3.536 Anwälte für Waffengesetz | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Rieleder
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Rieleder
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Rieleder gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Gute Beratung auch bei Fragen an wenan sich wenden kann! (18.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marilena Wichlein
sehr gut
Rechtsanwältin Marilena Wichlein
Kanzlei Wichlein, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Marilena Wichlein für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
aus 33 Bewertungen Rechtsanwältin M.Wichlein hat äußerst professionelle Ratschläge angeboten und verfügt über reichlich Erfahrung, um … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Spindler
Rechtsanwalt Michael Spindler
Anwaltskanzlei Spindler, Kettenstraße 11, 99084 Erfurt 6921.9717702835 km
Für Ihr Recht - Setzen Sie auf Professionalität und Kompetenz.
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Spindler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
(22.01.2024) Ich habe Herr Spindler für eine Beratung in zivilrecht aufgesucht. Herr Spindler hatte sich vorab mit mir ausgetauscht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
CAVAR LEGAL, Dr. Klaus Cavar, Lindengasse 20/9, 1070 Wien, Österreich 7411.6257122416 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffengesetz
(27.09.2023) Ich wurde in der Firma gemobbt. Herr Cavar hat mir erklärt wie ich dagegen vorgehen kann. Sehr kompetent im …
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Holwitt
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Holwitt
Kanzlei Britta Holwitt, Am Barkhauser Berge 8, 33813 Oerlinghausen 6726.1560075132 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Holwitt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 41 Bewertungen Nachdem ich in einer Verkehrsrechtssache meiner ersten, von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlenen, Kanzlei das … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller
Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Charlotte Luise Müller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
(12.05.2024) In meinem Fall handelte es sich um betrügerischen Schmuckverkauf in Nordzypern. Frau Müller konnte eine Reduzierung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Dumann
Rechtsanwältin Susanne Dumann
Kanzlei Bittner & Partner, Harderstr. 39, 85049 Ingolstadt 7072.655373808 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Dumann
aus 7 Bewertungen Frau Dumann ist Anwältin mit Herz und Seele, die ihre Arbeit gut macht und dabei den Humor nicht verliert! Ist … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
Anwaltskanzlei Ralf H. Schröper, Schulstraße 38, 04668 Grimma 7009.0441750239 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf H. Schröper ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 11 Bewertungen Die Anwaltskanzlei Schröper ist eine klare Empfehlung! Völlig aufgelöst habe ich mich an die Kanzlei gewandt, es wurde … (26.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Anwaltskanzlei Özdemir-Reimholz, Helmholtzstr. 28, 40215 Düsseldorf 6650.1948228957 km
Familienrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Malte Norstedt LL.M. Eur.
Rechts- und Fachanwalt Malte Norstedt LL.M. Eur.
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Fachanwalt Steuerrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Malte Norstedt LL.M. Eur.
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Türpe
sehr gut
Kanzlei Martina Türpe, Neufriedenheimer Straße 24, 81375 München 7115.5400728348 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Türpe vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 24 Bewertungen Unheimlich nettes Personal, mit Fachkompetenz. Fragen und Beschlüsse wurden sehr gut und verständlich erklärt.Ich … (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Heiko Fahrenholz
sehr gut
Kanzlei Jens Heiko Fahrenholz, Bahnhofstraße 97c, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6666.6499584303 km
Ihre Rechte schützen, Ihre berufliche und private Zukunft gestalten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Heiko Fahrenholz
aus 43 Bewertungen sachlich, kompetent, zuverlässig (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs
Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs
(08.09.2020) Ich mag den Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Scharr
sehr gut
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft am Isartor, Rumfordstr. 57, 80469 München 7119.8983843386 km
Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Scharr
aus 46 Bewertungen Herr Scharr ist fachlich und menschlich ein spitzen RA. Gute, verständliche Beratung und bestes Ergebnis vor Gericht . … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried
sehr gut
Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München 7118.622039543 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried
aus 93 Bewertungen Mr. Stillfried is outstanding on every dimension. He responded quickly, listened empathetically, and knew exactly how … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Gärde & Partners, Danderydsgatan 14, Stockholm 11426, Schweden 6830.8805513486 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Herr Dr. Ansgar Fisching hat mich sehr gut Beraten in meiner Angelegenheit deutsches und schwedisches … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwaltskanzlei Goß & Kollegen, Georgenstr. 22, 92224 Amberg 7060.1838248174 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
(11.02.2023) Ich war mit der Beratung sehr zufrieden, allerdings erwartete ich, dass eine halbe Stunde Erstberatung kostenfrei ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Wittrowski
sehr gut
Kanzlei Nina Wittrowski, Kirchstraße 2, 10557 Berlin 6971.4840627298 km
Fachanwältin Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nina Wittrowski für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
aus 11 Bewertungen Frau wittrowski hat mich mit ihrer professionellen und schlagfertigen Art vor der hölle bewart . Ein Staatsanwalt … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose
Dr. Rose Rechtsanwälte, Neuhauser Straße 3 a, 80331 München 7118.9324404531 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Rose gerne zur Verfügung
aus 110 Bewertungen Meine Schwester wurde mit gefährlicher Körperverletzung beschuldigt, auf der Suche nach einem Anwalt sind wir durch … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lindner
Rechtsanwalt Frank Lindner
Kanzlei Frank Lindner, Zu den Gärten 10, 52355 Düren 6653.4933788002 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Lindner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 7 Bewertungen Schneller Termin. Gute Beratung (11.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Röhrich
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Röhrich
Kanzlei Nadine Röhrich, Lazarettstr. 9, 45127 Essen 6651.186725 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Röhrich im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Schnelle Service (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Duchon
Rechtsanwalt Marc Duchon
DMS Rechtsanwälte PartGmbB, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8883246503 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Duchon ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffengesetz
(07.03.2023) Ich war bei Herrn Duchon bzgl. eines Alkohol- und Beleidigungsdeliktes Mandant. Er hat mich stets sehr gut beraten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Waffengesetz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
(27.04.2023) Antwort hat mir sehr weitergeholfen und konnten eine Einigung finden mit Vermieter

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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