4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwälte Dierberger & Schuster, Bahnhofstr. 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Dierberger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Adrienne Wehner
sehr gut
Rechtsanwältin Adrienne Wehner
Kanzlei Wehner, Weimarer Str. 1, 63322 Rödermark 6843.8832245608 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Adrienne Wehner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Ich habe Frau Wehner bezüglich eines Privatdarlehens, welches nicht fristgerecht zurückgezahlt wurde beauftragt. … (20.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Nauschütz
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin Nauschütz
Anwaltskanzlei Nauschütz, Hovescheidtstr. 2, 45136 Essen 6654.7549577523 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Benjamin Nauschütz
aus 15 Bewertungen Superschnelle, sehr kompetente und lösungsorientierte Hilfe, die mir den inneren Stress nahm. Danke! (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Henning Ostermeyer
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Henning Ostermeyer
Ostermeyer, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5585678975 km
Kompetent - Konsequent - Persönlich
Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Hans-Henning Ostermeyer
aus 34 Bewertungen Herr Ostermeyer hat mir schon in sehr vielen Punkten geholfen. Meine Scheidung, Vertrags - und Inkasso … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Steuerkanzlei Schmedeshagen, Speyerer Straße 10, 67483 Edesheim 6838.1297524161 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
aus 6 Bewertungen Fr. Huber-Otto hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. Sie arbeitet zielgerichtet und kommuniziert … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Pophusen
Rechtsanwältin Sabine Pophusen
Gollub Klemeyer Fachanwälte, Karlsburg 2, 27568 Bremerhaven 6638.2490078461 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Pophusen
(14.02.2024) Einfühlsam, konkret und verständlich hat Frau Pophusen mich beraten und mir vieles aufgezeigt! Danke vielmals!
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Horbas
sehr gut
Kanzlei Ralph Horbas, Alexander-Puschkin-Platz 4 d, 01587 Riesa 7039.1180718203 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Horbas bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 32 Bewertungen Ich kann Ihn nur weiterempfehlen! Ein sehr guter Anwalt. Bin ihm sehr dankbar! (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Heidler
Rechtsanwältin Elke Heidler
Kanzlei Elke Heidler, Bahnhofstr. 11, 12555 Berlin 6988.64746623 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elke Heidler
aus 5 Bewertungen Es war eine gute Rechtsberatung. Wir werden uns im Streitfall an RA Frau Heidler wenden. Familie Katona (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Schell
sehr gut
Kanzlei Böhringer & Kollegin, Motorstr. 4, 70499 Stuttgart 6923.6746930479 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Schell – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen Die Beratung war wie immer sehr ausführlich und ehrlich. (15.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Hanses
Rechtsanwalt Dieter Hanses
Dr. Hanses und Kollegen, Bremer Str. 76, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.5593875648 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Hanses - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(04.03.2021) Die Angelegenheit wurde sehr schnell und kompetent erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Meurer
Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Meurer
Frohberg Meurer Rechtsanwälte und Notare, Bergstr. 10, 48143 Münster 6662.6842389396 km
Seit 1980 in Münster zuhause.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Meurer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk
Anwaltskanzlei SVM, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.1024674743 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Verhülsdonk hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(11.01.2015) Seit mehr als 3 Jahren begleitet mich Frau RAin B. Verhülsdonk in allen Fragen rund um das leidige Thema …
Profil-Bild Rechtsanwältin Giannina Mangold
Kanzlei Mangold, Breite Gasse 76, 90402 Nürnberg 7011.5189861573 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Giannina Mangold
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
Tiefenbacher Rechtsanwälte, Jonny-Schehr-Straße 1, 99085 Erfurt 6922.7625694935 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Fleissner
(25.09.2018) Ich fühlte mich sehr gut beraten sowie vertreten. Fachkompetenz, eine professionelle Prozessvertretung, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna-Sophia Werz
Rechtsanwältin Anna-Sophia Werz, Blankenfelder Str. 17, 13127 Berlin 6971.4935453144 km
"Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen!" Johann Wolfgang von Goethe
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anna-Sophia Werz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Janna Stefan
Rechtsanwältin Janna Stefan (Адвокат), Cappelner Damm 71a, 49661 Cloppenburg 6644.5346836973 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Janna Stefan
aus 9 Bewertungen Sehr gute Kommunikation mit Informationen für die Vorbereitung eines Schiedstermins bei der Stadt Vechta! (07.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Constanze Haas
Rechtsanwältin Constanze Haas
Dr. Rodloff & Kollegen, Dillmannstr. 1, 70193 Stuttgart 6929.4185390289 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Constanze Haas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(24.10.2020) bestes Ergebnis bei emphatischer und hochkompetenter Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Tillmann
Anwaltskanzlei Sabine Tillmann, Königstr. 4, 47051 Duisburg 6637.5323263723 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Tillmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger, Frauentorstr. 51 a, 86152 Augsburg 7062.3710297895 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 14 Bewertungen Frau Pfleger ist sehr kompetent, nahm sich Zeit für die Beantwortung all meiner Fragen rund um das Familienrecht und … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Tima
Rechtsanwalt Wolfgang Tima
Kanzlei Wolfgang Tima, Feuerbachstr. 1a, 04105 Leipzig 6980.9600209313 km
Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Tima hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(13.09.2017) Herr Rechtsanwalt Wolfgang Tima, ist freundlich bzw. offen. Ehrlichkeit und Vertrauen haben hier ebenso hohen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow
sehr gut
Kanzlei Svenja Schmidt-Bandelow, Hardenbergstr. 19, 10623 Berlin 6971.3254141909 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
aus 10 Bewertungen Frau Schmidt-Bandelow hat das für mich Unmögliche möglich gemacht. Eine Scheidung aus dem Ausland in 6 Monaten während … (12.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Biernath
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Biernath
Waniek & Biernath PartG mbB Rechtsanwälte | Fachanwälte, Eichelstr. 16, 51429 Bergisch Gladbach 6686.0914299543 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Reiserecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Biernath gerne zur Verfügung
aus 207 Bewertungen Herr RA Biernath hat uns bei einer Vertragsrechtsangelegenheit schnell, effizient und wirklich unkompliziert beraten … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anelie Buchholzer-Gross
Rechtsanwältin Anelie Buchholzer-Gross
Kanzlei Buchholzer-Gross, Friedhofstr 15, 67435 Neustadt an der Weinstraße 6838.5398637516 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Anelie Buchholzer-Gross
(19.01.2024) Frau Buchholzer-Gross ist eine kompetente und fachlich versierte Anwältin, die sich der Angelegenheit mit viel …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Uwe Woltmann
Rechtsanwalt und Notar Uwe Woltmann
Kanzlei Uwe Woltmann Rechtsanwalt und Notar, Bahnhofstr. 1, 26188 Edewecht 6624.1332703762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Uwe Woltmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(16.10.2022) Schnelle Rückmeldung, zeitnaher Termin

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.