467 Anwälte für Markenanmeldung | Seite 20

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sönke Lund
EJICA Asociados Abogados Barcelona, S.L., Avenida Diagonal, 458, 08006 Barcelona, Spanien 6865.1145371868 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sönke Lund gerne zur Verfügung
Profil-Bild Fachanwältin für IT-Recht Nicole Hencinski
Fachanwältin für IT-Recht Nicole Hencinski
DIGIT @ LAW Rechtsanwälte - IT-Recht / e-Commerce / Gewerblicher Rechtsschutz, Mittelstraße 12-14, 50672 Köln 6674.2518848361 km
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in der digitalen Unternehmenswelt vom Start-Up bis zum weltweiten Vertrieb.
Fachanwältin IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Fachanwältin für IT-Recht Nicole Hencinski ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Markenanmeldung
(04.05.2024) Top-Kanzlei! Äußerst professionelle und effiziente Anwältin. Schnelle, freundliche und empathische Kommunikation …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Günther Sammer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Günther Sammer
AP&Generalis, Mitglied der DIRO AG, Christou Lada 1, Athen 10561, Griechenland 8584.5413004548 km
Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Günther Sammer gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Sammer zeigte nicht nur ein tiefes Verständnis für mein Anliegen, sondern auch eine umfassende Kenntnis des … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timm Drouven
sehr gut
Rechtsanwalt Timm Drouven
Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Fachanwälte, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster 6664.2680098047 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Timm Drouven ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Markenanmeldung
aus 92 Bewertungen Obwohl klar war, dass RA Drouven den Fall aus zeitlichen Gründen nicht übernehme kann, hat er sich die Zeit genommen … (25.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Lasar
Rechtsanwältin Maike Lasar
Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Fachanwälte, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster 6664.2680098047 km
IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Rechtsfragen im Bereich Markenanmeldung beantwortet Frau Rechtsanwältin Maike Lasar
(23.05.2022) Schnelle Reaktion, klasse telefonische Beratung. VIELEN DANK!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Dietrich
Rechtsanwalt Dr. Christian Dietrich
Rechtsanwälte Dr.Rath-Glawatz Dr. Dietrich & Dittrich, Orleansstr. 6, 81669 München 7121.4355199019 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Dietrich ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Markenanmeldung
(12.05.2023) Und ich dachte immer, ich sei der gründlichste und genauste Kopf, aber Dr. Dietrich toppt alles. Schnell, gründlich, …
Profil-Bild Rechtsanwalt David Humborg LL.M.
Rechtsanwalt David Humborg LL.M.
WERNER Rechtsanwälte Informatiker, Oppenheimstr. 16, 50668 Köln 6674.9281578662 km
Fachanwalt IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt David Humborg LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Markenanmeldung
aus 6 Bewertungen Wir haben uns in einer urheberrechtlichen Sache von Herrn Humborg umfassend beraten lassen und möchten nochmals die … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Christian Berger
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Christian Berger
RENNER MORBACH Rechtsanwälte, Hohenstaufenring 64, 50674 Köln 6674.1951015795 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Christian Berger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Markenanmeldung
aus 32 Bewertungen Ich möchte mich bei Herrn Tim Christian Berger ganz herzlich bedanken. Herr Berger hat mich schnell, unkompliziert und … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Muffert
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Muffert
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Muffert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Markenanmeldung
aus 141 Bewertungen Klare Empfehlung. Zuverlässig und schnell. Würde ihn als Anwalt wieder wählen,wenn ich einen brauche👍 (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Chudoba
Rechtsanwältin Katja Chudoba
Vividius Rechtsanwälte, Gneisenaustr. 115, 10961 Berlin 6975.5486508996 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katja Chudoba – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Markenanmeldung
aus 9 Bewertungen Die Anwältin Katja Chudoba hat mich juristisch in zahlreichen Angelegenheiten erfolgreich vertreten. Bei … (28.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kassner LL.M.
Rechtsanwalt Matthias Kassner LL.M.
Liess & Kassner Rechtsanwälte, Nürnberger Str. 49, 10789 Berlin 6972.133605549 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kassner LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Markenanmeldung
aus 5 Bewertungen Sehr gute kompetente Beratung (20.10.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Markenanmeldung

