3 Fachanwälte in Grimma

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Schimpke
Rechtsanwalt Ronny Schimpke
Huth & Schimpke Rechtsanwälte, Leipziger Str. 37, 04668 Grimma 7008.8619686547 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Fachanwalt in Grimma
(16.02.2022) Sehr schnelle Antwort, ernüchternde Aussage.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf H. Schröper
Anwaltskanzlei Ralf H. Schröper, Schulstraße 38, 04668 Grimma 7009.0441750239 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht
Fachanwalt in Grimma
aus 11 Bewertungen Die Anwaltskanzlei Schröper ist eine klare Empfehlung! Völlig aufgelöst habe ich mich an die Kanzlei gewandt, es wurde … (26.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Peter Huth
sehr gut
Rechtsanwalt Jens-Peter Huth
Huth & Schimpke Rechtsanwälte, Leipziger Str. 37, 04668 Grimma 7008.8619686547 km
Ein gutes Ergebnis ist mir nicht gut genug.
Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt in Grimma
aus 34 Bewertungen 7 Jahre hat der Rechtsstreit wegen Schmerzensgeldforderung bei einem Betriebsunfall gedauert. Herr Huth hat nie einen … (13.06.2024)

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Grimma?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Grimma. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Grimma zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Grimma!
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.