3.873 Anwälte für Erbengemeinschaft | Seite 10

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern
hmp Heine Mattern Partnerschaft mbB, Türkenstr. 29, 80799 München 7118.5354621546 km
Fachanwältin Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Florentine Heine-Mattern hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
(12.11.2017) Frau Heine-Mattern ist eine absolut kompetente und empfehlenswerte Fachjuristin. Ich habe mich gut vertreten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Biendarra
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Biendarra
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537995855 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Biendarra
aus 11 Bewertungen Alles zur besten Zufriedenheit (05.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
sehr gut
Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe
Leonhard & Imig Rechtsanwälte, Gartenstr. 1, 51429 Bergisch Gladbach 6686.4019979194 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Liza Katherine Rothe hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
aus 19 Bewertungen Ich schreibe normalerweise keine Bewertungen, hier möchte ich Danke sagen. Nachdem ich im laufenden verfahren die … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Advogada Laís Brandão Machado Malkmus , LL.M.
Rechtsanwältin & Advogada Laís Brandão Machado Malkmus , LL.M.
Kanzlei Laís Brandão Machado Malkmus, Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt 6835.7296729805 km
Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin & Advogada Laís Brandão Machado Malkmus , LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Nowak
sehr gut
Kanzlei Ruth Nowak, Schneebergstr. 58, 12247 Berlin 6977.0378244611 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ruth Nowak
aus 137 Bewertungen Ich bin absolut begeistert von Frau Nowak,ich wurde sehr gut und umfassend beraten,es wurde sich Zeit genommen und auf … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Kittel
Rechtsanwalt Lars Kittel
AFK Rechtsanwälte, Bauhofstr. 5, 91052 Erlangen 6999.3565498567 km
BERATEN.BEGLETEN.LÖSEN Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen, nur durch Kompetenz und stetige Weiterbildung zu ergänzen!
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Lars Kittel ist Ihr Ansprechpartner für Erbengemeinschaft
aus 9 Bewertungen Danke für die kompetente Beratung, Begleitung und Unterstützung bei sensiblen Rechtsproblemen. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Magdalena Klein gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Frau Klein ist eine außerordentlich Seher gut Anwältin. Ich war sehr zufrieden. Ich würde Frau Klein weiter … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
aus 122 Bewertungen Mein Fall war nicht einfach, aber der Rechtsanwalt MAUTHNER Hat es überaus erfolgreich abgeschlossen und ich bin mehr … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
Kanzlei Suzan Goldschmidt, Rodland 14, 21423 Winsen (Luhe) 6744.3470784919 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
aus 23 Bewertungen Frau Goldschmidt ist sehr nett und sehr kompetent!!! (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Leder
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Leder
Kanzlei Michaela Leder, Schmausenbuckstraße 90, 90480 Nürnberg 7015.2259783043 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Leder bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Frau Leder hat mich in allen Fragen rund um meine Scheidung sehr kompetent und freundlich Beraten. Ich war super … (29.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Repp
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Repp
Rechtsanwaltskanzlei Repp, Hardbergstr. 3, 76437 Rastatt 6865.8228499311 km
Unterschätze niemals einen freundlichen Anwalt!
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Repp bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Wir haben mit Herr Repp in den Bereichen IT-Recht und Medien-Recht den richtigen Partner in allen Fragen. Vielen Dank … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bungter
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Bungter
steuerwerk PartG mbB, Engelblecker Straße 178-180, 41066 Mönchengladbach 6630.4331500953 km
Ich stehen für Werte, die schon immer etwas wert waren.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Bungter bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 29 Bewertungen Ich suchte Herr Bungter bereits vor sieben Jahren das erste Mal auf und damals wie heute hat er stets alle Ziele … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Seidl
Rechtsanwältin Claudia Seidl
Seidl Hohenbleicher Mirz Rechtsanwälte PartGmbB, Kobellstr. 1, 80336 München 7118.5014903575 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Claudia Seidl für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
(06.02.2024) Frau Seidl hat mich freundlich darauf hingewiesen das sie nicht zuständig für den Bereich ist in dem ich hilfe …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend
Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend
(22.04.2024) Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Jörg Behrend für seine herausragende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tomas Hacker
Rechtsanwalt Tomas Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.661272197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Dr. Dr. Hans-Christian Reichel
Kanzlei Hans-Christian Reichel, Barbarossastraße 43, 10779 Berlin 6972.9218688066 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt und Mediator Dr. Dr. Hans-Christian Reichel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole N. Redel
Kanzlei Nicole N. Redel, Nordufer 18, 13353 Berlin 6970.6320990666 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nicole N. Redel
(13.09.2021) Kompetent, intelligent, analytisch, integer, vertrauenerweckend,
Profil-Bild Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
sehr gut
Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut
tietze enders & Partner mbB - rechtsanwälte steuerberater, Bleichstr. 64-66, 60313 Frankfurt am Main 6825.7515346087 km
Wir lösen Probleme anstatt welche zu schaffen!
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Wir haben Herrn Ehrentraut aufgesucht, um unsere Vorfälligkeitszinsen zurück zu fordern. Herr Ehrentraut war sehr gut … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Pergola
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Pergola
Anwaltskanzlei Pergola, Wilhelmstr. 32, 76437 Rastatt 6861.3721295832 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Pergola gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Brauchte eine Beratung über Erbrecht/Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung. Mit der Beratung, sowie den entsprechenden … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner
Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner
Krayer | Kröner Rechtsanwälte|Fachanwälte|Notar, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34, 63500 Seligenstadt 6847.4022744279 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Monja Matić
Rechtsanwältin Monja Matić
Anwaltskanzlei Masa Gluhinic Bagaric i Monja Matic, Bednjanska 8, 10000 Zagreb, Kroatien 7540.9291947097 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Monja Matić unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
(21.04.2022) Schnelle und neutrale Beratung ohne das Gefühl dass man zu irgendetwas gedrängt wird.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gregor Blüm
B l ü m | Rechtsanwalt, Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am Main 6824.3540317351 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gregor Blüm ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Hartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Hartmann
RA0711 | Rechtsanwälte Stuttgart Sauer + Partner, Kornbergstr. 36, 70176 Stuttgart 6929.4985366793 km
Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Hartmann gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Mein Lebenspartner und ich hatten Vorstellungen aber kein Wissen darüber, wie wir unsere Belange in den o.g. Bereichen … (22.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brit Erdmann
Rechtsanwältin Brit Erdmann
Kanzlei Brit Erdmann, Brauhausgasse 2, 06667 Weißenfels 6966.1002178156 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Brit Erdmann
aus 6 Bewertungen Kurze Terminvergabe (09.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.