Rechtsgebiete
- Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Wettbewerbsrecht
- IT-Recht
- Zivilrecht
Über mich
Rechtsanwalt Dipl.-Jur.
Christoph R. Schwarz
Rechtsanwalt Schwarz nahm nach Ende des Grundwehrdienstes das Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg auf und erwarb durch Praktika und nebenberuflichen Tätigkeiten Anwaltssozietäten entsprechende erste praktische Erfahrungen. Diese vertiefte er nochmals im Rahmen des Referendariats und wurde nach dessen Abschluss zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem ist er vornehmlich im Zivilrecht tätig, aber auch das Aktienrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht bilden einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Bankrecht, Kapitalmarktrecht & Anlegerschutz
Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht erstreckt sich auf zwei Teilgebiete, dem öffentlichen Bankrecht und dem privaten Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Das öffentliche Bankrecht erstreckt sich auf die Bereiche Geld, Währung und Wertpapierhandel sowie auf deren Aufsicht. Das private Bank- und Kapitalmarktrecht beinhaltet Bankgeschäfte sowie Finanzdienstleistungen.
Ein besonderes Augenmerk von Rechtsanwalt Schwarz liegt auf dem Anlegerschutz. Die Anlageberatung an sich beinhaltet eine Beratung, in der Bankkunden über die Risiken und Chancen der verschiedenen Finanzprodukte aufgeklärt werden sollen. Da Anleger unterschiedliche Kenntnisse über die Eigenschaften und den Risikogehalt ihrer Geld- und Kapitalanlagen haben, sollte bei der Beratung die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden berücksichtigt werden. Kam es zu einer fehlerhaften Anlageberatung, dann besteht die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches, über die Sie Rechtsanwalt Schwarz gerne informiert und Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung anbietet. Zu seinen Themenbereichen gehören geschlossene Fondsbeteiligungen, Fonds, Darlehen und vieles mehr.
IT-Recht
Das IT-Recht unterliegt immer neueren Innovationen und einem stetigen Wandel, sei es im Bereich Entwicklung und dem Betrieb von Internetshops und Webseiten oder beim Kauf oder Verkauf von Produkten (E-Commerce). Rechtsanwalt Schwarz stehet Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, übernimmt die Vertragsgestaltung für Software, Hardware oder Lizenzen und berät zur richtigen Gestaltung bezüglich Impressum, Widerrufsbelehrung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht erhalten Unternehmen eine sachkundige Betreuung, beginnend bei der Beratung der zu beachtenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben über die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Schwarz auch gegenüber Mitkonkurrenten, z. B. wenn gegen unlautere Wettbewerbsmaßnahmen vorgegangen werden soll.
Zivilrecht
Das Zivilrecht ist ein umfassendes, aus vielen Teilgebieten bestehendes Rechtsgebiet, welches vorrangig die rechtlichen Beziehungen von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts behandelt. Darunter fallen das Sonderprivatrecht und alle im Bürgerlichen Recht geregelten Bereich, z. B. das Schuldrecht oder das Sachenrecht.
Gerne können Sie Rechtsanwalt Schwarz direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit ihm in Verbindung setzen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
- Luftsportverein Kreis Segeberg e. V.
- Deutscher Aeroclub e. V.
- Luftsportverband Schleswig-Holstein e. V.
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