Fragen und Antworten

  • Markenanmeldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Markenanmeldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Markenanmeldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Markenanmeldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Markenanmeldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Ohne eine Markenanmeldung und darauffolgende Markeneintragung in das Markenregister läuft man Gefahr, dass die eigene Ware bzw. Dienstleistung von anderen kopiert wird, ohne etwas gegen die Nachahmung unternehmen zu können.

Eine Marke steigert den Unternehmenswert

Das Markenbewusstsein der Menschen wird heutzutage immer stärker, wird doch mit einer Marke die Qualität der jeweiligen Ware oder Dienstleistung verbunden. Kaufen Verbraucher dagegen eine Fälschung, könnte das für den Markeninhaber zu Problemen im Wettbewerb führen. Erstens entgeht ihm der Gewinn, den er bei Veräußerung seiner eigenen Ware gehabt hätte. Zweitens könnte das Plagiat den Ruf des Unternehmens schädigen, wenn seine Qualität schlechter ist und die Verbraucher an der Fälschung einen Mangel entdecken und Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen. Auch eine drohende Herstellerhaftung im Rahmen der Produkthaftung kann imageschädigend sein. Schließlich wissen Verbraucher oft gar nicht, dass sie in Wahrheit kein Originalprodukt vom Hersteller bzw. Markeninhaber erworben haben, sondern Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer der Produktpiraterie bzw. Markenpiraterie geworden sind und ihnen damit nur Eigentum an einer Raubkopie oder einer Fälschung übertragen worden ist.

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nimmt, wird dort regelmäßig befragt, ob es zugunsten des Unternehmens einen Markenschutz an Waren oder Dienstleistungen gibt. Marken spielen nämlich bei der Unternehmensbewertung - etwa im Rahmen von einem Firmenverkauf - eine wichtige Rolle. Je mehr eingetragene Marken ein Unternehmen vorweisen kann, umso mehr ist es wert. Wer eine Firmengründung beabsichtigt, sollte ebenfalls seine Waren bzw. Dienstleistungen absichern und so schnell wie möglich eine Markenanmeldung vornehmen.

Ablauf der Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist vor allem beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) möglich. Der Antrag muss unter anderem stets den Anmelder der Marke erkennen lassen. Ist etwa ein Verein, der nicht ins Vereinsregister eingetragen wurde, der Anmelder, so müssen Name und Anschrift aller Mitglieder in der Markenanmeldung niedergeschrieben werden. Bei einer GmbH in Gründung als Anmelder genügt es dagegen, der Markenanmeldung den Gesellschaftsvertrag in Form einer unbeglaubigten Abschrift beizufügen. Fehler bei der Markenanmeldung können übrigens zu einem Formmangel führen, was wiederum zur Unwirksamkeit der Markenanmeldung führen kann. Übrigens: Ein rechtsfähiger Verband oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann eine sog. Kollektivmarke anmelden.

Produktbezeichnungen

Bevor man den Antrag beim DPMA stellt, sollte man sich aber die Produktbezeichnung genau überlegen. Damit kann nicht nur der Wiedererkennungswert des Unternehmens erhöht werden, die Verbraucher können sich die Marke dann auch leichter merken und damit einen gewissen Qualitätsstandard verbinden. Ferner sollte man sich nun die Markenarten genauer ansehen und für eine entscheiden. Markenarten sind etwa die Bildmarke, die Wortmarke oder auch eine Kombination, die sog. Wort/Bildmarke. Das Zeichen muss in der Markenanmeldung genau beschrieben werden, ansonsten ist ein ausreichender Schutz nicht möglich. So muss der Markenanmeldung etwa bei einer Hörmarke die Musik auf einem Datenträger beigefügt werden.

