsrecht im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Im Sozialrecht gilt stattdessen das Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch und im Steuerrecht die Abgabenordnung (AO).

Entscheidungsinhalt nach Fachgesetzen

Inhaltlich entscheiden die Behörden nach den einschlägigen Fachgesetzen. Dabei ist dieses sogenannte besondere Verwaltungsrecht weitgehend Ländersache und so je nach Bundesland verschieden. So regelt beispielsweise für Bayern Artikel 72 der Bayerischen Bauordnung, wann eine Baugenehmigung mittels Ablehnungsbescheid versagt werden darf.

Bundesweit einheitlich sind die Gesetze in der Sozialversicherung. Ob z. B. die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld zahlen kann, richtet sich nach dem SGB III, für Hartz IV gilt das SGB II. Über die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) entscheidet die Integrationsbehörde nach dem SGB IX. Eine beantragte Rente prüft die Rentenversicherung nach dem SGB IV. Liegen die dort geregelten Voraussetzungen nicht vor, ergeht der Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsbehörde.

Rechtsbehelf gegen Ablehnungsbescheide

Gegen Ablehnungsbescheide kann regelmäßig mit einer Klage vorgegangen werden. Häufig muss aber vor Zulässigkeit der Klage gegen einen Ablehnungsbescheid erst ein sogenanntes Vorverfahren mittels Einspruch bzw. Widerspruch durchgeführt werden. Welche Rechtsbehelfe statthaft sind, lässt sich der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen, die jeder schriftliche Ablehnungsbescheid enthalten sollte. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, die sich ebenfalls aus der Belehrung ergibt.

Beim Widerspruchsverfahren bzw. Einspruchsverfahren ergeht erneut ein Bescheid. Der wird unabhängig von seinem materiellen Inhalt üblicherweise allerdings nicht mehr als Ablehnungsbescheid bezeichnet, sondern insoweit neutral als Widerspruchsbescheid bzw. Einspruchsbescheid.

Soweit mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen wird, entscheidet dieses über den Ablehnungsbescheid in der Form, die er ggf. durch einen Widerspruchsbescheid gefunden hat, per Urteil bzw. durch Beschluss.

(ADS)

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