4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Kanzlei Uta Pötzsch, Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin 6975.2861903561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Pötzsch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Ich hatte die Hoffnung aufgegeben, einen Anwalt zu finden. Alle weigerten sich, meinen Fall zu übernehmen und hielten … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwalt Gernot Becker
Rechtsanwälte Hagen Becker und Gernot Becker, Schubertstr. 5, 63179 Obertshausen 6839.2746508523 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Gernot Becker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Guenther
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Guenther
Anwaltskanzlei Sandra Guenther- Kanzlei am Kaiserbrunnen, Arndtstrasse 73, 44135 Dortmund 6677.4654919222 km
Für jedes Problem gibt es mindestens eine Lösung! Sprechen Sie uns an!
Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Guenther – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 76 Bewertungen Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Ulrike Haibach
Rechtsanwältin Dr. jur. Ulrike Haibach
Haibach Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wolfsgangstraße 83, 60322 Frankfurt am Main 6824.9320187781 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Ulrike Haibach - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schulz
Rechtsanwälte Giersberg-Hanke-Schulz, Marienstraße 18, 03046 Cottbus 7073.6196501501 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schulz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(19.03.2024) ein fachlich kompetenter und angenehmer Rechtsanwalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Marielle Schmöe
sehr gut
Rechtsanwältin Marielle Schmöe
KANZLEI WÜRTZ | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Osterdeich 107e, 28205 Bremen 6677.9358475738 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Marielle Schmöe hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 88 Bewertungen ich habe mit Frau Schöme sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie ist sehr fleißig, intelligent und hat einen sehr gute … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Ligas
Rechtsanwältin Stefanie Ligas
Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwältin Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Ligas
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger
Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger
Kanzlei Gabriele Schenkenberger, Prälat-Kopp-Str. 13a, 76751 Jockgrim 6856.2819159471 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Schenkenberger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
(14.04.2023) Frau Schenkenberger hat sich innerhalb einer Stunde telefonisch zurückgemeldet und während des zeitnah anberaumten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwalt Paul Korcz
Rechtsanwälte Schomberg & Korcz, Kalkentalstr. 2, 60489 Frankfurt am Main 6821.059801604 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Paul Korcz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Herr RA Korcz hat uns in ein einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten. Es gab sehr schnell einen Termin. Auf … (16.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Winkler
Kanzlei Sebastian Winkler, Neumarkt 16, 36251 Bad Hersfeld 6848.0082363941 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Winkler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Kommt auf den Punkt und bringt den Klienten sachlich und ruhig dazu auch mal den eigenen Standpunkt zu überdenken. Der … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Benjowsky
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Benjowsky
Kanzlei Dirk Benjowsky Zweigstelle Bretten, Ligusterweg 27, 76337 Waldbronn 6877.5781464754 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Benjowsky
aus 12 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Benjowsky. Nach dem ich versucht habe zwei Jahre den Fall selbst mit meiner … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
Kanzlei Kirchberg & Coll., Kurfürstenstr. 46a, 46399 Bocholt 6607.1538046929 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Kirchberg
aus 12 Bewertungen Ich fühle mich gut und fachgerecht beraten und die unterschiedlichen Rücksprachen mit weiteren Parteien … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich
sehr gut
Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich
Kanzlei BME | Fachanwältin Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Bismarckstraße 25, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.7320027006 km
Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 12 Bewertungen RAin Frau Marquardt-Emrich hat mich in einer Familienangelegenheit bestens fachlich und kompetent beraten. Meine … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Klinger
Rechtsanwalt Stephan Klinger
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Klinger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B.
Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH, Syker Str. 65, 27211 Bassum 6682.7806566608 km
Der geerdete Rechtsanwalt - Kommunikation auf Augenhöhe
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B. im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(18.12.2023) Schneller Rückruf und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Anker
sehr gut
Rechtsanwältin Susann Anker
Rechtsanwaltskanzlei Anker, Zschopauer Str. 107, 09126 Chemnitz 7045.2814864926 km
Fachanwältin Sozialrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Susann Anker vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 33 Bewertungen Frau Anker ist eine sehr nette, freundliche Anwältin, die sich sehr um mein Anliegen bemüht und auch mit wichtigen … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer
Kanzlei Martin Schultenhöfer, Overbergstr. 76, 45663 Recklinghausen 6658.3620747894 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Alle Zahlungen wurden von Herrn Schultenhöfer an mich geleistet!! (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Pleß
Kanzlei Pleß, Pavillonstr. 16, 66740 Saarlouis 6747.3736146053 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Natalie Pleß
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Metzger
sehr gut
Rechtsanwältin Stephanie Metzger
Metzger Schirmack Breisch Rechtsanwälte, Wrangelstraße 10, 12165 Berlin 6973.5182295333 km
Ihr Anliegen hat für mich höchste Priorität - meine Kompetenz ist Ihr Vorteil!
Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stephanie Metzger
aus 35 Bewertungen Frau Metzger ist eine überaus kompetente Anwältin, die herausragende Schriftsätze verfasst und überdies vor Gericht … (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Swetlana Fritzsch
sehr gut
Kanzlei Swetlana Fritzsch, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart 6929.0330453299 km
Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Swetlana Fritzsch ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 30 Bewertungen Frau Fritzsch ist wirklich ein herausragender Anwalt ! Professionalität, Fachkenntnis und Einfühlungsvermögen durch … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalia Chakroun
sehr gut
Rechtsanwältin Natalia Chakroun
Rechtsicher, Steinbergerstr. 1, 50733 Köln 6673.6133438124 km
Rechtliche Vertretung steht Jeder*m zu und muss nicht teuer sein. Wir finden immer gemeinsam eine Lösung!
Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Natalia Chakroun - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 156 Bewertungen Vielen Dank an die schnelle, ausführliche und sehr freundliche Auskunft und Beratung zu meinem Sachverhalt. Darüber … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Rechtsanwaltskanzlei Dornhoff und Arnal, Bahnhofstr. 36, 57548 Kirchen (Sieg) 6739.152481688 km
Medizinrecht • Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff vertritt uns wegen Anerkennung eines Impfschaden. (Grippeschutzimpfung im … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Böhlen
Rechtsanwältin Petra von Böhlen
vbk Anwälte, Bismarckstraße 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Böhlen ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(30.08.2022) Ich möchte gerne wissen ob sie mich über meine Son Familien Name Ende kann. Melde mich Morgen An. Mit freundlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Schmid
Kanzlei Reinhold Schmid, Panoramastraße 29, 70174 Stuttgart 6930.2908156822 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Reinhold Schmid
(18.07.2020) 1. schnelle Antwort 2. kompetente Auskünfte 3. Zuverlässigkeit

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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