1.103 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Beck
sehr gut
Fachanwalt Arbeitsrecht, Bahnhofstr. 41, 66663 Merzig 6733.5930448737 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Beck hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 31 Bewertungen Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt der unsere Angelegenheit zu einem guten Ergebnis führte.Herr RA Beck ist … (28.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Fischer
gut
Kanzlei Markus Fischer, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach 6629.5063660557 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Fischer
aus 15 Bewertungen Ich durfte bereits vor 12 Jahren mit Erfolg fachliche und rechtsanwaltliche Unterstützung, im Bereich des … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Uwe Butschkau
Rechtsanwalt Butschkau, Lindenallee 54, 15890 Eisenhüttenstadt 7067.5476147484 km
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht das engagierte Eintreten für die Interessen der Mandanten. Die persönliche und individuelle Betreuung ist dabei selbstverständlich.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Butschkau vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Nach einem vertrauensvollen Gespräch und der Übernahme des Mandats erfolgte eine schnelle Abwicklung meines Problems. … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis
Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB, Technologiepark 32, 33100 Paderborn 6745.6118939099 km
Spezialist für Arzthaftungsrecht und Personenschäden nach Unfällen . TOP-Anwalt Medizinrecht/ Sozialrecht seit 2017 (FOCUS) und TOP-Anwalt Medizinrecht 2019 und 2021 (WirtschaftsWoche).
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mediation • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Nikolaos Penteridis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 41 Bewertungen Ein Verfahren über Jahre, in dem alle Register gezogen wurden. Ich bin froh ihn an meiner Seite gehabt zu haben. Er … (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel Bertoll
sehr gut
Rechtsanwalt Miguel Bertoll
BERTOLL BAUER RAIM Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Hellmair-Platz 169, 86899 Landsberg am Lech 7080.2029921381 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Miguel Bertoll für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 112 Bewertungen Rechtsanwalt Bertoll hat sehr gute Arbeit geleistet und das Mögliche versucht, leider war mein Gegner, der mich … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hölz
Rechtsanwalt Stefan Hölz
Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1387580109 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Hölz
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
fritzundkollegen, Kartäuserstrasse 59, 79104 Freiburg im Breisgau 6890.8827273535 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
aus 68 Bewertungen Positiv fand ich eine klare kurze Antwort zu bekommen,dass sie nicht die richtigen Ansprechpartner sind, sondern ich … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski
sehr gut
Kanzlei Buhr-Bartlakowski, Lindenstr. 19, 12621 Berlin 6986.6710989744 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anne Katrin Buhr-Bartlakowski für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 21 Bewertungen Längerfristig habe ich (wir) um die Freigabe unserer Mietkaution durch eine Hausverwaltung fruchtlos gekämpft. Jetzt … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka
Rechtsanwältin Christiane Dorka Kanzlei Dorka, Keithstr. 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Dorka gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Spitze Beratung, man kommt zur ihr wie zum gutem Arzt. Man kann alles offen erzählen und Frau Dorka macht daraus … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Macho-Lauser Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31, 85221 Dachau 7102.3226390245 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Irene Macho-Lauser
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Schwieren
aus 6 Bewertungen Herr Schwieren gab mir telefonisch einen Ratschlag. Ich habe diesen erfolgreich umgesetzt. Nochmals vielen Dank. … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Rühl
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Rühl
Kanzlei Pascal Rühl, Königswarterstr. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Pascal Rühl – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 74 Bewertungen Herr Rühl ist einfach super gut und war sehr freundlich Dankeschön für Ihre Hilfe (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Fodor
Rechtsanwalt Maik Fodor
Kubon Rechtsanwälte, Mühlenstr. 6, 88662 Überlingen 6987.2516548015 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Maik Fodor gerne zur Verfügung
(16.09.2023) Schnelle und sehr professionelle Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Früh
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Früh
Bonse, Häuser & Früh, Am Schillerplatz 11, 71522 Backnang 6937.5688538116 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Früh gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Prüfung einer Schriftsache schnell erledigt und verständlich erklärt (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes
(08.02.2024) Frau Brandes hat sehr rasch und kompetent auf meine Anfrage geantwortet und mir damit weiter helfen können.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian G. Scholz
sehr gut
Rechtsanwalt Christian G. Scholz
Kanzlei Christian G. Scholz, Uhlbergstr. 68, 70794 Filderstadt 6939.402851179 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian G. Scholz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 23 Bewertungen Sehr nett und auch informativ.........hört einem sehr gut zu und hat gute Überlegungen an den Fall ran zugehen (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Beer
Rechtsanwalt Felix Beer
Besold Rechtsanwälte, Penzendorfer Str. 20, 91126 Schwabach 7015.9943284352 km
„Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst.“ (Sir James Cassels)
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Beer
aus 6 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, höflich, freundlich, immer kurzfristig erreichbar, professionelle Arbeit, auftreten bei … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Heinen
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Heinen
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Heinen, Holbeinstr. 9, 50733 Köln 6673.6955322393 km
Kommunikation ist der Schlüssel zu einem schnellen und zufriedenstellenden Ergebnis!
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernd Heinen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 19 Bewertungen Beratung hat mir geholfen, mein Problem einschätzen und zu können. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arnd Hanne
Rechtsanwalt Arnd Hanne
Rechtsanwaltskanzlei Hanne, Richmodstraße 6, 50667 Köln 6674.5175853859 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Arnd Hanne bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Er ist immer verfügbar und verantwortlich. (01.03.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Helmut Vogt
Kanzlei Helmut Vogt, Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover 6766.8979852162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Fachanwalt und Notar Helmut Vogt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christina Ziems
sehr gut
Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB, Kurt-Schumacherstraße 1-3, 44534 Lünen 6674.5143377508 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Christina Ziems bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Die Anwältin nimmt sich Zeit und ist gut erreichbar , Aufträge werden schnellstmöglich bearbeitet (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Amberg
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Amberg
Amberg & Krätschmer Rechtsanwälte, Haselmühlweg 1, 63741 Aschaffenburg 6861.8693947468 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Amberg hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 21 Bewertungen Hr. Amberg hat uns einfach und unkompliziert bei der Durchsetzung der BR-Rechte gegenüber dem Arbeitgeber unterstützt. … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger, Frauentorstr. 51 a, 86152 Augsburg 7062.3710297895 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Frau Pfleger ist sehr kompetent, nahm sich Zeit für die Beantwortung all meiner Fragen rund um das Familienrecht und … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Tungel
sehr gut
Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB, Kurt-Schumacher-Str. 1-3, 44534 Lünen 6674.5143377508 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Tungel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 69 Bewertungen Herr Tungel ist ein Anwalt mit Kompetenz und Erfahrungen . Ein Anwalt mit Herz und Kopf . Er ist sehr zuverlässig. In … (08.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.