1.116 Anwälte für Arbeitslosengeld | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon
Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden 7082.2602569605 km
Immer einen Zug voraus.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Mediation • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Arbeitslosengeld
aus 5 Bewertungen In unserer Familienangelegenheit haben wir auf Empfehlung Frau Rhinow-Simon kontaktiert. Das war eine sehr gute … (11.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Funke
Rechtsanwalt Stephan Funke
Rechtsanwaltskanzlei Funke & Habedank, Hauptstr. 145, 58675 Hemer 6701.7334517806 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Funke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Wir bedanken bei Herrn Funke für die erfolgreiche Abwicklung. (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Schlolaut
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Schlolaut
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Arbeitslosengeld bietet Frau Rechtsanwältin Mona Schlolaut
aus 23 Bewertungen Frau Schlolaut hat meine Schwester und mich kompetent und allgemein verständlich die uns am Herzen liegende … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing
Kanzlei Schmanns, Apostelnstr. 2, 50667 Köln 6674.3624567469 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Schmanns-Hüsing - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Arbeitslosengeld
aus 67 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Auskunft. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Pschierl
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Pschierl
Hartz4Kanzlei, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
Ihren Bescheid vom Jobcenter können wir kostenlos prüfen. Beachten Sie die ein-monatige Frist zur Einlegung des Widerspruchs. Die Kanzlei ist ausschließlich spezialisiert auf das Bürgergeld - Recht.
Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Pschierl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld
aus 31 Bewertungen Kanzlei hat mir schon vor paar Jahren mit dem Hartz 4 geholfen und Jetzt wieder mit dem Bürgergeld gute leute (11.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker
Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker, Kalthofer Str. 27, 58640 Iserlohn 6693.8333016156 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker - Ihr juristischer Beistand im Bereich Arbeitslosengeld
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Jung
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Jung
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.955120196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Marco Jung hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Arbeitslosengeld
aus 134 Bewertungen Wir möchten auf diesem Weg unseren größten Dank Herrn RA Jung aussprechen. Auf der Suche nach einem geeignetem Anwalt … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Rechtsanwalt Hartwig Meyer
Kanzlei Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53a, 12359 Berlin 6980.9671562259 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hartwig Meyer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Debring
Kanzlei Claudia Debring, Ribbeckstr. 12, 14469 Potsdam 6959.4529375198 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Debring unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Arbeitslosengeld
(30.05.2022) Frau Debring hat zugehört und es war ein sehr angenehmes Gespräch.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Wübbenhorst
Kanzlei Wübbenhorst, Gerichtsstraße 6, 46236 Bottrop 6642.8528822762 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christof Wübbenhorst - Ihr juristischer Beistand im Bereich Arbeitslosengeld
(22.11.2023) Herr Wübbenhorst hat mich bereits in 2 Fällen vertreten. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden, habe mich gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
Kanzlei Uwe Kurzmann, Müllerstraße 156 A, 13353 Berlin 6970.9745765143 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtsfragen im Bereich Arbeitslosengeld beantwortet Herr Rechtsanwalt Uwe Kurzmann
(05.06.2018) Ein Supa Anwalt versucht dir zu helfen einer kann ,, geht auf deine Wünsche ein also von Supa zufrieden....
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Kalweit
Rechtsanwältin Katrin Kalweit
Kalweit & Kraußlach Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Faustgäßchen 4, 99084 Erfurt 6922.3237738782 km
Schwerpunkt: Strafrecht und Arbeitsrecht - Verhalten im Notfall: Keine Panik, Keine Angaben, Kontakt zum Anwalt aufnehmen Notfallnummer: 01787568060
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Arbeitslosengeld bietet Frau Rechtsanwältin Katrin Kalweit
aus 7 Bewertungen Die Frau kalweit hat mir sehr geholfen in meiner Angelegenheit . Kann ich nur weiterempfehlen. (10.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitslosengeld

Fragen und Antworten

  • Arbeitslosengeld: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitslosengeld umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitslosengeld und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Arbeitslosengeld: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitslosengeld sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

 

Als Arbeitslosengeld, genauer Arbeitslosengeld I, bezeichnet man eine staatliche Leistung, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu maximal 24 Monate beanspruchen können. Geregelt ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld in §§ 129 ff. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Erwerbsfähige können Arbeitslosengeld I beantragen, wenn sie arbeitslos sind, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss zunächst bei der Agentur für Arbeit ein so genannter Grundantrag gestellt werden. Achtung: Leistungen werden erst ab der Stellung des Antrags gewährt. Folgende Dokumente sollten zur Arbeitsagentur mitgebracht werden: Personalausweis, Arbeitspapiere (derzeit noch inklusive Lohnsteuerkarte), Nachweise über einen früheren Leistungsbezug, Arbeitsbescheinigung und weitere Dokumente soweit notwendig (z.B. Krankengeld-Bescheinigung).

