1.467 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Reiter
Rechtsanwalt Johann Reiter
Tischler, Wolfrum & Reiter, Steffelsöd 11, 84347 Pfarrkirchen 7186.1032448941 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Johann Reiter
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Daniela Nowicki
Rechtsanwältin Dr. Daniela Nowicki
Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Daniela Nowicki, Willy-Brandt-Platz 9, 42105 Wuppertal 6669.961388722 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Dr. Daniela Nowicki bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(03.11.2022) es wurde schon am Telefon alle relevante Dinge geklärt. Super Beratung, ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Jansen
Rechtsanwalt Henning Jansen
Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen, Falkstr. 9, 33602 Bielefeld 6714.8098211419 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Henning Jansen
(02.05.2023) Herr Jansen hat mir in einer Schmerzensgeldangelegenheit weitergeholfen, die in einem Nachbarland verhandelt werden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Horsinka
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Horsinka, Semmelstr. 6, 97070 Würzburg 6921.3891157463 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Horsinka
aus 15 Bewertungen Ich bin Sehr zufrieden mit der Arbeit vom Herrn Horsinka, sehr gute Beratung und schnelle Bearbeitung des Falles. Ist … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus-Jürgen Kracke
Rechtsanwalt Klaus-Jürgen Kracke
S & K Rechtsanwälte, Theaterstr. 7, 31141 Hildesheim 6792.7468908223 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus-Jürgen Kracke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Es war nur eine kurze anfrage wg akten die evtl noch im besitz der kanzlei waren. Obwohl es kein „wichtiges“ gespräch … (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Witte
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Witte
Kanzlei Witte Bähring und Partner, Berliner Str. 3, 16321 Bernau bei Berlin 6976.6285130137 km
Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Witte ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 32 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung und kurze Beratung am Telefon. (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Wirrer
Rechtsanwalt Mag. Michael Wirrer
Kanzlei Michael Wirrer, Laudongasse 20/2, 1080 Wien, Österreich 7410.6987531323 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Wirrer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(09.01.2024) Leider ein sehr schlechter Anwalt. Kennt viele Personen, aber das bringt ihn auch nichts. Nachdem ich ihn auf Google …
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß
sehr gut
Bürogemeinschaft Thümlein & Kollegen & Rechtsanwältin Balzert-Eß, Poststraße 16, 87439 Kempten (Allgäu) 7062.8488886585 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Sehr schneller Rückruf für eine Terminvereinbarung Sehr freundlich und Kompetent bei der Beratung (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zapfe LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Zapfe LL.M.
Fachanwaltskanzlei Anke Zapfe, LL.M., Stephensonstr. 23, 14482 Potsdam 6964.7539532732 km
rechtschaffen Recht schaffen
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Zapfe LL.M.
aus 52 Bewertungen Frau Zapfe hat mich bei einem Haftpflichtfall gegenüber der Versicherung und der Klägerseite sehr kompetent … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Stalter
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Stalter
RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE CEELEN DR. HUTTER STALTER PFAUDLER DR. VEH PartGmbB, Königsgraben 17, 87700 Memmingen 7039.369264792 km
Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch und unsere Motivation! Wir garantieren eine persönliche Bearbeitung durch den jeweiligen Fachanwalt.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Stalter
aus 246 Bewertungen Herr Anwalt Stalter hat meine Ansprüche gegenüber der generischen Versicherung zu meiner vollsten Zufriedenheit … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Damian Wypior
Kanzlei Damian Wypior, Nunsdorfer Ring 7-9, 12277 Berlin 6979.8943050132 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Damian Wypior gerne zur Verfügung
(01.04.2024) Positiv
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Lauinger
Rechtsanwalt Sascha Lauinger
Rechtsanwaltskanzlei Lauinger, Danziger Str. 6, 69502 Hemsbach 6852.1301874169 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Lauinger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Riemer, Pingsdorfer Str. 89, 50321 Brühl 6677.3768692256 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Produkthaftungsrecht
(06.09.2020) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lacher
Rechtsanwalt Markus Lacher
Lacher, Herzog & Kollegen, Mönchshofstr. 35, 94234 Viechtach 7145.5768474562 km
Wir begreifen uns als Vertrauenspersonen mit Fingerspitzengefühl.
