1.105 Anwälte für Existenzminimum | Seite 47

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Rechtsanwalt Benjamin Hoddow
Timmerberg & Hoddow Rechtsanwälte GbR, Josefstr. 47, 45699 Herten 6652.4465840291 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Benjamin Hoddow ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Existenzminimum gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Schnelle Bearbeitung und ausführliche Beratung (05.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Existenzminimum

Fragen und Antworten

  • Existenzminimum: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Existenzminimum sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Existenzminimum: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Existenzminimum umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Existenzminimum und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Das durch das Grundgesetz garantierte Existenzminimum beruht auf dem Grundrecht auf Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Seinen Niederschlag findet das Existenzminimum daher vor allem im Sozialrecht, tritt aber darüber hinaus in vielen weiteren Reichsgebieten zutage. So etwa im Steuerrecht durch den individuellen Grundfreibetrag, also desjenigen Teil des Einkommens, der nicht der Einkommensteuer unterliegt. Des Weiteren lässt sich das garantierte Existenzminimum an den Grenzen möglicher Pfändung durch Gläubiger im Zwangsvollstreckungsrecht erkennen. Im Prozessrecht wiederum steht die Prozesskostenhilfe symbolisch für die Gewährleistung des Existenzminimums.

Im Sozialrecht zeigt sich das Existenzminimum insbesondere an der Höhe von Leistungen wie ALG II bzw. Hartz IV, der nunmehr als Hilfe zum Lebensunterhalt bezeichneten Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter sowie im Falle der Erwerbsminderung. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten dabei unter anderem Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, Menschen mit Pflegebedarf, die sich etwa aufgrund von Alter oder einer Behinderung in einer entsprechenden Einrichtung befinden oder Kinder unter 15 Jahren, die mit Grundsicherungsempfängern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und zu wenig Unterhalt erhalten.

Der Umfang der jeweils gewährten Leistungen in Höhe des Existenzminimums soll bei entsprechend sparsamer Lebensweise ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Beteiligung ermöglichen. Dabei ist der Bezug von Wohngeld derart an das Existenzminimum geknüpft, dass bei einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums vorrangig Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz IV in Anspruch zu nehmen ist.

(GUE)

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