4 Fachanwälte in Waren (Müritz)
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Kanzlei Dr. Schreiter,
Lange Straße 17, 17192 Waren (Müritz)
6877.2476947479 km
Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt in Waren (Müritz)
In meinem Anliegen, bezüglich der Regelung meiner Nachlassangelegenheiten, wurde ich durch Dr. Schreiter sehr gut …
(01.05.2020)
aus 5 Bewertungen
Kanzlei Monika Ranke,
Friedensstr. 12, 17192 Waren (Müritz)
6877.044610334 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Fachanwältin in Waren (Müritz)
Ich war mit der Arbeit von Frau Ranke und auch von Romanik sehr zufrieden. Sie nahmen sich beide sehr viel Zeit, …
(20.05.2024)
aus 22 Bewertungen
Kanzlei Schade,
Richterstr. 18, 17192 Waren (Müritz)
6877.0690361149 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Fachanwältin in Waren (Müritz)
Bei Frau Schade fühle ich mich stets gut aufgehoben und kompetent beraten. Sie schätzt ehrlich Erfolgsaussichten ein …
(19.10.2023)
aus 29 Bewertungen
Detlef Hein Rechtsanwalt und Fachanwalt,
Zum Amtsbrink 15, 17192 Waren (Müritz)
6876.5878897927 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Fachanwalt in Waren (Müritz)
(22.01.2023)
Ein kompetenter, sympathischer Anwalt.
Rechtstipps von Fachanwälten aus Waren (Müritz)
Fragen und Antworten
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Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Waren (Müritz)?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Waren (Müritz). Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Waren (Müritz) zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Waren (Müritz)! -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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