3.382 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Schorn
Rechtsanwältin Christina Schorn
Kanzlei Christina J. Schorn, Braukstraße 21, 59556 Lippstadt 6719.0993909033 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christina Schorn gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwaltskanzlei Endriss und Kollegen, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4889818503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Gabriele Matt
(19.09.2023) Die Bearbeitung , war effektiv und zügig abgearbeitet
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Kruse
Rechtsanwalt Stefan Kruse
Kruse & Brüderle Rechtsanwälte, Elisabethstr. 3, 32052 Herford 6717.7939308241 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Kruse ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M.
Eimer & Mager Rechtsanwälte, Am Bürgerhaus 1-3, 53359 Rheinbach 6690.9737526255 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Eimer LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Herr Eimer hat sich viel Zeit gelassen, war super informiert und hat mir sehr geholfen. Wenn ich wieder etwas habe, … (15.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kadir Göcmen
sehr gut
Kanzlei Göcmen, Bergmannstr. 2, 10961 Berlin 6975.7543056347 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Kadir Göcmen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen "Arbeitsrecht-Lohnzahlungsklage Mit Hilfe von Rechtsanwalt Göçmen konnte ich meinen Lohnanspruch gegen meinen … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Koller
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Koller
Kanzlei Koller & Kollege, An der Christuskirche 1, 90765 Fürth 7001.9727800972 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Koller – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Das gespräch war sehr Informativ Danke (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Fege
anwaltfege, Gehlingsweg 17, 41749 Viersen 6621.0471606358 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Günter Fege ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Schnelle Reaktion, sehr großes Sachverständnis, jederzeit wieder, Danke!! (27.01.2024)
Profil-Bild Avukat Bahar Özmen
sehr gut
Avukat Bahar Özmen
Anwaltskanzlei Bahar Özmen, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2839440288 km
Nehmen Sie türkische Rechtsberatungsdienste in Deutschland in Anspruch
Zivilrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Rechtsanwältin Frau Avukat Bahar Özmen
aus 25 Bewertungen Kurz und knapp: Ich bin mit der Beratung von Frau Özmen äußerst zufrieden und würde ihre Dienste erneut in Anspruch … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Wanner
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Wanner
Rechtsanwälte | Fachanwälte Dr. Botzenhardt, Süskind, Bayerlein, Wanner, Rathausstr. 1, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3523822867 km
Individuelle Beratung, hohe Spezialisierung und pragmatische Lösungen.
Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Axel Wanner
aus 13 Bewertungen Einfach - super freundlich - extrem kompetent!!! Die Beratung war kurz, knapp und für jeden verständlich. Die … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
sehr gut
Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6023937282 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Chris Mohr hat mich durch seine hohe fachliche Kompetenz sehr gut zu meinem Anliegen beraten. Die … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Herrmann
Rechtsanwältin Ulrike Herrmann
Dringenberg Rechtsanwälte GbR, Ulmenstr. 16, 09112 Chemnitz 7043.1616648062 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Herrmann
aus 5 Bewertungen Wir haben über das Thema gesprochen und Sie übernimmt meine Vertretung (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Hellmuth
Rechtsanwalt Rainer Hellmuth
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth, Lumumbastr. 9, 04105 Leipzig 6981.3003066618 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Hellmuth vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Herr RE Hellmuth ist sehr freundlich, geht gezielt auf Probleme ein und nimmt einem die Angst vor dem ungewissen. Ich … (05.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Klehm
Rechtsanwalt Jörg Klehm
Klehm & Collegen Rechtsanwälte, Leipziger Str. 40, 01662 Meißen 7057.426861385 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Klehm
(03.12.2022) Wir möchten uns bedanken für das kompetente Aragemente. Herr Klehm hat das Problem für uns gelöst.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nursen Wittling
Kanzlei Nursen Wittling, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nursen Wittling gerne zur Verfügung
(14.07.2019) Ich habe noch nie so einen guten Anwalt gehabt!
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Markus
sehr gut
Rechtsanwalt Wilfried Markus
Anwaltskanzlei Wilfried Markus, An der Kirche 1, 26897 Esterwegen 6610.1912197824 km
Persönlich. Kompetent immer an Ihrer Seite!
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wilfried Markus gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Uns hat der Anwalt sehr gut geholfen und bei den Terminen sehr gut beraten. Es wurde sich ausgiebig Zeit genommen um … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Teitge
Kanzlei Grau & Teitge, Räcknitzhöhe 35, 01217 Dresden 7081.9130458848 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Teitge bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(12.04.2024) Sehr zügige Rückmeldung und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Büchel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Büchel
Kanzlei M. Büchel, Im Sommershausfeld 49, 50129 Bergheim 6661.0224832312 km
Ich mache Ihr Problem zu meinem Problem, damit Sie wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Büchel
aus 13 Bewertungen Wir moechte uns bei Herrn Büchel wirklich sehr, für die große Hilfe bedanken. Herr Büchel ist ein sehr kompetenter … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Frisch
sehr gut
Rechtsanwältin Annette Frisch
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.3078761294 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arzthaftungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Annette Frisch
aus 17 Bewertungen Sehr kompetente und schnelle Hilfe. (15.05.2024)
Profil-Bild Anwalt Mr. David Christian Bitter
sehr gut
Anwalt Mr. David Christian Bitter
RPH Advocaten, Jagerstraat 10, Roermond 6042KA, Niederlande 6603.8023517973 km
"Sine justitia nulla libertas" ("Ohne Justiz/Gerechtigkeit keine Freiheit")
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Anwalt Mr. David Christian Bitter unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 56 Bewertungen Wir brauchten einen kompetenten Anwalt der uns in einer heiklen Angelegenheit bezüglich einer niederländischen … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Drewell
Rechtsanwalt Jürgen Drewell
Rechtsanwalt Jürgen Drewell, Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock 6727.738123467 km
Verkehrsrecht und Familienrecht, eine in sich stimmige Fachanwaltskombination: Ohne Verkehr wird's mit der Familie nichts. Auch im Mietrecht und im Arbeitsrecht sind Sie bei mir in guten Händen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Drewell
(08.12.2020) Herr Drewell ist ein sehr guter Anwalt!Ich habe Ihn von Anfang an vertraut und er hat mich in der Familiensache sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwaltskanzlei Kranz + Abele, Karlsplatz 4, 73614 Schorndorf 6951.5100656119 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Haas
Haas & Haas Rechtsanwälte, Darmstädter Straße 24, 64521 Groß-Gerau 6824.3527508842 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Haas
aus 124 Bewertungen Herr Haas hat sich sehr gewissenhaft und nachhaltig um unsere Belange gekümmert. Stets ansprechbar und mit perfektem … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
Kanzlei Katsch, Hönower Str. 7-9, 12623 Berlin 6987.7994290329 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M. ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 457 Bewertungen Ich hatte mich an Herrn Katsch gewand, da ich nicht mehr weiter wusste. Ein Vermächtnisanspruch musste erfüllt werden … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 218 Bewertungen Wiederholt sehr gute Beratung und zielführende Vertretung meiner Interessen. Bei Herrn Kahnau habe ich mich stets gut … (03.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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