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Lacher ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Illas
Rechtsanwältin Janine Illas
Schmidt & Partner | Rechtsanwälte GbR, Lindenstr. 52, 19348 Perleberg 6853.7279919388 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Janine Illas
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Klier
sehr gut
Rechtsanwalt Gerd Klier
Anwaltskanzlei Klier, Mierendorffstraße 16, 10589 Berlin 6968.8336327635 km
Ihr freundlicher Fachanwalt zur fachkundigen Lösung Ihres Problems bei Kündigung und Abfindung im Arbeitsrecht, bei Durchsetzung der Rente wegen Erwerbsminderung, Grad der Behinderung und Merkzeichen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Gerd Klier
aus 166 Bewertungen Sehr schnelle Hilfe und Antwort bei der Frage Krankengeld Rückzahlung wegen Erhalt von Erwerbsminderungsrente . Vielen … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schulte-Silberkuhl
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schulte-Silberkuhl
Anwaltskanzlei Schulte-Silberkuhl, Beethovenstr. 5 - 13, 50674 Köln 6674.2124845417 km
Ich kümmere mich um Ihr Recht, damit Sie den Kopf frei haben!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Schulte-Silberkuhl gerne zur Verfügung
aus 74 Bewertungen Der Anwalt konnte mir in meinem Fall unterstützend zur Seite stehen und ich fühlte mich gut beraten. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bunse
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bunse
Kanzlei Grummert + Repenning (PartmbB), Osterstraße 43, 32105 Bad Salzuflen 6724.3213198554 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Bunse
aus 20 Bewertungen Ein sehr komplexer Verfahren vor dem Landgericht gewonnen,dank dem Rechtsanwalt Bunse gewonnen, zuvor prominente … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas H. Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas H. Schmidt
Rechtsanwalt Thomas Schmidt, Marienstraße 18, 10117 Berlin 6973.6080810226 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas H. Schmidt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 12 Bewertungen Seit Jahren bin ich Klientin bei Herrn Schmidt und ich kenne keinen besseren Anwalt. Er handelt schnell,antwortet … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Muhammet Varol
sehr gut
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt Muhammet Varol, Luxemburger Str. 256, 50937 Köln 6674.3364752567 km
Fachanwalt Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Muhammet Varol vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 15 Bewertungen Herr Varol hat mich in einer familiären Angelegenheit vertreten und ich kann nur sagen ich bin von seiner Ehrlichkeit … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Heisterkamp
Rechtsanwalt Jürgen Heisterkamp
ANWALTSBÜRO HEISTERKAMP, Herner Str. 376, 44807 Bochum 6660.9152464846 km
Hier wird Ihnen geholfen!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jürgen Heisterkamp
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang
Steinbock & Partner Rechtsanwaltskanzlei Fachanwälte - Steuerberater, Domstraße 3, 97070 Würzburg 6921.1474102848 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 51 Bewertungen Hr. Dr. Lang hat mich zu meiner privaten BU-Versicherung sehr kompetent beraten, geprägt durch seine hohe … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Günter
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Anwaltskanzlei Rudolf Günter, Heinrichsallee 8, 52062 Aachen 6629.9346087698 km
Fachanwalt Medizinrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rudolf Günter
aus 16 Bewertungen Ich kann Herrn RA Günter nur wärmstens empfehlen. Er verfügt neben seiner hervorragenden Fachlichkeit auch über eine … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Brach
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Brach
Kanzlei Gabriele Brach, Zehntstr. 11, 97421 Schweinfurt 6925.8190861954 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Brach
aus 47 Bewertungen Wenn ihr eine Anwältin sucht mit Feuer,seit ihr bei Frau Brach und ihrem team genau richtig. Danke für alles....🤍 (18.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.