Arbeitslosigkeit ist gegeben, wenn der Betroffene in keinem Beschäftigungsverhältnis steht, Eigenbemühungen erbringt, um seine Erwerbslosigkeit zu beenden und darüber hinaus verfügbar ist, d.h. für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Bezieher von Arbeitslosengeld I müssen der Arbeitsagentur gegenüber bestimmte Pflichten erfüllen, beispielsweise zu den Gesprächsterminen erscheinen und regelmäßig nachweisen, dass sie sich um eine neue Erwerbstätigkeit bemüht haben. 

Meldepflichten

Wer arbeitslos wird oder Arbeitslosengeld I bezieht, ist verpflichtet, sich persönlich bei der Arbeitsagentur zu melden. Kommen sie ihrer Meldepflicht nicht nach, so kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Generell gilt für die Meldefristen, dass hierbei nur Werktage berücksichtigt werden. Sonn- und Feiertage zählen nicht, nur Tage, an denen die Behörde auch dienstbereit ist.

Im Vorfeld unterscheidet man zwischen der Meldung als „arbeitsuchend" (§ 37d SGB III) und der Arbeitslosmeldung (§ 122 SGB III). Die Meldung als arbeitsuchend soll es der Arbeitsagentur ermöglichen, frühzeitig bei der Stellenvermittlung unterstützend tätig zu werden. Wer in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis tätig ist, muss sich drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden, spätestens jedoch drei Tage nachdem er vom Auslaufen seines Arbeitsvertrages erfahren hat. Ausnahmsweise wird die Meldefrist hier durch eine telefonische Meldung gewahrt, wenn ein Ersatztermin mit der Arbeitsagentur vereinbart wird. Die Meldung als „arbeitsuchend" wird jedoch dann erst zum Gesprächstermin wirksam.

Anders dagegen bei der Arbeitslosmeldung: Wer seine Kündigung erhält oder vom Ende seines Beschäftigungsverhältnisses erfährt (z.B. Ablauf beim befristeten Arbeitsvertrag), muss sich bereits am ersten Tag bei der Arbeitsagentur melden. Der Betroffene hat grundsätzlich persönlich bei seiner Agentur für Arbeit zu erscheinen. Ist er jedoch aus wichtigen Gründen verhindert, beispielsweise wegen einer Krankheit, muss er im Zweifelsfall mittels einem Attest oder einem anderen Dokument, den wichtigen Grund für die Nichteinhaltung des Termins belegen.

Anwartschaftszeiten

Finanziert wird das Arbeitslosengeld I mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Dementsprechend können grundsätzlich nur diejenigen Beschäftigten Arbeitslosengeld beanspruchen, die im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben.

Wie lange Arbeitslosengeld bezahlt wird, hängt vom Lebensalter des Betroffenen und von der Dauer des letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Regeln für die Bezugsdauer: Um Arbeitslosengeld I zu erhalten muss das Versicherungspflichtverhältnis mindestens 12 Monate bestanden haben. Es wird dann für 6 Monate bezahlt. Bei einem Versicherungspflichtverhältnis von 16 Monaten, kann Arbeitslosengeld für 8 Monate, ab 20 Monaten Versicherungspflicht für zehn Monate und bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab 24 Monate für 12 Monate beansprucht werden. Arbeitslose über 50 Jahren können für 15 Monate Arbeitslosengeld I beanspruchen, wenn sie eine Versicherungspflicht von mindestens 30 Monaten nachweisen. Ab Vollendung des 55. Lebensjahrs kann das Arbeitslosengeld I für 18 Monate beansprucht werden, wenn das Versicherungspflicht mindestens 36 Monate bestanden hat und schließlich wird Arbeitslosen, die 58 Jahre und älter sind, Arbeitslosengeld bis zu 24 Monaten gewährt.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die konkrete Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen. Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben, erhalten 67 Prozent (sog. erhöhter Leistungssatz); alle anderen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz) des Nettogehalts der letzten zwölf Monate. Der Leistungssatz wird jeweils täglich bemessen (Bemessungsentgelt) und für jeweils 30 Tage pro Monat (unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat) als monatlicher Zahlbetrag gewährt.

Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Arbeitszeit mit weniger als 15 Wochenstunden) werden netto (also nach Abzug aller Steuern, Beiträgen und Werbungskosten) auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, wobei geringfügige Einnahmen generell bis zu einem Höchstbetrag von 165 Euro angerechnet werden.

Abgrenzung zu ALG II

Das Arbeitslosengeld I ist vom Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) zu unterscheiden. Letzteres ist als sozialstaatliche Grundsicherungsleistung ausgestaltet, so dass mit einem gewissen Regelsatz (pro Erwachsenen 347 Euro und weitere Grundsicherungsleistungen) derzeit das Existenzminimum gesichert ist und nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird. Hinweis: Empfänger von Arbeitslosengeld I, bei denen das Arbeitslosengeld I nicht zur Deckung ihres Existenzminimums reicht, können jedoch zusätzlich ergänzend ALGII-Leistungen beantragen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Arbeitslosengeld umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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