341 Anwälte für Fluggastrechte | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Harwardt
Rechtsanwalt Markus Harwardt
Kanzlei Markus Harwardt, Himpendahlweg 1, 44141 Dortmund 6678.8759485643 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Fluggastrechte bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Markus Harwardt
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Huppertz
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Huppertz
Rechtsanwalt Kai Huppertz, Alte Linner Straße 129, 47799 Krefeld 6630.6344615692 km
Professionell. Engagiert. Zuverlässig.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Fluggastrechte steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Huppertz gerne zur Verfügung
aus 112 Bewertungen Also, ich bin sehr zufrieden mit Herrn Huppertz 👍 er ist schnell sachlich und sehr kompetent, hat mein Anliegen … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme
Rechtsanwälte Bergmann und Schäfer, Hauptstr. 73, 59609 Anröchte 6726.4233779551 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Fluggastrechte steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Ute Bergmann-Fromme gerne zur Verfügung
(28.03.2019) Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung und sehr freundlicher Umgang!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Hörle
Rechtsanwalt Jakob Hörle
Grundmann Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Lindenstraße 61, 25524 Itzehoe 6671.8706967224 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Fluggastrechte bietet Herr Rechtsanwalt Jakob Hörle
aus 5 Bewertungen Hr. Hörle hat mich kompetent beraten, keine zu hohen Versprechungen gemacht und das erwartete Ergebnis vor Gericht … (17.05.2023)
Profil-Bild Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Szmaglinski
sehr gut
Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Szmaglinski
Rechtsanwälte Grohmann & Kollegen, Halberstädter Str. 47, 39112 Magdeburg 6893.0713730788 km
Arbeitsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Fluggastrechte steht Ihnen Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph Szmaglinski gerne zur Verfügung
aus 56 Bewertungen Wir wurden von Anfang an überaus kompetent betreut. Herr Szmaglinski hat uns in allen arbeitsrechtlichen Anliegen … (28.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fluggastrechte

Fragen und Antworten

  • Fluggastrechte: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fluggastrechte umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fluggastrechte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fluggastrechte: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fluggastrechte sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Grundlage der in Deutschland geltenden Fluggastrechte ist vor allem EU-Recht. Die in Form einer EU-Verordnung erlassene Fluggastrechteverordnung gibt Flugpassagieren, deren Flug von einem bestimmten Mangel betroffen ist, seit dem Jahr 2005 verschiedene Rechte. Aufgrund der zum Teil unklaren Formulierung der Fluggastrechteverordnung haben zu ihrer Klarstellung ergangene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die darin enthaltenen Rechte schrittweise ausgeweitet.

Reichweite in örtlicher Hinsicht

Die Fluggastrechteverordnung ist bereits anwendbar, wenn der Start bzw. die Landung auf einem Flughafen innerhalb eines EU-Lands erfolgt. Bei der Landung muss der Sitz des Luftfahrtunternehmens sich allerdings in der EU befinden. Aufgrunddessen gilt die Fluggastrechteverordnung in jedem Fall für Flüge innerhalb der Europäischen Union.

Abgedeckte Arten von Flügen

Die Fluggastrechteverordnung erfasst sowohl Linienflüge wie Charterflüge unabhängig vom Flugpreis. Fluggastrechte gelten sowohl für einen Billigflug wie für einen Flug in der ersten Klasse. Wichtig ist zudem, dass Passagiere über eine bestätigte Flugbuchung verfügen und - falls entsprechende Zeitangaben fehlen - sich wenigstens 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit bei der Abfertigung erschienen sind.

Erfasste Probleme bei Flugreisen

Problemfälle im Rahmen einer Flugreise, die zur Anwendbarkeit der Fluggastrechte führen, sind die Nichtbeförderung, die Flugannullierung und die Flugverspätung. Während bei der Nichtbeförderung der Flug stattfindet, der Passagier aber beispielsweise wegen von ihm nicht zu vertretender Gründe wie häufig einer Überbuchung nicht mit an Bord gelangte, stellt die Flugannullierung einen Flugausfall dar. Letzteres liegt auch vor, wenn ein Flugzeug in der Luft zur Umkehr gezwungen war. Bei Streik, hängt das Greifen der Fluggastrechte davon ab, dass Flugunternehmen ihre verbleibenden Kapazitäten so nutzen, dass die damit verbundenen Flugprobleme Passagiere möglichst wenig beeinträchtigen.

Andere Probleme im Rahmen einer Flugreise wie einen Gepäckverlust erfasst die Fluggastrechteverordnung nicht. In diesem Fall kann jedoch das sogenannte Montrealer Übereinkommen Ansprüche auf Schadenersatz im Rahmen der Haftung einer Fluggesellschaft regeln. Neben einem solchen Sachschaden deckt das Montrealer Übereinkommen auch Fälle ab, in denen es zu einem Personenschaden oder Verspätungsschaden gekommen ist.

Arten von Ansprüchen

Ausgleichsanspruch und Schadensersatz

Flugreisende, die von einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung betroffen sind, haben einen von der Flugstrecke und Art der jeweiligen Flugbeeinträchtigung abhängigen Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer sogenannten Ausgleichsleistung. Ein Urteil des EuGH erklärt die bei einer Flugannullierung geltenden Regelungen zudem ab einer Flugverspätung von drei Stunden am Ort, der letztendlich Ziel der Flugreise ist, für anwendbar. Durch rechtzeitigte Information und das Anbieten anderweitiger Beförderungen können sich Fluggesellschaften vom Entschädigungsanspruch gegenüber ihren Passagieren befreien. Das Anbieten eines Ersatzflugs entfällt ab einer Benachrichtigung von mehr als zwei Wochen vor dem Abflugtermin. Ein weitergehender Schadenersatz neben der Ausgleichsleistung bleibt grundsätzlich erhalten. Anders als im Fall der Ausgleichsleistung, die es unabhängig vom Vorliegen eines eventuellen Schadens gibt, liegt die Beweislast für den weitergehenden Schadensersatz hingegen beim Reisenden.

Rücktritt und Ticketpreiserstattung

Darüber hinaus kann ein Passagier in Fällen der Flugannullierung, der Nichtbeförderung sowie ab einer Verspätung von fünf Stunden die Erstattung des Ticketpreises und eines frühestmöglichen, kostenlosen Rückflug zum Abflugort bzw. den frühestmöglichen Hinflug zum Zielort von der Airline verlangen.

Verpflichtung zu Betreuungsleistungen

Unabhängig davon, ob Flugunternehmen auftretende Probleme zu vertreten haben oder nicht wie im Fall einer Naturkatastrophe oder Terrordrohung, sind sie abhängig von der Flugstrecke bereits ab einer Wartezeit von zwei Stunden zur Erbringung von Betreuungsleistungen gegenüber ihren Kunden verpflichtet. Konkret zählt dazu die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken, die Bereitstellung von Mitteln der Telekommunikation und unter Umständen auch die Unterbringung in einem Hotel inklusive notwendigem Transport von und zum Flughafen.

Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft mittels eines offiziell verfügbaren Beschwerdeformulars geltend zu machen. Bei fehlender Reaktion müssen Passagiere sich an die zuständige nationale Behörde im Land, in dem das Problem aufgetreten ist, wenden. Ab November 2013 soll eine Schlichtungsstelle in bestimmten Fallkonstellationen zum Einsatz kommen.

Mangels einer Regelung zur Verjährung von Ansprüchen in der Fluggastrechteverordnung geht der Bundesgerichtshof in Deutschland von der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach dem BGB aus.

(GUE)

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