3.898 Anwälte für Erbfolge

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Profil-Bild Rechtsanwalt Igor Lukaschev
Advokat Igor Lukaschev, Herrenhäuser Str. 61, 30419 Hannover 6763.7305240689 km
Familienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbfolge beantwortet Herr Rechtsanwalt Igor Lukaschev
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie-Luise Huber
Kanzlei Huber, Aidenbachstr. 52, 81379 München 7118.3251198313 km
Fachanwältin Steuerrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Huber - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbfolge
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Thum
Kanzlei Michaela Thum, Kaiserstraße 39, 67067 Ludwigshafen am Rhein 6842.9405534246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbfolge hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Thum
(18.03.2024) Ich habe meine Kaution Komplett bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sirous Vafi
sehr gut
Rechtsanwalt Sirous Vafi
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2744963764 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbfolge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sirous Vafi gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kahle
Kanzlei Kahle, Hindenburgstr. 2-4, 30175 Hannover 6768.7266274002 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbfolge unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Doris Kahle
aus 9 Bewertungen Sehr nett, geduldig und resulut, aber auch ehrlich wenn es nicht so gut aussieht (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M.
Anwaltskanzlei Dr. Sabine Voß, Industriestraße 9, 76532 Baden-Baden 6867.772618627 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbfolge steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M. gerne zur Verfügung
(11.12.2022) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer
Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht De Backer, Klettenbergstr. 14, 60322 Frankfurt am Main 6824.8722698773 km
Lieber gleich zum Spezialisten; denn… guter Rat zahlt sich aus!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbfolge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Patrick P. de Backer gerne zur Verfügung
aus 87 Bewertungen Sehr kompetente und freundlicher Anwalt Herr de Backer. Von Anfang 100% Vertrauen. Ich kann Herr de Becker nur … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Lühl
Rechtsanwalt Tim Lühl
Kanzlei Lühl & Partner GbR, Bocholter Straße 1-3, 46499 Hamminkeln 6610.9487946164 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbfolge unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tim Lühl
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ramstetter
Rechtsanwalt Michael Ramstetter
Ramstetter Rechtsanwälte, Konrad-Zuse-Ring 30, 68163 Mannheim 6849.9395866129 km
Eine gute Vorsorge beginnt mit einem Besuch beim Anwalt. Eine schlechte endet damit.
Erbrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbfolge beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Ramstetter
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Stankiewicz
Rechtsanwalt Peter Stankiewicz
Stankiewicz Rechtsanwalt, Wormser Str. 18, 67346 Speyer 6853.8258551656 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Stankiewicz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbfolge
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Waltraud Kühn
Rechtsanwältin und Notarin Waltraud Kühn
Kanzlei Kühn, Frankfurter Str. 6, 61462 Königstein im Taunus 6809.0375392411 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbfolge bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Waltraud Kühn
(10.02.2016) Frau Kühn war mir eine seriöse und sehr kompetente Unterstützung in einer schwierigen Zeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs
Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs
DR. FRIEDRICHS KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTSRECHT UND ERBRECHT, Lüpertzender Strasse 19, 41061 Mönchengladbach 6629.5185719717 km
Ausgegliederte Rechtsabteilung , Verständnis für wirtschaftl. Zusammenhänge, Kenntnis "der Denke" in familiengeführten Unternehmen + mein Bestreben, tunlichst als Prozessvermeidungsanwalt zu dienen.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Markenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbfolge hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs
