3.402 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jesse Blachowski
Kanzlei Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus 7073.6676105523 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Jesse Blachowski im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwarz
Kanzlei Matthias Schwarz, Schleusberg 4-6, 24534 Neumünster 6691.7490589845 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Schwarz
(26.01.2021) Es gab eine schnelle und verständliche Antwort...
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Fischer
sehr gut
Kanzlei Nadine Fischer, Im Marienfried 24, 53773 Hennef (Sieg) 6705.0229000901 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Fischer ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Frau Fischer ist eine überaus kompetente und engagierte Rechtsanwältin, die sich stets Zeit für mich als Mandanten … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rommel, Pferdemarkt 10, 53518 Adenau 6702.3572792936 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Sarah Rommel
aus 61 Bewertungen Sorgfältige und zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit. Sehr kompetent. (15.10.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Beate Volkmann
Rechts- und Fachanwältin Beate Volkmann
Kanzlei Dr. Maug & Mücke, Detmolder Str. 6, 33604 Bielefeld 6714.8426275946 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Beate Volkmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Gonschorek & Coll. Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, Weserstr. 127, 27572 Bremerhaven 6640.6810496076 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alice Gonschorek vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(01.12.2020) Sehr informativ, gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Eva-Maria Kramer
Rechtsanwaltskanzlei Kramer, Niedernhart 1b, 94113 Tiefenbach 7202.9114014806 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Kramer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Frau Kramer kann gut zuhören und die Problematik bewundernswert klar in Sprache fassen. Ihre Formulierungen sind … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Angerer
Rechtsanwalt Andreas Angerer
Rechtsanwälte Lowack & Angerer, Friedrichstr. 17, 95444 Bayreuth 7014.2947649236 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Angerer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(20.12.2023) Herr Angerer echt sehr professionel. Er hat Herz für Menschen. Ich hatte eine schwirige Situation und Herr Angerer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Herz
HRAG - Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, In Ückerath 8-10, 41542 Dormagen 6653.7679176129 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Herz gerne zur Verfügung
(25.03.2023) Sehr gute freundliche und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Rupp
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Heinz Rupp
PRS Rechtsanwälte Pinhas Rupp Starke PartmbB, Kirchenplatz 4, 55232 Alzey 6810.5879364868 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Rupp für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Sehr freundliche konkrete Auskunft. Schnelle Rückmeldung (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Hascher
Rechtsanwalt André Hascher
Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Schuchardstr. 14, 64283 Darmstadt 6837.4182465066 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt André Hascher gerne zur Verfügung
(24.10.2021) Herr Hascher hat mir durch sein Fachwissen, seine Souveränität und seiner Empathie die Angst vor einem anstehenden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Weise
Kanzlei Heike Weise, Neue Halberstädter Str. 31, 38889 Blankenburg (Harz) 6871.7205310237 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Weise hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(07.06.2022) ein zeitnaher Rückruf für einen ersten Termin
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Rossmann
Kanzlei Dietmar Rossmann, Kirchplatz 1-3, 29664 Walsrode 6733.3724475514 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar Rossmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Krüger
HERDEN PUSKAS KRÜGER & NELSEN, Osterstr. 157, 20255 Hamburg 6715.9918067582 km
Darauf können Sie sich verlassen - "schwarz auf weiß"- : schwarze Buchstaben auf weißem Papier sind dazu da, damit sich die FARBE dazwischen entfalten kann.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Harald Krüger ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Mr. Krüger is very competent and knowledgeable. He was of great assistance in a case concerning default on the rental … (18.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Dr. Rainer Hildebrand, Prinzenstr. 9, 44135 Dortmund 6676.4493532349 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Hein
Rechtsanwalt Ralf Hein
Kanzlei Thümlein & Kollegen | Partnerschaftsgesellschaft, Poststr. 16, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.8488886585 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Hein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(30.06.2020) Herr Hein hat in sehr kompetenter Weise meine Interessen vertreten. Er hat die Angelegenheit zügig und in meinem Sinne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
aus 385 Bewertungen ich bin sehr zufrieden (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Walter Späth
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin 6969.8680866856 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Walter Späth ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 91 Bewertungen Klare Erläuterungen und schnelle Antworten (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Weiß
Rechtsanwalt Marc Weiß
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann, Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz 6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Marc Weiß
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Stenchly
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Stenchly, Babstadter Str. 5-9, 74906 Bad Rappenau 6900.3401544995 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Stenchly – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Frau Stenchly war sehr gut auf den Termin vorbereitet. Hat mir den Sachverhalt aus ihrer Sicht erläutert. Die … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker-Michael Haas
sehr gut
Kanzlei Volker-Michael Haas, Kaiserallee 15, 76133 Karlsruhe 6867.7662442946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker-Michael Haas gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Sehr kompetent, freundlich… ein Fachmann! (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Sander
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Sander
von der Ahe und Sander, Koloniestraße 84, 26802 Moormerland 6586.2028362722 km
Eala Frya Fresena
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Niklas Sander vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Herr Sander ist kompetent und ehrlich. Wir fühlen uns, auch wenn wir im Moment nicht weiter kommen, sehr gut aufgehoben. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Kanzlei Mareike Neuhauser, Kantstr. 33, 63755 Alzenau 6853.1099246581 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
(17.04.2018) Frau Neuhauser ist sehr sehr nett und hat mir am Telefon sehr weitergeholfen. Ich würde Frau Neuhauser jederzeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Zvonimir Milobara
Rechtsanwalt Zvonimir Milobara
Rechtsanwälte Reuter, Herwegh & Arndt Partnerschaft mbB, Spichernstr. 55, 50672 Köln 6673.5638266187 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Zvonimir Milobara

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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