3.412 Anwälte für Mietpreisbremse

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 385 Bewertungen ich bin sehr zufrieden (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Haap
Rechtsanwalt Matthias Haap
Anwaltskanzlei Haap, Auf der Lehr 36/1, 72116 Mössingen 6944.6280302481 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Haap gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr RA Haap hat uns in einem außergerichtlichen Verfahren vertreten und meine größte Sorge war, wie ich den komplexen … (27.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Luba Mayr
sehr gut
Rechtsanwältin Luba Mayr
Kanzlei Luba Mayr Rechtsanwälte, Buschstraße 52, 53113 Bonn 6696.1115948629 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Luba Mayr im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Artsiom und Volha Fomchanka Republik Belarus, Mogilev bedanken sich herzlich bei dem Anwalt, der die Klage gegen die … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte, Albert-Schweitzer-Str. 34, 38226 Salzgitter 6814.827717804 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Ellerbrock ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Lenhart
Rechtsanwalt Oliver Lenhart
Kanzlei Rister, Wulf & Partner, Marientorgraben 3-5, 90402 Nürnberg 7012.2536132998 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Lenhart – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Sehr gute, detaillierte und durchsetzungsstarke Schreiben verfasst und vor Gericht erfolgreich Räumungsklagen … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer
Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer
Kanzlei Strohmeyer, Am Heerwege 21, 30900 Wedemark 6760.7576599513 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Gute Erfassung des Problems (03.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Kanzlei Ralf Bergmann, Braugasse 12, 50859 Köln 6666.7217727192 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Bergmann
(13.11.2017) Der Anwalt hoerte sich den Sachverhalt kurz am Telefon an, wartete dann auf einige Detail-Infos per E-mail und liess …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Neumeier
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Neumeier
Anwaltssozietät Neumeier Schroeter & Partner GbR, Hermann-Lingg-Str. 15, 80336 München 7117.7960832635 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Tobias Neumeier für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 94 Bewertungen Herr Neumeier hat sich in meiner Sache wirklich für mich eingesetzt, das Ganze dauerte aber unerwartet lange. (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Ingwerth
sehr gut
Rechtsanwalt Tino Ingwerth
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7148660623 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Tino Ingwerth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 26 Bewertungen Zum wiederholten Male die Kanzlei Frank in Anspruch genommen diesmal Arbeitsrecht. Kompetent vertreten und beraten (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ott ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Zirngast
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Zirngast
Zirngast Rechtsanwälte, Holtzendorffstr. 7, 14057 Berlin 6969.5349744584 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Zirngast ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Herr Zirngast ist Fachlich wie auch menschlich sozial kompetent. Er hat in einem Rechtsstreit vor Gericht das Best … (01.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guillaume Koschella
sehr gut
Rechtsanwalt Guillaume Koschella
Rechtsanwaltskanzlei Koschella, Querallee 38, 34119 Kassel 6809.2412786928 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Guillaume Koschella
aus 42 Bewertungen Aufgrund eines Anspruchs aus der Betriebskostenabrechnung für mich als Mieterin war ich gezwungen mir rechtliche Hilfe … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie Viertel
Rechtsanwältin Sophie Viertel
Wagner Brandhoff Viertel Fachanwälte, Rudolf-Breitscheid-Str. 11a, 04600 Altenburg 7005.5993551498 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophie Viertel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(04.01.2023) Erstkontakt war sehr freundlich und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos
Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos
Guggenmos Rechtsanwälte, Hauptstr. 22, 82234 Weßling 7102.372386564 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos
(11.03.2020) Herr Guggenmos hat mich mehrfach beraten. Die Beratung war immer freundlich und sachlich und hat mir weitergeholfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Boss & Meyer Rechtsanwälte, Minden-Weseler Weg 26, 32130 Enger 6709.7744326529 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M. gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Ein ganz großes Lob an die Kanzlei und das gesamte Team . Ich wurde wunderbar beraten und zu jeder Zeit freundlich … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Sänger
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Sänger
MÜHLBAUER SÄNGER RECHTSANWÄLTE PartG mbB, Bahnhofstraße 5, 94315 Straubing 7137.6047287038 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Peter Sänger für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Ehrliche Beratung mit pro und contra (28.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
sehr gut
Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
Kanzlei Mert-Kocak, Ostring 27, 63820 Elsenfeld 6870.9418331948 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
aus 15 Bewertungen Kompetent, freundlich, sehr gute Hilfe und juristische Ratschläge. Sehr zu empfehlen. Danke Frau Emine Mert-Kocak (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Mouqué
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Mouqué
Kanzlei Mouqué & Koll., Herrnstr. 16, 63065 Offenbach am Main 6831.5482082191 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Mouqué - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 20 Bewertungen Die Information, die Herr Mouque gesendet hatte, waren mir zwar schon bekannt, jedoch ist ohne genaue Kenntnis des … (05.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl
Kleemann, Iffland & Schreiber-Hiltl, Bahnhofstr. 5, 85051 Ingolstadt 7074.9233891459 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Schreiber-Hiltl im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Frau Schreiber-Hiltl und Ihr Team sind Klasse! Seit Oktober 2020 vertritt mich die Kanzlei perfekt. Frau … (09.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten 6648.9490517229 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
(12.02.2024) Soweit alles top. Mich hat lediglich verwundert. Das Herr Schaub, an den meine Anfrage explizit gerichtet war. Nicht …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Kerscher
Kanzlei Beate Kerscher, Bauerstr. 22, 80796 München 7117.696355438 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Beate Kerscher hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Ebbert
Rechtsanwalt Werner Ebbert
Kanzlei Werner Ebbert, Hüstener Markt 3, 59759 Arnsberg 6713.1588609621 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Ebbert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwalt Joachim Labsch
Rechtsanwälte-Tübingen.com, Doblerstr. 1, 72074 Tübingen 6937.7918034959 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Labsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.