1.110 Anwälte für Gerichtsvollzieher | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Hessel
Rechtsanwalt Lars Hessel, Johannesstr. 15a, 17034 Neubrandenburg 6908.2078815738 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Gerichtsvollzieher hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Hessel
aus 7 Bewertungen Wir hatten Probleme mit einem Reiseveranstalter, die leider nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu lösen waren. Herr … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schonlau
Kanzlei Martin Schonlau, Schillerstraße 6, 53757 Sankt Augustin 6698.0256335883 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Gerichtsvollzieher hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Schonlau
Profil-Bild Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen
Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen
Rechtsanwaltskanzlei Schlittgen, Gustav-Adolf-Str. 58, 04105 Leipzig 6981.0165645488 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Swaantje Schlittgen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Gerichtsvollzieher
(12.12.2018) Die Rückmeldung erfolgte sehr schnell. Die Terminfindung war unkompliziert. Der Beratungstermin war angenehm. Frau RA …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Gaedke
Kanzlei Gaedke, Osnabrücker Str. 49a, 33649 Bielefeld 6713.556428624 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Gerichtsvollzieher bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tobias Gaedke
(29.08.2020) Kompetent,
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser
Oeser & Keuler - Rechtsanwälte, Keltergasse 5, 89073 Ulm 7003.5886012509 km
Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Gerichtsvollzieher steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Mahmut Oeser gerne zur Verfügung
(02.10.2021) Der Forderungseinzug wurde schnell und unbürokratisch abgewickelt
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Zacharias
sehr gut
Kanzlei Tom Zacharias, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3058108983 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Gerichtsvollzieher steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tom Zacharias gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Herr Zacharias hat sehr sachlich und schnell gehandelt. Wir waren in ein Mahnverfahren geraten aufgrund eines … (04.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gerichtsvollzieher

Fragen und Antworten

  • Gerichtsvollzieher: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gerichtsvollzieher umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gerichtsvollzieher und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gerichtsvollzieher: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gerichtsvollzieher sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Gerichtsvollzieher wird vom Gläubiger einer Geldforderung mit deren Durchsetzung beim Schuldner betraut, sog. Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher ist seit 2012 kein Beamter mehr, sondern freiberuflich tätig. Die für den Gerichtsvollzieher maßgeblichen Vorschriften finden sich vor allem im GVG – Gerichtsverfassungsgesetz –, der ZPO – Zivilprozessordnung – oder auch dem Gerichtsvollzieher-Kostengesetz.

Der Gerichtsvollzieher darf den Forderungseinzug nur betreiben, wenn der Gläubiger eine sog. vollstreckbare Ausfertigung des Titels (Vollstreckungsklausel) gegen seinen Schuldner vorweisen kann - z. B. einen Prozessvergleich, ein Urteil oder eine notarielle Urkunde - und dessen Zustellung an den Schuldner erfolgt ist. Erscheint der Gerichtsvollzieher unangemeldet beim Schuldner, muss dieser ihn nicht hereinlassen. Er muss dann aber damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher sich in der Regel nach etwa zwei erfolglosen Versuchen eine richterliche Durchsuchungsanordnung besorgt und unter Umständen in Begleitung der Polizei erneut beim Schuldner vorstellig wird. Letzteres ist häufig der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass der Schuldner Widerstand leisten wird. Der Gerichtsvollzieher darf dann die Wohnung samt z. B. Garage, Garten und eventuell auch der Geschäftsräume durchsuchen.

In der Wohnung des Schuldners wird der Gerichtsvollzieher zunächst nach Bargeld Ausschau halten. Findet er kein Geld, aber verwertbaren Hausrat - z. B. einen neuen Flachbildfernseher -, wird er wahrscheinlich eine Pfändung (Mitnahme der Sachen bzw. Aufkleben des Pfandsiegels) der Gegenstände durchführen. Sofern sie nötig sind, um zumindest eine bescheidene Lebensführung zu gewährleisten, muss der Gerichtsvollzieher bei Mitnahme der Sachen eine sog. Austauschpfändung durchführen. Das bedeutet zwar dennoch die Beschlagnahme der betreffenden Sache; der Gerichtsvollzieher muss dem Schuldner jedoch einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen. Bei dem neuen Luxusfernseher wäre das z. B. ein älterer Röhrenfernseher. Außerdem darf er kein Haustier pfänden und auch eine Lohnpfändung ist nur bis zu einer bestimmten Höhe erlaubt.

Der Gerichtsvollzieher darf nur Sachen, die im Eigentum des Schuldners stehen, pfänden. Lebt der Schuldner z. B. in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, dürfen Gegenstände des Partners nicht mitgenommen werden. Wurden dennoch Besitztümer eines Dritten gepfändet, kann der eine sog. Drittwiderspruchsklage bei Gericht einlegen, bevor es zur Versteigerung der Sache kommt. Bei einer Ehe gilt Folgendes: Gehört das betreffende Gut eindeutig dem Ehepartner - z. B. seine Armbanduhr -, darf der Gerichtsvollzieher es nicht pfänden. Der Ehepartner muss die Pfändung aber dulden, wenn die Sache zum gemeinsamen Haushalt gehört.

Wurde der Gerichtsvollzieher nicht fündig, kann er verlangen, dass der Schuldner die eidesstattliche Versicherung abgibt. Erscheint der Schuldner zu einem hierzu vereinbarten Termin unentschuldigt nicht bzw. verweigert er das vollständige Ausfüllen des Vermögensverzeichnisses, kann der Gläubiger Haftbefehl beantragen. Mit einer Verhaftung des Schuldners soll die Vermögensauskunft des Schuldners erzwungen werden. Er wird dann in die sog. Schufa eingetragen.

Übrigens: Wer das Pfandsiegel beschädigt, muss mit einem Strafverfahren wegen Siegelbruchs nach § 136 StGB rechnen. Es kann sogar passieren, dass man deswegen zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt wird. Eine Veräußerung bzw. Schenkung der gepfändeten Sache kann also schwerwiegende Folgen für den Schuldner haben.

(VOI)

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