Krankengeld - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
Pflichtversicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind.
- Das Krankengeld löst die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ab.
- Die Höhe des Krankengelds berechnet sich anhand des Bruttoverdienstes. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 112,88 € pro Tag (Stand 2022).
- Krankheit und Arbeitsunfähigkeit müssen beim Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) lückenlos attestiert werden.
Was ist Krankengeld?
Wer länger als sechs Wochen wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, erhält Krankengeld. Die Geldleistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) ausgezahlt und sichert im Krankheitsfall die Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt bei Krankheit sechs Wochen lang weiter, danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld haben Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte, die pflichtversichert sind, einschließlich geringfügig Verdienender.
Keinen Anspruch hingegen haben u. a. Studenten, Praktikanten, Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Ehegatten und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind.
Der Erhalt von Krankengeld ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als vier Wochen. Die Frist kann entfallen, wenn ein Tarifvertrag gilt.
- Der Arbeitnehmer fällt wegen derselben Krankheit für mehr als sechs Wochen aus. Die Krankheit wurde nicht selbst verschuldet, z. B. durch einen Verkehrsunfall wegen Trunkenheit am Steuer oder eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme wie ein Piercing oder eine Tätowierung.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Krankengelds ist der Bruttoverdienst. Dabei beträgt das Krankengeld allgemein 70 % des Bruttoverdienstes, aber höchstens 90 % des Nettoeinkommens.
Der Tageshöchstsatz ist gesetzlich festgelegt und liegt bei 112,88 € pro Tag (Stand 2022).
Wie erhalte ich Krankengeld?
Eine lückenlose Attestierung der Krankheit und Arbeitsunfähigkeit ist besonders wichtig, um Krankengeld zu erhalten:
- Der Arbeitnehmer unterliegt der sogenannten Anzeigepflicht und Nachweisepflicht. Das heißt, dass er sich bei seinem Arbeitgeber zunächst krankmelden und danach eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen muss.
- Innerhalb welchen Zeitraums sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber melden und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss, hängt vom Arbeitgeber ab.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(en) muss der Arbeitnehmer auch der Krankenkasse weiterleiten. Die Frist beträgt in der Regel eine Woche nach dem Arztbesuch.
- Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Je nach Krankenkasse erfolgt dann ein persönliches Gespräch, in dem der Arbeitnehmer Informationen zum Krankengeld und Unterstützung bei den Formalitäten erhält, oder ihm wird ein Antrag zugeschickt, den er eigenständig ausfüllt.
- Nach der Einreichung des Antrags überprüft die Krankenkasse, ob alle Anspruchsvoraussetzungen und Informationen (z. B. zum Entgelt) erfüllt sind und vollständig vorliegen.
- Das Krankengeld wird daraufhin berechnet und ausgezahlt.
Was passiert, wenn eine weitere Krankheit hinzukommt?
Rechtlich spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die bereits bestehende Krankheit, also dieselbe, oder die hinzugekommene Krankheit jeweils allein oder zusammen zur Arbeitsunfähigkeit führen. Der Zeitraum von drei Jahren für die Leistungsdauer bleibt vielmehr gleich.
Aber: Wenn eine neue Krankheit nach dem Wegfall der ursprünglichen Krankheit und der Krankengeldzahlung auftritt, setzt eine erneute Arbeitsunfähigkeit einen neuen 3-Jahres-Zeitraum in Gang.
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Rechtstipps zu "Krankengeld" | Seite 5
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