940 Anwälte für Inkassobüro | Seite 40

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Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Tradler
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Tradler
Anwaltskanzlei Tradler, Industriestr. 5, 83395 Freilassing 7224.2341488945 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Inkassobüro bietet Herr Rechtsanwalt Franz Tradler
aus 19 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten und meine Angelegenheiten wurden zeitnah, korrekt und zu meiner Zufriedenheit abgewickelt. (08.02.2021)
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Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Rechtsanwälte Spatz & Schmidt, Oscar-Walcker-Str. 36, 71636 Ludwigsburg 6924.9863678919 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Schmidt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Inkassobüro
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Vanessa Fuest
sehr gut
Rechtsanwältin & Notarin Vanessa Fuest
Fuest & Klie GbR -Kanzlei am Schloss-, Steinweg 37, 38100 Braunschweig 6820.6492587889 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin & Notarin Vanessa Fuest hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Inkassobüro
aus 30 Bewertungen Ich wurde von Frau Fuest in der Angelegenheit Gewaltschutz und Umgangsrecht vertreten. Sie ist sehr kompetent und weiß … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mehler
sehr gut
Kanzlei Ulrich Mehler, Lange Str. 47, 77652 Offenburg 6869.8058958036 km
Wir jammern nicht, wir klagen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulrich Mehler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Inkassobüro
aus 39 Bewertungen Sobald ich rechtliche Unterstützung benötige, wende ich mich an Herr Mehler und werde es in Zukunft auch weiterhin so … (26.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Inkassobüro

Fragen und Antworten

  • Inkassobüro: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Inkassobüro sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Inkassobüro: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Inkassobüro umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Inkassobüro und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das vom Gläubiger einer Forderung - z. B. aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Handyvertrag - damit beauftragt wird, die Schulden beim Schuldner einzutreiben, sog. Inkasso. Hierzu schließen die Parteien einen Vertrag, den sog. Inkassovertrag. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Das Inkassobüro wird für den Gläubiger tätig und erhält hierfür eine Vollmacht. Die Forderung verbleibt aber beim Gläubiger, der auch das Risiko trägt, dass der Forderungseinzug erfolglos bleibt. Daneben ist aber auch ein Forderungsverkauf an das Inkassobüro möglich. Hier wird das Inkassobüro mittels Abtretung Inhaber der Forderung gegen den Schuldner. Das führt dazu, dass es nun selbst das Risiko trägt, das Geld nicht beitreiben zu können.

Gerade im letzten Fall ist das Inkassobüro natürlich bestrebt, den Betrag vom Schuldner zu erhalten. Hierzu stehen dem Inkassobüro verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, z. B.

Ab und zu gerät man jedoch an ein Inkassobüro, das versucht, mithilfe fragwürdiger Methoden an Geld zu kommen. So sollen Personen etwa mittels Drohung - etwa mit einem Eintrag bei der Schufa - oder einer Nötigung dazu verleitet werden, den geforderten Betrag zu zahlen. Häufig sind die Forderungen aber unberechtigt, sodass auch noch Betrug zu bejahen wäre. Manchmal existiert die Forderung zwar, der Schuldner darf eine Zahlung aber zu Recht verweigern, z. B. bei der Verjährung. Klar ist jedoch: Ein Inkassobüro muss vor Tätigkeitsaufnahme eine sog. Inkassolizenz erwerben, indem es sich nach § 10 RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz - bei der zuständigen Behörde registrieren lässt.

Während etwa ein Inkassoanwalt die Inkassokosten nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - abrechnet, fehlt einem Inkassobüro eine derartige gesetzliche Regelung. Die Parteien können also frei über die Höhe der Kosten verhandeln. Als Grenze wird jedoch unter anderem der Gebührenrahmen im RVG vorgeschlagen. Dabei gilt aber stets: Ist das Inkassobüro Inhaber der Forderung, darf es keine Inkassogebühren verlangen. Schließlich wird es dann in eigener Sache tätig. Außerdem darf das Inkassobüro nur Geld eintreiben, wenn die Forderung tatsächlich besteht, fällig und durchsetzbar ist.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Inkassobüro besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.