aus 7 Bewertungen Hr. Dr. Friedrichs ist ein äußerst kompetenter und und Notlagen stehts kurzfristig erreichbarer Anwalt mit einem … (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Heß
Rechtsanwalt Ulrich Heß
Kanzlei Heß, Kurze-Geismar-Str. 41, 37073 Göttingen 6825.4162399197 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Heß bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbfolge
(19.07.2021) Vielen Dank für die erfolgreiche Behandlung unserer Fälle gegen Eurowings mit Durchsetzung unserer Forderungen. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Hering LL.M.
Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Hering LL.M.
hering + partner rechtsanwälte partgmbb, Lindwurmstr. 10, 80337 München 7118.6009998816 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbfolge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Hering LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Kanzlei Seibert, Steinweg 69, 38518 Gifhorn 6809.7858670848 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbfolge
(08.04.2018) Frau Seibert-Vogt hat mich als Vermieter in meinen Mietsachen sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schweyer
Schweyer | Andres Rechtsanwälte, Hugo von Königseggstr. 11, 87534 Oberstaufen 7054.2907847198 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbfolge hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Schweyer
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe
Kanzlei Duwe, Hamburger Str. 133, 25337 Elmshorn 6691.2732401558 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbfolge steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Rebekka Duwe gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz
Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz
Kanzlei Mannherz, Marktstr. 14 a, 75203 Königsbach-Stein 6884.7312229948 km
Ich höre Ihnen zu und erst dann berate ich Sie.
Familienrecht • Mediation • Erbrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Axel Mannherz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbfolge
(28.04.2023) sehr fachkundig, berät anschaulich, freundlich, menschlich, einfühlsam, verständnisvoll, nicht abgehoben
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Tilmann
Kanzlei Stefan Tilmann, Obermarkt 16, 82515 Wolfratshausen 7123.3565121866 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Tilmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbfolge
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbfolge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Bolter gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Wir lernten RA Bolter durch einen Streitfall kennen, wo er sich menschlich engagierte. Das Gespräch mit ihm zeigte … (04.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Giuliana Unger
Rechtsanwältin Giuliana Unger
FALKENSTEIN Rechtsanwälte, Marktstraße 24, 66822 Lebach 6752.6055917887 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbfolge hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Giuliana Unger
(28.08.2023) Meine Sache in o. g. Angelegenheit wurde von Frau Unger zufriedenstellend bearbeitet. Insgesamt wurde ich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Wernstedt
Rechtsanwalt Marc Wernstedt
Brunner, Liesenborghs & Partner PartG mbB, Stadtstr. 23, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.9527490551 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Wernstedt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbfolge
Profil-Bild Rechtsanwältin Rebecca Königs
Rechtsanwältin Rebecca Königs
Anwaltskanzlei Turhan, Mauermann, Königs & Kaiser, Marienstr. 39, 52249 Eschweiler 6638.1393590358 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Rebecca Königs ist Ihr Ansprechpartner für Erbfolge
(16.03.2023) sehr kompetent und hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.
Kanzlei Dr. Jutta Stoll, LL.M., Attorney at law (D.C.), Hainer Weg 50, 60599 Frankfurt am Main 6827.5903929263 km
Der beste Prozess ist der, der nicht geführt wird
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit • Zivilprozessrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbfolge

