5.716 Anwälte für Betriebsrat | Seite 239

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Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hannes
Rechtsanwaltskanzlei Hannes, Hauptsraße 46, 65375 Oestrich-Winkel 6790.2705072801 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Hannes - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Betriebsrat
aus 6 Bewertungen Er zeigt viel Empathie und hilft schnell, unkompliziert. Insb. engagiert er sich für einen, wenn Sozialbehörden … (05.05.2023)
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sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
Kanzlei Brigitte Keimes-Debus, Kaiserplatz 8, 52062 Aachen 6629.9795969866 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Betriebsrat bietet Frau Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
aus 20 Bewertungen Frau Rechts Anwalt Debus ist sehr super gut sie hat mir ganz gut geholfen für meine probleme.wenn sie Probleme haben … (18.04.2023)
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Rechtsanwalt Christian Prauser
Meinhardt, Gieseler & Partner mbB | Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Rathenauplatz 4–8, 90489 Nürnberg 7012.2114652707 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Prauser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Betriebsrat
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Rechtsanwalt Jürgen Drewell
Rechtsanwalt Jürgen Drewell, Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock 6727.738123467 km
Verkehrsrecht und Familienrecht, eine in sich stimmige Fachanwaltskombination: Ohne Verkehr wird's mit der Familie nichts. Auch im Mietrecht und im Arbeitsrecht sind Sie bei mir in guten Händen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Drewell ist Ihr Ansprechpartner für Betriebsrat
(08.12.2020) Herr Drewell ist ein sehr guter Anwalt!Ich habe Ihn von Anfang an vertraut und er hat mich in der Familiensache sehr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betriebsrat

Fragen und Antworten

  • Betriebsrat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betriebsrat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betriebsrat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Betriebsrat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betriebsrat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Als Betriebsrat bezeichnet man in Privatunternehmen ein Organ, das von den Arbeitnehmern gewählt und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber auf betrieblicher Ebene wahrnimmt.

Vorschriften zum Betriebsrat finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und in zahlreichen weiteren Gesetzen mit arbeitsrechtlichem Regelungsbereich, z.B. im Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der Betriebsrat handelt nach außen durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter. Verfügt er über viele Mitglieder kann die Geschäftsführung auf den Betriebsausschuss übertragen werden. Zur Entlastung der Betriebsratsmitglieder können weitere Ausschüsse gebildet werden, z.B. der sog Wirtschaftsausschuss, der dann die Betriebsratsmitglieder über komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge des Betriebes informiert.

Die Einsetzung eines Betriebsrates ist ab einer Betriebsgröße von mindestens fünf regulär angestellten Beschäftigten möglich, wenn darunter mindestens drei volljährige Arbeitnehmer sind. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, auch Heim- und Zeitarbeiter, wenn sie mindestens drei Monate im Entleiher-Betrieb eingesetzt sind. Betriebsratswahlen finden regulär alle vier Jahre statt, Ausnahmen greifen etwa bei Betriebsfusionen, Stilllegungen etc.

Die Aufgabe des Betriebsrates ist in § 2 BetrVG verankert, der bestimmt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat „vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen" arbeiten. Der Betriebsrat fungiert also als Vermittler zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber und vertritt die Interessen der Belegschaft.

Nach ansteigender Intensität hat der Betriebsrat folgende Rechte:

  • Informationsrecht: In bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über geplante Änderungen informieren. Das gilt immer, wenn der Betriebsrat die Information zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechtes benötigt, 
  • Anhörungsrecht/Vorschlagsrecht: Der Betriebsrat ist beispielsweise berechtigt, Belange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen.
  • Beratungsrecht: Darüber hinaus steht dem Betriebsrat in einigen Fällen ein Beratungsrecht zu, d.h. er muss vom Arbeitgeber in der Beratungsphase hinzugezogen werden.
  • Widerspruchsrecht: Der Betriebsrat hat die Möglichkeit, bestimmten Entscheidungen des Arbeitgebers zu widersprechen, z.B. wenn es um eine Kündigung, Änderungen der Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Betriebsordnung, Weiterbildungsmaßnahmen und andere Aspekte innerhalb des Betriebes geht.
  • Zustimmungsrecht: In einigen Fällen ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich, beispielsweise wenn Änderungen an Personalbögen, persönliche Angaben in Personalbögen gemacht werden sollen.

Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, hat der Arbeitgeber das Recht, die Einigungsstelle anzurufen und die Zustimmung des Betriebsrates ersetzen zu lassen. Zur Einhaltung betriebsverfassungsrechtlicher Grundsätze kann der Betriebsrat Klage bei den Arbeitsgerichten erheben, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllt hat.

Die Einigungsstelle wird bei Bedarf eingerichtet und besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern, je einen von Arbeitnehmer und einen von Arbeitgeberseite. Bei dem sog. Zwangseinigungsverfahren fällt die Einigungsstelle eine bindende Einigung durch Beschluss, wohingegen im Rahmen des freiwilligen Einigungsverfahrens der Beschluss nur bindende Wirkung hat, wenn dies vereinbart ist. Gegen die Entscheidung der Einigungsstelle kann Klage bei den Arbeitsgerichten eingelegt werden.

Achtung: Auch wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zugestimmt hat, darf der betroffene Arbeitnehmer nicht auf die Kündigungsschutzklage verzichten, sondern muss seine Rechte als Arbeitnehmer selbst geltend machen. Denn durch den Widerspruch wird die Kündigung nicht sofort unwirksam. Der Arbeitnehmer hat jedoch  gegenüber dem Arbeitgeber einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.

Auf Unternehmensebene wird die Belegschaft vom Gesamtbetriebsrat vertreten, der abteilungsübergreifend die Interessen der Arbeitnehmer wahrnimmt, wenn für alle Betriebe eines Unternehmens eine Entscheidung getroffen werden soll. Er wird nicht gewählt, sondern die jeweiligen Betriebsräte innerhalb des Unternehmens entsenden Vertreter in den Gesamtbetriebsrat.

Auf Konzernebene vertritt der Konzernbetriebsrat die Arbeitnehmerinteressen, der aus zwei Mitgliedern besteht, die von den Gesamtbetriebsräten des Konzerns entsendeten werden. 

Als Jugend- und Ausbildungsvertretung bezeichnet man das betriebliche Vertretungsorgan der Jugendlichen und Auszubildenden, die Anhörungs- und Beteiligungsrechte hat und alle zwei Jahre gewählt wird.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, dürfen Geschäftsführer, Mitglieder von Personengesellschaften und auch leitende Angestellte nicht im Betriebsrat sein und ihn auch nicht wählen. Die Interessenvertretung leitender Angestellter in einem Betrieb ist der sog. Sprecherausschuss, der je nach Betriebsgröße und Firmenausgestaltung auch auf Unternehmens- und Konzernebene bestehen kann.

Wegen seiner besonderen Position im Betrieb genießt der Betriebsrat gewisse Sonderrechte, die ihm die Erfüllung seiner Aufgabe als Interessenvertreter der Belegschaft erleichtern soll. So kann ein Betriebsratsmitglied etwa nur außerordentlich und nur mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden, hat zur Erfüllung seiner Aufgaben als Betriebsrat einen Freistellungsanspruch und einen Weiterbildungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.

Der Betriebsrat darf nicht mit dem Personalrat verwechselt werden. Letzterer ist das Vertretungsorgan der im Öffentlichen Dienst Beschäftigten. Gesetzliche Grundlagen zu der Personalvertretung finden sich in den jeweiligen Bundes- und Ländergesetzen.

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