1.074 Anwälte für Kaufvertrag

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Kanzlei Stephan Reiffen, Wittgasse 9, 94032 Passau 7210.7489021743 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Reiffen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Meik Westermann
Rechtsanwalt Meik Westermann
Kanzlei Meik Westermann, Goethering 3, 49074 Osnabrück 6672.3031608473 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Meik Westermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 6 Bewertungen Herr Westermann sticht als Anwalt aus der Masse der Kollegen heraus. Er ist immer ansprechbar bzw. meldet sich schnell … (23.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Predic
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Predic, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8865806147 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Predic im Bereich Kaufvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 44 Bewertungen Zum 2. Mal haben wir uns für Herrn Predic entschieden. Es ist wieder alles zu unserer vollsten Zufriedenheit gelaufen. … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Roschlau LL.M.
sehr gut
Kanzlei Thomas J. Roschlau, Alte Strasse 9, 49176 Hilter am Teutoburger Wald 6684.9500723907 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Roschlau LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 13 Bewertungen Herr Roschlau hatte in kurzer Zeit mein Anliegen erledigt. Finde ich super klasse. LG (20.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Albrecht
Rechtsanwalt Robert Albrecht
Kanzlei Robert Albrecht, Gustav-Stresemann-Weg 60, 48155 Münster 6665.7415643935 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Albrecht
aus 5 Bewertungen Schnelle Terminvereinbarung und kompetente Beratung. (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michel Jacobs
Rechtsanwalt Michel Jacobs
Ploum, Blaak 28, Rotterdam 3011 TA, Niederlande 6472.9098350417 km
Arbeitsrecht • Internationales Recht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Michel Jacobs
(25.11.2020) Antworten sind schnell und gut
Profil-Bild Anwalt Mr. David Christian Bitter
sehr gut
Anwalt Mr. David Christian Bitter
RPH Advocaten, Jagerstraat 10, Roermond 6042KA, Niederlande 6603.8023517973 km
"Sine justitia nulla libertas" ("Ohne Justiz/Gerechtigkeit keine Freiheit")
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Anwalt Mr. David Christian Bitter hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 55 Bewertungen Wir benötigten Rechtsberatung in den Niederlanden, weil wir bei Seats and Sofas ein Sofa gekauft/bestellten haben, … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lay
Rechtsanwalt Thomas Lay
SPL Rechtsanwälte, Corneliusstr. 38, 70619 Stuttgart 6934.9935965035 km
Strategisch. Konsequent. Effizient.
Kaufrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Thomas Lay bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Cord Ingendahl
sehr gut
Rechtsanwalt Cord Ingendahl
Ingendahl Rechtsanwalt, Parkstraße 68, 28209 Bremen 6676.2803547468 km
Wie kann ich Ihnen helfen?
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Cord Ingendahl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
aus 23 Bewertungen Über Anwalt.de einen guten Anwalt gesucht und gefunden. Herr RA Ingendahl war sehr aufmerksam und hat mich beruhigt. … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M.
Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M.
Anwaltskanzlei Epure & Lohmann, Ion Ghica 4, 030046 Bukarest, Rumänien 8259.2426912895 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Epure LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag
aus 7 Bewertungen Thank You so much Miss Epure. You helped us so good and we would again work with You. Luiza + Jan (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann
Kanzlei Peter Ando Lindemann, Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 20 Bewertungen Es ging bei uns um eine Klage gegen die Vorbesitzer unseres Hauses/Grundstücks, weil diese uns beim Verkauf … (26.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
Rechtsanwaltskanzlei Heger (ehem.Rippert) & Ecelioglu in Bürogemeinschaft, Kaiser-Friedrich-Ring 32, 65185 Wiesbaden 6800.1370389079 km
Ihr Recht ist mein Ziel!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Professionell, Zuverlässig und sehr gut erreichbar! Wurde bestens beraten, jederzeit gerne wieder. Vielen Dank! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Pac
Rechtsanwältin Anna Pac
Kanzlei Inhestern, Fundstraße 12, 30161 Hannover 6768.1019331759 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kaufvertrag unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anna Pac
aus 8 Bewertungen Frau Pac ist sehr zielstrebig und gibt ihr bestes, Ihren Mandanten gut zu vertreten. Auch in Bereichen außerhalb ihres … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Fanny Schmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer
Kramer & Kramer | Rechtsanwälte & Notar, Kaiserstr. 2-6, 24534 Neumünster 6691.7591988825 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Florian Kramer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Adam
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Adam
Adam & Adam, Königsallee 31, 44789 Bochum 6663.4563318454 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ralf Adam unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 15 Bewertungen Kompetent, erfahren und sehr gut. Nebenbei ist die Kanzlei sehr zentral in Bochum gelegen. Empfehlenswert (11.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Luithlen & von Stackelberg Rechtsanwälte, Karl-Lederer-Platz 13, 82538 Geretsried 7127.7724691858 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Schmidt-Eberth nimmt sich Zeit und klärt umfassend auf was auf einen Mandanten zukommt. Sie bleibt … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Auschner
Rechtsanwalt Christoph Auschner
Anwaltskanzlei Christoph Auschner, Alte Poststr. 20, 51588 Nümbrecht 6713.1195062307 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Auschner
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
Kanzlei Lammer-Reuther, Friedrich-Ebert-Str. 54, 64347 Griesheim 6832.3979199771 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
aus 93 Bewertungen Frau lammer-Reuther nimmt sich viel Zeit, auch für Detailfragen. (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Fritz
Rechtsanwälte Fritz, Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf 6694.1691191091 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Fritz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
aus 21 Bewertungen Ein Rechtsanwalt der mit Herz&Blut seinen Job macht. Er tut, was er verspricht. Das Beste ist, dass die Fälle die … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Voll
sehr gut
Rechtsanwältin Kira Voll
Kanzlei Obergfell, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe 6868.6552052932 km
Schnelle Terminvergabe - Effektive Verteidigung - zufriedene Mandanten - Gute Erreichbarkeit
Zivilrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Kira Voll
aus 15 Bewertungen Frau Voll rief zeitnah zurück und erklärte kompetent (soweit möglich) Lösungswege zu meinem Anliegen. Empfehlenswert! (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kurt Mitterreiter
sehr gut
Anwaltskanzlei Mitterreiter, Bayerstr. 13/II, 80335 München 7118.3454751996 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kurt Mitterreiter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kaufvertrag
aus 21 Bewertungen erfolgreiche Anfechtung Kfz-Kaufvertrag, Rückabwicklung Finanzierungsvertrag, RA Mitterreiter hat uns sehr gut … (19.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aaron Albrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Aaron Albrecht
Anwaltskanzlei Albrecht, Am Markt 9, 36251 Bad Hersfeld 6847.6868915371 km
Das Recht ist öfter auf Ihrer Seite, als Sie denken.
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Aaron Albrecht hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 17 Bewertungen Herr Albrecht hat mich bei einem Widerspruch gegen einen Amtsbescheid beraten (kostenlose Erstberatung). Die … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Rechtsanwalt Heiko Benjamins
Anwaltskanzlei Benjamins, Zwischen beiden Märkten 4, 26721 Emden 6565.8974201183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Benjamins unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen - Schnelle Bearbeitung meiner Angelegenheit - Schnelle Klärung von Rückfragen - Ausführliche Information zu weiteren … (23.03.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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