3.538 Anwälte für Strafbefehl | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Weber
Rechtsanwältin Renate Weber
Kanzlei Renate Weber, Theresienstr. 12, 85049 Ingolstadt 7073.0083332506 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Renate Weber – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach
von Bülow & Collegen Rechtsanwälte, Wollhausstr. 20, 74072 Heilbronn 6913.6552470594 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Haberzettl-Prach zusammenzuarbeiten und war äußerst zufrieden mit ihrer … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Koch
Rechtsanwalt Markus Koch
Schönfuß | Digel | Koch Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Lameystr. 10, 75173 Pforzheim 6894.3693097464 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Koch gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Britze
Rechtsanwältin Claudia Britze
Anwaltskanzlei Britze, Schmiedestraße 2, 02943 Weißwasser/Oberlausitz 7106.4267806427 km
Orientierung in stürmischen Zeiten
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Claudia Britze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
(07.05.2024) Wir waren sehr nervös und wussten nicht genau, wie das Verfahren ablaufen würde, welche Möglichkeiten wir hatten und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5471093122 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer
aus 43 Bewertungen Nach der Kontaktaufnahme erfolgte zügig ein Erstgespräch, welches auf Augenhöhe, verständlich und ohne viel … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Eicker
Rechtsanwalt Ralf Eicker
Kanzlei Ralf Eicker, Hochstr. 19, 51688 Wipperfürth 6692.8544908962 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Eicker gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hüners
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Hüners
Kanzlei Hüners, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Sven Hüners hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 140 Bewertungen Ich bin völlig positiv überrascht. Meine Anfrage wurde innerhalb einer Stunde beantwortet. Absolute Perfektion. Danke … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke
Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll., Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut 7131.5576554518 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser
sehr gut
Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser
Anwaltskanzlei Matthias Ganser, Oeder Weg 52-54, 60318 Frankfurt am Main 6825.5075852295 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser
aus 31 Bewertungen Herr Ganser hat ein tolles - sprich fundiertes -Schreiben an das Gericht verfasst, aus dem erkennbar war, dass er sich … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn
Kanzlei Sonneborn für Strafrecht und Verkehrsrecht, Deichstraße 25, 20459 Hamburg 6719.9326301855 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 201 Bewertungen Ich hatte nach einem Ampelblitzer in Hamburg der für mich sowohl eine Geldstrafe als auch einen Punkt in Flensburg zur … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Eble
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Eble
Kanzlei Willgeroth, Landstr. 27, 38667 Bad Harzburg 6839.9540064186 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie Recht bekommen!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Eble
aus 14 Bewertungen Für mein aktuelles Anliegen wurde ich sehr gut und effizient beraten, so daß ich mein Anliegen beim Arbeitgeber … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra de Brossin de Méré
sehr gut
KANZLEI BROSSIN DE MERE, 18, Avenue de l'Opéra, 75001 Paris, Frankreich 6485.0778793267 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra de Brossin de Méré ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 22 Bewertungen Empfehlung sehr kompetent. Schnell und hilfreich. (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Hoepffner, Gebhardtstr. 2, 90762 Fürth 7005.358217152 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hoepffner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 63 Bewertungen Ich kann Herrn RA Hoepffner nur bestens empfehlen! Er hatte mich sowohl jetzt, als auch in der Vergangenheit immer … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Wehr
Rechtsanwalt Wolfgang Wehr
Rechtsanwälte Treiber + Wehr GbR, Weinmarkt 4, 90403 Nürnberg 7011.3758375634 km
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wehr
Profil-Bild Rechtsanwältin Serpil Kartal
Rechtsanwältin Serpil Kartal
Anwaltskanzlei Serpil Kartal, Rödinghauser Str. 2, 59065 Hamm 6688.9603618288 km
Mehr als nur Rechtsberatung
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Serpil Kartal bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
(11.10.2023) kann nur weiter epvehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Wiesner
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Wiesner
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marius Wiesner
aus 22 Bewertungen Herr Wiesner ist ein sehr kompetenter, engagierter und freundlicher Anwalt. Von Beginn bis zum Ende der Betreuung habe … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dreier
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Dreier
Anwalts § Kanzlei Dreier, Domänenstr. 16, 44225 Dortmund 6676.8643289475 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Dreier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
aus 11 Bewertungen Innerhalb kürzester Zeit bekam ich eine Antwort auf meine ihm geschrieben Email. Diese Antwort hat mir sehr geholfen. … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwalt Thorsten Dercar
Rechtsanwälte Dercar und Dercar, Zweigertstraße 33, 45130 Essen 6651.9176366999 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Dercar gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Wüst
sehr gut
Rechtsanwalt Mario Wüst
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Ich verspreche Ihnen, Ihren Fall so zu behandeln, als wäre es meiner!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Wüst
aus 103 Bewertungen Freundliche und professionelle Beratung. Vorgehensweise besprochen und danach mit Erfolg durchgeführt. Verfahren … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Moers
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Moers
Dr. Sieprath & Partner Partnerschaft mbB, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.9087538203 km
Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Moers bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 27 Bewertungen Bisher benötigte ich lediglich eine rechtsberatung werde sie aber nun für weitere Vorgehen gegen die Postbank nutzen … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Knoche
Anwaltskanzlei Barbara Knoche, Hauptstr. 162, 58675 Hemer 6701.3990954908 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Barbara Knoche ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwälte Rimkus + Ebeling, Hainstr. 29, 96047 Bamberg 6975.6611362298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc Rimkus
(03.01.2022) Nach einem Verkehrsunfall hat das Team von Herrn Rimkus die komplette Angelegenheit mit der Verischerung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt André Wegner
sehr gut
Kanzlei André Wegner, Cubanzestr. 19b, 18225 Ostseebad Kühlungsborn 6789.5846228009 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt André Wegner
aus 94 Bewertungen Ich war mit meiner Interessenvertretung durch den RA Wegner sehr zufrieden. Der Austausch verfahrensrelevanter … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Bauer
Rechtsanwalt Werner Bauer
Kanzlei Werner Bauer, Beauner Platz 5, 64625 Bensheim 6845.8671202321 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Öffentliches Baurecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Werner Bauer
(17.03.2022) Herrn Bauers Beratung war erfolgreich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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