128 Anwälte für Nichtbestehen | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Tarneden
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
TARNEDEN RECHTSANWÄLTE, Karmarschstr. 44, 30159 Hannover 6767.9203180635 km
TÄGLICH IM RECHT
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Tarneden bietet im Bereich Nichtbestehen Rechtsberatung und Vertretung
aus 130 Bewertungen Von Anfang an ein kompetenter Anwalt und super Hilfe in der Sache. Vielen Dank (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Machts
Rechtsanwalt Felix Machts
Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts RECHTSANWÄLTE, Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg 6708.9417843502 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Nichtbestehen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Machts gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer
Familienkanzlei Stammberger, Egetenmeyer, Kupfer, Promenadestr. 17, 96047 Bamberg 6974.969050327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Egetenmeyer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Nichtbestehen
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
Rechtsanwaltskanzlei Ruoff, Bahnhofstr. 26, 74336 Brackenheim 6909.3067972291 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Nichtbestehen unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
aus 7 Bewertungen Frau Ruoff hat uns schon mehrmal ganz toll beigestanden, Sie ist sehr freundlich, menschlich und kompetent. Unsere … (10.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Zünkler
Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Im Bereich Nichtbestehen bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jannis Wirth
Rechtsanwalt Jannis Wirth
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9312796773 km
Gaßmann & Seidel - kompetent - spezialisiert - ausgezeichnet
Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jannis Wirth ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Nichtbestehen
(25.04.2024) Herr Wirth vertrat mich in einem Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht zu meiner vollsten Zufriedenheit. Dank seiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy
Law-office of Dr. Dr. Iranbomy, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0979069188 km
TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN und Diskriminierung deutschlandweit zu bekämpfen, gehört zu unserer Aufgabe.
Strafrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Schulrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy im Bereich Nichtbestehen bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lustenberger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Lustenberger
Karoff, Möhring & Koll., Berliner Allee 14, 30175 Hannover 6768.458620409 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Nichtbestehen bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Lustenberger
aus 12 Bewertungen Schnell, kompetent und verständlich. Gerne wieder. (08.03.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nichtbestehen

Fragen und Antworten

  • Nichtbestehen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nichtbestehen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Nichtbestehen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nichtbestehen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nichtbestehen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Das Nichtbestehen einer Prüfung und das rechtliche Vorgehen dagegen gehört zum Hochschul- und Prüfungsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist ein Teil des Öffentlichen Rechts. Ein Nichtbestehen von Prüfungen im Rahmen des Hochschul- und Prüfungsrechts betrifft hauptsächlich Studenten, Examens-Kandidaten und Doktoranden. Diese müssen im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung gegen den Prüfungsbescheid vorgehen. Grundsätzlich kann immer gegen das Nichtbestehen einer Prüfung juristisch vorgegangen werden.

Widerspruch

Ein Prüfungsentscheid im Rahmen einer Hochschulausbildung stellt einen Verwaltungsakt dar. Will man sich als Betroffener gegen das Nichtbestehen einer Prüfung wenden, sollte man gegen den Verwaltungsakt zunächst Widerspruch einlegen und gegebenenfalls kann das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden. Bezüglich des Widerspruchs muss man sich nach dem jeweiligen Landesrecht richten, denn dort ist der Verwaltungsrechtsweg geregelt. Je nach Bundesland muss man den Widerspruch entweder an den Aussteller des Prüfungsentscheids richten, oder Klage am Verwaltungsgericht erheben (Achtung: In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, ist das Widerspruchsverfahren teilweise eingeschränkt bzw. abgeschafft worden). Dies gilt aber nur dann, wenn der Rechtsweg nicht in einem besonderen Prüfungsrecht geregelt ist. Gegen einen Prüfungsentscheid muss in der Regel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde/dem Gericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides Widerspruch erhoben werden. Fehlt die Belehrung, kann der Widerspruch noch innerhalb der Jahresfrist eingelegt werden. Allgemein gilt jedoch, dass das Rechtsmittel zu begründen ist.

Mit dem Widerspruch beginnt das sogenannte Widerspruchsverfahren. Dieses Verfahren muss zwingend vor Erheben einer Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht durchgeführt werden. Über den Widerspruch hat der Aussteller des Prüfungsentscheids zu entscheiden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Kontrolle, entsprechend auch bei den Verwaltungsgerichten, stets darauf beschränkt ist, ob der Prüfungsausschuss seinen zugewiesenen Beurteilungsspielraum eingehalten und nicht überschritten hat. Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen haben Prüfer im allgemeinen einen Beurteilungsspielraum. Sie müssen aufgrund von Gesetz und Prüfungsordnung verantwortlich über die erbrachte Prüfungsleistung entscheiden. Im Widerspruchsverfahren muss der Prüfungsausschuss beurteilen, ob dem Widerspruch des Prüflings stattzugeben ist oder nicht. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden wird der Prüfungsbescheid entsprechend abgeändert. Erweist sich der Widerspruch als unbegründet, erlässt der Prüfungsausschuss einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann der Betroffene sich erneut zur Wehr setzen, indem er nämlich innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt.

Klage

Der den Prüfern eingeräumte Beurteilungsspielraum muss auch durch das angerufene Verwaltungsgericht beachtet werden. Es ist nicht möglich, dass das Gericht seine eigene Beurteilung an die Stelle der Beurteilung Prüfungsausschusses setzt.

Nach ständiger Rechtsprechung kann sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheiden nur darauf erstrecken, ob

  • das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist,
  • die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind,
  • die Prüfer allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe beachtet haben,
  • die Prüfer sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen,
  • die Bewertung willkürlich ist.

Es macht jedoch nicht jeder Verfahrensfehler die Prüfungsentscheidung rechtswidrig. Zur Aufhebung einer Prüfungsentscheidung kann daher nur ein wesentlicher Verfahrensfehler führen. Wesentlich ist ein Verfahrensfehler dann, wenn er Einfluss auf die Prüfungsentscheidung hätte haben können. Stellt das Gericht im Rahmen seiner Prüfung fest, dass der Prüfungsausschuss seinen Beurteilungsspielraum nicht eingehalten hat, so hebt es in der Regel die Entscheidung des Prüfungsausschusses auf und verpflichtet ihn, den Prüfungsteilnehmer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Fehler, der zur falschen Entscheidung des Prüfungsausschusses geführt hat, dies auch zulässt. Stellt das Gericht keinen Fehler fest wird die Klage abgewiesen.

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