1.477 Anwälte für Produkthaftungsrecht

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB, Erftstr. 54 A, 41460 Neuss 6644.8578379991 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
aus 12 Bewertungen Kann ich noch keine Bewertung geben, da ich erst ein Termin am 05. Juni 2023 habe, So viel kann ich schon sagen Sie … (27.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Frubrich
Rechtsanwältin Christine Frubrich
Hast & Dr. Maus Rechtsanwälte, Münsterstr. 9, 59065 Hamm 6688.3413097338 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christine Frubrich ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Rohrbeck
Rohrbeck Rechtsanwälte, Felheuerstrasse 40, 44319 Dortmund 6681.9734258581 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Rohrbeck vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 5 Bewertungen Der Mann ist sachlich, konzentriert und kompetent. Sein spaßiges Lächeln, legt er ab wie einen Mantel, wenn es darum … (03.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bischoff
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Bischoff
Rechtsanwälte Heine & Bischoff, Oberstraße 5, 47051 Duisburg 6637.2804485309 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bischoff bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 111 Bewertungen Frau Bischoff hat mich in meinem Scheidungsprozess betreut. Sie ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. Ich … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann, Nerostraße 41, 65183 Wiesbaden 6799.8038893526 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Maklerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kitzel LL.M.
Rechtsanwalt Andreas Kitzel LL.M.
Mahlberg Rechtsanwälte, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn 6698.5896321932 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kitzel LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
sehr gut
Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel
Kunz & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 89-91, 66111 Saarbrücken 6767.0290859196 km
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Rachel Weber-Diesel im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Unglücklicherweise hatte sich ein Hund aus der Nachbarschaft an unserem Hund „vergriffen“ was dazu führte, dass wir … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Langer
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Langer
Kanzlei Tobias Langer, Rosenstr. 5, 71640 Ludwigsburg 6925.5294020556 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Tobias Langer
aus 17 Bewertungen Hat gut erklärt und Zeit genommen! (07.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner
Kanzlei Christian Lechleitner, Lendstr. 16, 6365 Kirchberg in Tirol, Österreich 7206.985861673 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Lechleitner gerne zur Verfügung
(11.05.2021) Problemlos und schnell durchgeführt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Horsinka
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Horsinka, Semmelstr. 6, 97070 Würzburg 6921.3891157463 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Horsinka im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Ich bin Sehr zufrieden mit der Arbeit vom Herrn Horsinka, sehr gute Beratung und schnelle Bearbeitung des Falles. Ist … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cherin George Sakkal
Rechtsanwalt Cherin George Sakkal, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6387718508 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Cherin George Sakkal bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(17.01.2024) Alles sehr Professionell
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Haardt
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Haardt
Rechtsanwalt Haardt, Wittener Straße 2, 44789 Bochum 6663.4872274377 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Haardt im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und kurzfristige Rückmeldung zwischen Weihnachten und Neujahr! (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Eschlböck
Rechtsanwalt Franz Eschlböck
Kanzlei Franz Eschlböck, Pfarrgasse 15, 4600 Wels, Österreich 7271.2197781901 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Franz Eschlböck für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Weiland
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Weiland
Kanzlei Weiland, Alpenring 38, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.4334046136 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Weiland hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 43 Bewertungen Ich möchte gerne meine aufrichtige Wertschätzung und meinen Dank für die herausragende Unterstützung, die ich durch … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Zuhal Devrim
Kanzlei Devrim, Luisenplatz 4, 64283 Darmstadt 6800.3788472442 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Zuhal Devrim
aus 5 Bewertungen Eine sehr angenehme und schnelle Beratung wir wurden auch herzlich angenommen. Vielen lieben Dank (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Weinzierl
Rechtsanwalt Dr. Andreas Weinzierl
Kanzlei Andreas Weinzierl, Franz Fischer Str. 17A, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.5157833178 km
Tramposch & Partner ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit mehr als 35 Jahren Erfahrung im Umgang mit Rechtsstreitigkeiten und Belangen des Wirtschaftsrechts, auf nationaler und internationaler Ebene
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wirtschaftsrecht • Sportrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Weinzierl
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul
Anwaltskanzlei Dr. Wadephul, Mittelstr. 5, 24534 Neumünster 6691.5563607107 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcel Kubis
Rechtsanwalt Dr. Marcel Kubis
Anwaltskanzlei Kubis, Lindenstr. 29, 27239 Twistringen 6680.022214419 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Marcel Kubis ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Brix
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brix
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3686754486 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Brix bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 116 Bewertungen Durch Empfehlung bin ich an Dr. Brix geraten und habe es in keiner Weise bereut. Mit Ruhe und Sachverstand, … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott
Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott
Kanzlei Hans-Joachim Pott, Robert-Hanning-Str. 14, 33813 Oerlinghausen 6725.5204028514 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
(09.12.2012) super beratung und rundum sehr zufrieden kann man einfach nur weiter empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Paessler
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Paessler
Kanzlei Andreas Paessler, Richard-Strauß-Str. 2, 82194 Gröbenzell 7103.0108249887 km
Dinge im richtigen Licht sehen, vermitteln, verfolgen!
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Paessler gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Herr Paessler hat uns sehr gut und vor allem umfangreich beraten, so dass wir zügig ein positives Ergebnis in unserem … (27.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian-Johannes Schaefer
Rechtsanwalt Christian-Johannes Schaefer
RECHTSANWALT SCHAEFER, Königstr. 11, 01097 Dresden 7079.6604273861 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian-Johannes Schaefer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Adi Witt
Rechtsanwalt Adi Witt
Forster und Witt Rechtsanwälte Partnerschaft, Herzog-Otto-Str. 2b, 83278 Traunstein 7202.3148463593 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Adi Witt
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Witt hat mich äußerst kompetent und taktisch klug durch die Regulierung meines Fahrzeugschadens … (20.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt
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Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Hammerschmidt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Rechtsanwältin Hammerschmidt ist eine sehr professionelle Rechtsanwältin, die sowohl fachlich als auch persönlich sehr … (17.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.