484 Anwälte für Aufenthaltserlaubnis | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Geisthövel
Rechtsanwalt Bernd Geisthövel
Rechtsanwälte Carl - Brockhoff - Geisthövel in Paderborn und Telgte, Kamp 21, 33098 Paderborn 6744.1290180968 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bernd Geisthövel für Rechtsfragen rund um den Bereich Aufenthaltserlaubnis
(14.03.2024) Ich denke also klappt, bei mor schwierig situation denke ich, lange geschichte aber ich denke kommt alles gut, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tawfeek Matani
sehr gut
Rechtsanwalt Tawfeek Matani
Matani & Kollegen, Annastr 39, 37075 Göttingen 6824.2097678604 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tawfeek Matani unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Aufenthaltserlaubnis
aus 40 Bewertungen It was a good service, however sometimes communication was quite challenging. I got no response for 8 weeks for 3 of … (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Rechtsanwältin Laaser, Fasanestraße 42, 10719 Berlin 6971.6971718153 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Myrsini Laaser ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Aufenthaltserlaubnis
(27.05.2021) Positiv fand ich die schnelle Rückmeldung. Und die direkte Klärung der rechtlichen Lage. Leider weiß ich immer noch …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe
Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe
Kanzlei Dr. Dr. Bettina Ruhe, Kreuzstr. 23, 28203 Bremen 6676.5932938921 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Aufenthaltserlaubnis steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Dr. Bettina Ruhe gerne zur Verfügung
(14.04.2023) Frau Dr. Ruhe bot für meinen Fall sehr zuverlässige, hilfreiche und persönliche Beratung. Sehr zu empfehlen!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufenthaltserlaubnis

Fragen und Antworten

  • Aufenthaltserlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufenthaltserlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Aufenthaltserlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufenthaltserlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufenthaltserlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Man muss grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn man als Ausländer nach Deutschland einreist. Ausnahmen gelten allerdings für Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU (Europäische Union) bzw. eines Staats des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) besitzen. Ihnen kommen die im EU-Recht festgelegten Grundfreiheiten zugute, weshalb sie keinen Aufenthaltstitel, wie z. B. eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder ein Visum benötigen.

Die Aufenthaltserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden, wird von der Behörde aber nur befristet erteilt und kann mit einer Arbeitserlaubnis verbunden werden. Ferner kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis - vor allem bei ihrer Verlängerung - mit einer Auflage bzw. Bedingungen erteilen. Wer z. B. an einem Sprachtest im Rahmen der Integration regelmäßig nicht bzw. nicht erfolgreich teilnimmt, muss im schlimmsten Fall mit der Abschiebung rechnen, deren Kosten der Abgeschobene zu tragen hat.

Ein Aufenthaltsrecht wird aber nur aus den explizit im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Gründen erteilt. So muss der Ausländer z. B. nach Deutschland einreisen wollen, um dort einer Beschäftigung nachzugehen oder um ein Studium bzw. eine Ausbildung zu absolvieren. Doch auch wenn man etwa keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, kann man eine Aufenthaltserlaubnis ferner aus Gründen der Familienzusammenführung beantragen. Auch humanitäre oder politische Gründe können zum Erhalt eines Aufenthaltstitels führen. Wichtig ist, dass der Umzug nach Deutschland tatsächlich erfolgt ist, man also - indem man etwa den Mietvertrag vorlegt - einen deutschen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angegeben hat. In § 69 III Nr. 1 AufenthG sind im Übrigen die Gebühren festgelegt worden, die von der Behörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis höchstens verlangt werden dürfen.

(VOI)

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