1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Zeitvogel
sehr gut
Anwaltskanzlei Harald Zeitvogel, Krötenweg 7, 70499 Stuttgart 6923.9885521473 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Harald Zeitvogel
aus 11 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, sehr gute Beratung, alles perfekt 😀 Weiterempfehlen (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schaller
Rechtsanwalt Christian Schaller
Rechtsberatung Waltershausen- Rechtsanwälte Wintzer & Schaller PartG mbB, Bremerstraße 9, 99880 Waltershausen 6897.8253758001 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Schaller gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Rippich
Lauenroth und Partner Rechtsanwälte, Gellertstraße 6, 30175 Hannover 6769.0190822139 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Rippich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag gerne behilflich
(23.03.2023) Ausgezeichnete vorab Beratung mit guten Tips . Sehr guter Rechtsanwalt schnell und unkompliziert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler
Wawra und Gaibler Rechtsanwalts GmbH, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg 7063.2786197804 km
SPEZIALISIERT AUF VERBRAUCHERSCHUTZ UND ARBEITSRECHT. ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 MANDATEN IN DEN BEREICHEN DIESELSKANDAL, WIDERRUF KFZ-FINANZIERUNG, DSGVO-DATENLECKS, SCHUFA UND ARBEITSRECHT.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Datenschutzrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler für Rechtsfragen rund um den Bereich Kaufvertrag
aus 22 Bewertungen Telefonisch immer erreichbar gewesen. Positive Erfahrung. (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Stenzel
Kanzlei Johannes Stenzel, Marktstraße 21, 65183 Wiesbaden 6800.1825343861 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Stenzel
Profil-Bild Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
sehr gut
Kanzlei Tsiopra-Abend, Kaiser-Otto-Str. 9-11, 50259 Pulheim 6662.9678955827 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Kaufvertrag bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
aus 15 Bewertungen Fr. Tsiopra-Abend ist eine überaus erfahrene und kompetente Anwältin. Sie ist zugewandt, verlässlich und erläutert … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Mertens
Rechtsanwältin Verena Mertens
Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln 6682.6478854934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Frau Rechtsanwältin Verena Mertens
aus 7 Bewertungen Frau Mertens hat sich schnell auf meine Anfrage gemeldet. Sie hört gut zu und gibt hilfreiche Tipps. (27.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
sehr gut
Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
Rechtsanwaltskanzlei Poel, Lockwitztalstraße 20, 01259 Dresden 7088.199352864 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
aus 11 Bewertungen Herr Poel hat uns hervorragend vetreten und das Problem zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Sehr zu empfehlen! (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Jankowski
Kanzlei Marion Jankowski, Fraunhoferstr. 5, 87700 Memmingen 7038.0089016788 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Marion Jankowski
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Bruns
Rechtsanwalt Bernhard Bruns
Kanzlei Bernhard Bruns, Fritz-Seger-Str. 19, 04155 Leipzig 6980.9148184131 km
Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Bruns
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Bender
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Bender
BENDER Rechtsanwaltskanzlei, Hohemarkstr. 20, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.4873055292 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Jagdrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Bender hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufvertrag
aus 98 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anneliese Weber
sehr gut
Rechtsanwältin Anneliese Weber
Kanzlei Anneliese Weber, Nägelsbachstraße 49a, 91052 Erlangen 6999.4527762652 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anneliese Weber
aus 21 Bewertungen Frau Weber ist eine absolut professionelle, sympathische Anwältin. Wir wurden von ihr zielstrebig und zu unserer … (29.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177767005 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Jäger
aus 11 Bewertungen Prof. Dr. Jäger hat auch dieses Mal unsere Praxis sehr kompetent und erfolgreich gegen die nicht gerechtfertigten … (07.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lay
Rechtsanwalt Thomas Lay
SPL Rechtsanwälte, Corneliusstr. 38, 70619 Stuttgart 6934.9935965035 km
Strategisch. Konsequent. Effizient.
Kaufrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Internationales Recht
Juristische Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Lay
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Knüppel, Katharinenstr. 31, 23554 Lübeck 6742.2897781769 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 186 Bewertungen Frau Knüppel hat mir mit ihrer sympathischen Art bei der Erstberatung sofort ein gutes Gefühl vermittelt. Obwohl die … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Meyer
Rechtsanwalt Norbert Meyer
Kanzlei Norbert Meyer, Poetenweg 24, 08056 Zwickau 7024.7322691606 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Meyer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
(05.11.2022) Schnelle Rückmeldung, angenehmes Gespräch!
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Dr. Christian Keller
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Dr. Christian Keller
Rechtsanwälte & Notar Dr. Keller, Muhrenkamp 11, 45468 Mülheim an der Ruhr 6645.3221397072 km
Unser Herz schlägt seit 50 Jahren für gutes Recht!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Dr. Christian Keller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 27 Bewertungen Dr. Keller hat uns zum Thema "Testament und Patchwork-Familie" beraten. Ich hätte nicht gedacht, dass dieses … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann, Nerostraße 41, 65183 Wiesbaden 6799.8038893526 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Voß
Rechtsanwalt Daniel Voß
voss.legal Rechtsanwaltskanzlei, Haferwende 36a, 28357 Bremen 6678.4455337887 km
Zivilrecht • Maklerrecht • Sportrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Voß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kaufvertrag
aus 9 Bewertungen Komplizierter Rechtsstreit eines meiner Imobilien betreffend. Wurde mit dem nötigen know how für uns entschieden. Ich … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Rademacher
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Rademacher, Erika-Mann-Str. 11, 80636 München 7117.0415249232 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sandra Rademacher hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 155 Bewertungen Sehr gute Anwältin. Tolle Mensch! Weiterempfohlen (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Motzenbäcker
Rechtsanwalt Sören Motzenbäcker
Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam, Zollamtstraße 11, 67663 Kaiserslautern 6805.6578529928 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Sören Motzenbäcker
(08.02.2023) Herr Motzenbäcker hat uns nach einem Verkehrsunfall kompetent beraten und gegenüber der gegnerischen Versicherung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
sehr gut
Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
Kanzlei Mastoras, Stammheimer Straße 10, 50735 Köln 6674.8951316965 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Panagiotis Mastoras
aus 46 Bewertungen Nach einer herausfordernden Verkehrssituation suchte ich dringend nach rechtlicher Unterstützung und fand in Herrn … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carole-Christine Meyer
sehr gut
Rechtsanwältin Carole-Christine Meyer
Kanzlei Carole-Christine Meyer, Kamillenstr. 40, 41539 Dormagen 6659.635579145 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Carole-Christine Meyer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Kaufvertrag
aus 19 Bewertungen Ein schönes Gefühl, wenn es am Ende gut ausgegangen ist. Dabei sah es zunächst garnicht eindeutig aus. Aber dank Frau … (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Henkel
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Henkel
BSHS Rechtsanwälte, Friedenstr. 6-8, 50259 Pulheim 6662.0784789934 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Henkel
aus 10 Bewertungen werde Sie bei gegebener Zeit kontaktieren. Bis dahin bleiben Sie mir bitte gewogen. MFG Brigitte Schweren (19.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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