578 Anwälte für Tauschbörse | Seite 25

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Rechtsanwältin Kerstin Gießübel
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tauschbörse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Gießübel
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sehr gut
Rechtsanwalt Florian Rimpf
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tauschbörse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Rimpf
aus 157 Bewertungen Hallo sie sind ein echt guter Anwalt und haben mir sehr geholfen wegen der Sache mit Lukas lindere bin sehr zufrieden … (31.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tauschbörse

Fragen und Antworten

  • Tauschbörse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tauschbörse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tauschbörse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tauschbörse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tauschbörse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Eine Tauschbörse beschreibt allgemein eine Plattform, die eine Möglichkeit zum Tauschhandel bietet. Das kann ähnlich einem Flohmarkt ablaufen, wobei nicht der Kauf und Verkauf von Waren, sondern der Tausch von Waren im Vordergrund steht. Es gibt zahlreiche regional organisierte Tauschringe bzw. Tauschkreise, in denen die Mitglieder regelmäßig bestimmte Dinge, wie z. B. Kleidung, weitergeben und tauschen. Mit der Börse aus dem Bankenrecht haben Tauschbörsen kaum etwas gemein.

Tauschbörsen im Internet

Plattformen zum Tauschen gibt es auch im Internet. Anders als beim Versandhandel oder bei einer eBay-Auktion wird online kein Kaufvertrag, sondern ein Tauschvertrag geschlossen. Über eine Suchfunktion können die gewünschten Artikel und Eigentümer gefunden werden. Die folgende Kommunikation und Verhandlung über den Vertrag erfolgt entweder per E-Mail oder direkt über die Tauschbörse. Oft haben solche Tauschbörsen auch eine virtuelle Währung, gegen die die Ware eingetauscht wird. Mit dieser Währung kann dann bei einem anderen Tauschpartner wiederum bezahlt werden.

Filesharing über Tauschbörsen

Werden Dateien auf dem eigenen Computer für andere Internetnutzer freigegeben und so geteilt bzw. getauscht, spricht man von Filesharing. Die Software bzw. Plattform, über die der Austausch von Dateien stattfindet, bezeichnet man oft auch als Tauschbörse. Werden Musik oder Filme so per Filesharing weiterverbreitet, kann das einen Urheberrechtsverstoß darstellen.

(ADS)

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