866 Anwälte für Werbungskosten | Seite 37

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Rechtsanwalt Frank Mehlhose
Kanzlei Frank Mehlhose, Löbauer Straße 5, 02625 Bautzen 7113.5122292261 km
Erbrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Werbungskosten bietet Herr Rechtsanwalt Frank Mehlhose
aus 10 Bewertungen Schnelle und sachliche Antworten auf meine Fragen bei meinem Streit mit einem Berufsbetreuer. Kann diesen Anwalt in … (12.01.2023)
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Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert bietet im Bereich Werbungskosten Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Herr Dr. jur. Frank Sievert ist sehr zielstrebig sowie vertrauenswürdig. Auf dem Gebiet Mobbing mit außergewöhnlichen … (18.01.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Werbungskosten

Fragen und Antworten

  • Werbungskosten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Werbungskosten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Werbungskosten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Werbungskosten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Werbungskosten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Werbungskosten vermindern im Steuerrecht die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Einkommensteuergesetz (EStG). Als steuerlich relevante Einkünfte zählen nur die Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten. Auch bei den anderen Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Landwirtschaft oder Gewerbe sind nicht die Einnahmen für die Berechnung der Einkommensteuer maßgeblich, sondern der Gewinn.

Überschusseinkünfte

Einnahmen sind beispielsweise bei nichtselbstständiger Arbeit der Arbeitslohn, den der Arbeitgeber seinen Arbeitern und Angestellten aufgrund von einem Arbeitsvertrag zahlt. Beim Kapitalvermögen sind es von der Bank gezahlte Zinsen, bei Vermietung einer Wohnung die Miete und bei Verpachtung die Pacht. Auch bei einem privaten eBay-Verkauf kann der Verkaufspreis eine steuerlich relevante Einnahme sein.

Werbungskosten stehen diesen Einnahmen als Ausgaben gegenüber. Es sind Ausgaben, die der Sicherung und Erhaltung oder auch dem Erwerb der Einnahmen dienen. Der Vermieter als Eigentümer kann z. B. Grundsteuer, Abschreibungen oder Zinsen zur Finanzierung der Immobilie als Werbungskosten geltend machen, da er ohne diese Ausgaben auch keine entsprechenden Einnahmen erzielen könnte.

Werbungskosten für Arbeitnehmer

Für Arbeiter und Angestellte sind Werbungskosten beispielsweise Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Kosten für Bewerbungen oder für einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, für doppelte Haushaltsführung oder Arbeitsmittel wie Werkzeuge oder Fachliteratur. Werbungskosten sind dabei ähnlich wie Betriebsausgaben in einem gewerblichen Unternehmen zu sehen. Auch sie müssen ggf. über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Beruflich und privat genutzte Gegenstände können manchmal anteilig, z. B. ein PC in der Regel zu 50 %, als Werbungskosten angesetzt werden. Selbst zu tragende Kosten für die Beschaffung und Reinigung spezieller Berufskleidung sind Werbungskosten. Alltagskleidung, dazu zählt auch der Anzug von einem Rechtsanwalt, kann dagegen nicht geltend gemacht werden. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig und umstritten. Erkennt die Behörde Werbungskosten zu Unrecht nicht an, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und in einem weiteren Schritt vor dem Finanzgericht Klage erhoben werden.

Werbungskostenpauschalen

Wie oft im Steuerrecht gibt es auch hier Pauschalen. Weit verbreitet ist die sogenannte Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale, bei der aktuell 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten gelten. Aber auch der umfassende sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag (1000 Euro für das Jahr 2013) kann von Arbeitern und Angestellten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

(ADS)

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