Waren- bzw. Dienstleistungsklassen

Neben der genauen Bezeichnung der Marke muss man eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen angeben, für die man die Marke nutzen möchte, z. B. Fahrzeuge oder Telekommunikation. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass bzgl. der beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen einen Benutzungszwang besteht. Das bedeutet, wer sie nicht nutzt, verliert diesbezüglich den Markenschutz.

Nationaler, europäischer oder internationaler Markenschutz?

Auch sollte man sich vor der Markenanmeldung Gedanken darüber machen, ob man einen nationalen oder internationalen Markenschutz anstrebt und je nachdem eine Deutsche Marke, eine Europäische Marke oder eine Internationale Marke anmelden. Da das Markenamt nicht überprüft, ob die Marke unter Umständen schon ins Markenregister eingetragen wurde oder sonst ein Markenschutz nach § 4 Markengesetz existiert, trägt jedoch der Antragsteller das Risiko, dass seine Marke bereits zuvor von einem Dritten angemeldet worden ist. Ihn trifft damit die Pflicht, rechtzeitig eine Markenrecherche zu betreiben, z. B. über das Internet.

Stehen Schutzhindernisse einer Markeneintragung entgegen?

Sofern das Marken- und Patentamt im Rahmen der Markenanmeldung ein absolutes Schutzhindernis feststellt, ergeht zunächst der sog. Beanstandungsbescheid. Kann eine Stellungnahme des Antragstellers das Schutzhindernis nicht beseitigen, folgt auf den Bescheid der sog. Zurückweisungsbeschluss, den ein Beamter des höheren bzw. gehobenen Dienstes oder ein vergleichbarer Angestellter erlässt und gegen den die Rechtsbehelfe der Erinnerung und der Beschwerde zulässig sind. Sowohl die Erinnerung als auch die Beschwerde müssen innerhalb eines Monats ab Zustellung des Beschlusses eingelegt werden.

Sofern keine absoluten Schutzhindernisse ersichtlich sind und auch die Markenanmeldung formalrichtig abgelaufen ist, erfolgt als Nächstes die Veröffentlichung der Marke im elektronischen Markenblatt. Der Markeninhaber bekommt diesbezüglich unter anderem eine Urkunde überreicht. Daneben können die Inhaber älterer Marken nun noch innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt einem Markeninhaber schließlich noch die Möglichkeit, Klage einzureichen, um eine jüngere und identische Marke aus dem Register entfernen zu lassen, sog. Löschungsklage.

Was kostet die Markenanmeldung?

Die Kosten für die Markenanmeldung und Eintragung belaufen sich grundsätzlich auf 300 Euro, können sich aber erhöhen, wenn etwa ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt wurde. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre, kann aber verlängert werden, sofern man rechtzeitig die Verlängerungsgebühr zahlt.

Rechte des Markeninhabers

Nach der Markenanmeldung bzw. der Eintragung ins Markenregister hat der Markeninhaber für die Dauer des Markenschutzes das alleinige Nutzungsrecht. Das Markenrecht bestimmt etwa, dass der Markeninhaber daher gegenüber dem Fälscher eine Abmahnung aussprechen kann. Dieser wird darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Im Übrigen kann der Rechteinhaber Unterlassungsklage erheben und unter Umständen - wenn er etwa einen Vermögensschaden erlitten hat - Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen. Zu beachten ist auch, dass Fälscher nicht nur gegen das Markenrecht verstoßen - in ihrem Verhalten ist häufig auch unlauterer Wettbewerb zu sehen. Wird darüber hinaus etwa an Landesgrenzen eine Ladung gefälschter Waren entdeckt, kann der Transport gestoppt und auf Antrag des Rechteinhabers die Beschlagnahme sowie Zerstörung der Produkte durch den Zoll erfolgen.

(VOI)

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