3.386 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Klein
Rechtsanwalt Volker Klein
Rechtsanwaltskanzlei Klein, Löhrstr. 119, 56068 Koblenz 6745.065719377 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Volker Klein
aus 6 Bewertungen Herr Klein ist ein hervorragendender Anwalt. Ich würde ihn jederzeit wieder um Hilfe bitten. Hat mir bei meiner … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Lost
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Lost
Kanzlei Alexander Lost, Bockenheimer Anlage 7, 60322 Frankfurt am Main 6825.4711602095 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Lost gerne zur Verfügung
aus 56 Bewertungen Normalerweise vergebe ich ungern 5 Sterne, da es den Anschein erwecken könnte, dass es schlichtweg "zu gut" … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Feiter unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Frau Feiter, hat uns super vertreten! Fachlich sehr kompetent und eine unkomplizierte und zügige Abwicklung unseres … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Rehnisch
Rechtsanwalt Steffen Rehnisch, Clara-Zetkin-Str. 3, 02953 Bad Muskau 7108.8118994585 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Steffen Rehnisch
(20.11.2023) Herr Rechtsanwalt Rehnisch, ein sehr kompetenter Anwald, seine gute fachliche Beratung und Durchsetzung hat mir bei …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank-F. Kahle
Rechtsanwalt Frank-F. Kahle
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Frank-F. Kahle ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
(15.02.2023) Vertrauensvoll und ich würde erneut dort meinen Rat bzw. ggf. Hilfe suchen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
Dr. Köhler und Partner, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin 6974.0827117026 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
aus 7 Bewertungen 👍👍👍 (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M.
Dr. Hantke & Partner Rechtsanwälte, Ebertallee 1, 22607 Hamburg 6713.1939761529 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M.
(04.04.2024) Herr Backen ist ein vorzüglicher RA, er geht auf die Belange seiner Mandanten ein, bespricht und beantwortet jede …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Brückl
Rechtsanwalt Roland Brückl
Kanzlei Roland Brückl, Wilhelm-Kraut-Str. 88, 72336 Balingen 6938.9691813855 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Brückl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(29.12.2020) Kompetent freundlich schnell. Kann ich nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Ruffing
Rechtsanwalt Knut Ruffing
Anwaltskanzlei Schneider & Ruffing, An der Hospitalsmühle 4, 54292 Trier 6717.4701581825 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Ruffing im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Kanzlei Ariane Ulhorn, Falkensteinstr. 186, 46047 Oberhausen 6642.1880847845 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Frau Dr.Ariane Uhlhorn hat uns bei zwei Schadensfällen sehr kompetent zur Seite Gestanden.Wir bedanken uns herzlich … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schindler
Rechtsanwalt Joachim Schindler, Konrad-Adenauer-Str. 14, 42651 Solingen 6670.5867501001 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Schindler
(06.05.2024) Super Anwalt,sehr zu empfehlen macht echt eine sehr gute Arbeit 👏 Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Werler
Rechtsanwältin Claudia Werler
Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld, Leipziger Str. 25A, 08056 Zwickau 7024.799335682 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Werler
(23.01.2024) Die Frau Werler hat uns geholfen gegen diesen Verein vor zu gehen. Wir hatten Schimmel in der Wohnung, haben es erst …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lubda
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Lubda
L|E|G|S Rechtsanwälte, Cecilienallee 46, 40474 Düsseldorf 6647.333881906 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Lubda bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 48 Bewertungen er wird sofort antworten!! (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Schilling Küntzler Zunftmeister, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 30 Bewertungen Herr Zunftmeister hat sich umgehend bei mir gemeldet, hat sich Zeit genommen für die telefonische Beratung und mir … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Zeidler
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Zeidler
Kanzlei Stefan Zeidler, Friedrich-Ebert-Straße 147, 34119 Kassel 6808.7323673706 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Zeidler ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 34 Bewertungen Herr Zeidler hat für mich eine Betriebskostenabrechnung (Miet Nebenkosten) auf Korrektheit überprüft. Die … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Höhne
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Höhne
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Christian Höhne
aus 51 Bewertungen - von Anfang transparent die ggf. anfallenden Kosten betreffend - ich fühlte mich in meinem Anliegen sofort ernst … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rieder
Rechtsanwältin Susanne Rieder
Kanzlei Rieder, Bahnhofstr. 15, 82515 Wolfratshausen 7122.718170172 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Rieder vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich
Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weyrich
(10.01.2024) Sehr gutes Gespräche mit hervorragend Ansätzen wie man weiter verfahren kann
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wechsler
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Wechsler
Kanzlei Wechsler & Wechsler, Hauptstr. 15, 91174 Spalt 7018.15736834 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Wechsler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Tip top, absolut weiter zu empfehlen. (12.03.2024)
Profil-Bild Anwalt Mr. David Christian Bitter
sehr gut
Anwalt Mr. David Christian Bitter
RPH Advocaten, Jagerstraat 10, Roermond 6042KA, Niederlande 6603.8023517973 km
"Sine justitia nulla libertas" ("Ohne Justiz/Gerechtigkeit keine Freiheit")
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Anwalt Mr. David Christian Bitter
aus 56 Bewertungen Wir brauchten einen kompetenten Anwalt der uns in einer heiklen Angelegenheit bezüglich einer niederländischen … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Arheidt
Rechtsanwältin Anja Arheidt
Kanzlei Anja Arheidt, Berghausenerstr. 8, 76229 Karlsruhe 6875.6505771489 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja Arheidt
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente und engagierte Rechtsanwälte (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz
Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz
Lake-Schwarznecker und Krumpholz Rechtsanwaltskanzlei, Ossecker Straße 1, 95030 Hof 7013.304324785 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz
aus 6 Bewertungen Eine sehr freundliche und kompetente Anwältin. Bin mit ihren Ratschläge sehr gut gefahren. (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Liebich
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Liebich
Rechtsanwaltskanzlei Liebich, Max-Kamprath-Strasse 5, 01662 Meißen 7060.1857132211 km
Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marko Liebich hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 23 Bewertungen Marko Liebich hat sich fundiert in den Fall eingearbeitet und mir sehr besonnene, umsetzbare und hilfreiche Tipps … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Grossek
Rechtsanwalt Andreas Grossek
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6914606205 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Grossek – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.