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbfolge

Fragen und Antworten

  • Erbfolge: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbfolge sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbfolge: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbfolge umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbfolge und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Erbfolge bzw. die Regelung der Erbfolge definiert im Ergebnis die rechtlichen Folgen eines Erbfalles. Die Erbfolge legt im Fall des Todes einer Person also rechtlich fest, wem der Nachlass des oder der Verstorbenen zufällt. Unterschieden wird im deutschen Recht zwischen gesetzlicher Erbfolge und gewillkürter Erbfolge.

Wer erbt zu welchen Teilen?

Bei Erbschaftsfällen ist Streit unter den möglichen Erben keine Seltenheit. Die im Mittelpunkt stehende Frage lautet dabei zweifellos – wer erbt was? Antwort auf diese Frage sollen die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Erbfolge geben.

Gesetzliche Erbfolge

Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen oder keinen Erbvertrag geschlossen kommt es zur gesetzlichen Erbfolge nach den Vorschriften des BGB. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die gesetzlichen Erben Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Das heißt, das Vermögen samt vorhandenen Schulden geht als ganzes im Wege der sog. Universalsukzession auf die Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie eine Erbengemeinschaft.

Zu den gesetzlichen Erben zählen insbesondere der Ehemann bzw. die Ehefrau des Erblassers, die Abkömmlinge wie Tochter und Sohn sowie Enkel und Urenkel, die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge wie Bruder und Schwester des Erblassers sowie deren Kinder. Je nach Grad der Verwandtschaft mit dem Erblasser wird zwischen Erben der 1. Ordnung – die Kinder und Kindeskinder – bis zu Erben der 5. Ordnung – Ururgroßeltern und deren Abkömmlinge – unterschieden. Erben einer vorhergehenden Ordnung schließen Erben nachfolgender Ordnungen dabei aus. So erben beispielsweise beim Tod der verwitweten Großmutter deren Kinder zu gleichen Teilen. Sollte dabei etwa ein Sohn der Verstorbenen bereits vor ihr verstorben sein, so erben dessen Abkömmlinge, also die jeweiligen Enkel den entsprechenden Anteil ihres Vaters. Würde dieser noch leben, erbte hingegen nur dieser nach der gesetzlichen Erbfolge.

Nach dem Adoptionsrecht sind minderjährig adoptierte Kinder wie leibliche Kinder gesetzlich erbberechtigt. Umgekehrt erben auch deren Adoptiveltern, sofern der oder die Adoptierte keine Abkömmlinge hat. Gegenüber ihren leiblichen Eltern verliert ein minderjähriger Adoptierter dieses Erbrecht jedoch mit der Adoption, weil das Verwandtschaftsverhältnis in diesem Moment erlischt. Für als Erwachsene adoptierte Personen gilt das hingegen nur bei einem Beschluss des Familiengerichts. Ansonsten sind volljährig adoptierte Menschen gegenüber dem Annehmenden und ihren leiblichen Eltern erbberechtigt. Dafür entsteht anders als bei einem minderjährigen Adoptivkind kein Verwandtschaftsverhältnis zu den übrigen Verwandten des Annehmenden.

Ehegatten und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erben aufgrund spezieller Vorschriften nach § 1931 BGB bzw. § 10 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).
Ist der Erblasser geschieden oder hat er durch Scheidungsantrag die Scheidung eingereicht, um die Ehe zu beenden, verliert der geschiedene Partner sein Erbrecht samt Pflichtteilanspruch. Das gilt jedoch nicht bereits bei einem in Trennung lebenden Ehepaar. Im Gegensatz zur Scheidung behält die getrennt lebende Ehefrau bzw. der Ehemann weiterhin ihren Anspruch auf die Erbschaft. Entsprechendes gilt bei Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Im Zweifel empfiehlt sich immer eine Überprüfung der Erbfolge durch einen Rechtsanwalt.

Gewillkürte Erbfolge

Die sogenannte gewillkürte Erbfolge liegt vor, wenn der Erblasser eine wirksame Verfügung über sein Erbe getroffen hat. Das Vorhandensein einer solchen sog. Verfügung von Todes wegen schließt nämlich die gesetzliche Erbfolge im jeweils vom Verstorbenen festgelegten Umfang aus.

Dies ist dem Erblasser in verschiedener Weise möglich. Er kann allein per Einzeltestament  oder gemeinsam mit Ehepartner oder Lebenspartner mittels gemeinsamen Testaments andere Personen als die gesetzlichen Erben zu seinen Erben bestimmen oder das Erbe unter diesen anders verteilen. Das sogenannte Berliner Testament sieht beispielsweise vor, dass sich beide Ehepartner oder Lebenspartner gegenseitig zum Alleinerben bestimmen und vorsehen, dass der Nachlass erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen einem Dritten zufällt.

Bezieht der Erblasser seine Verfügung von Todes wegen nur auf einen Teil des Vermögens, gilt für den Rest der Erbschaft die gesetzliche Erbfolge. Ein Vermächtnis bzw. die Anordnung eines Vermächtnisses hat hingegen keine Auswirkung auf die gesetzliche Erbfolge an sich. Sie gibt nur einen Anspruch gegenüber den Erben auf den vermachten Gegenstand.

Ausschluss von der Erbfolge

Ebenso ist es dem Erblasser möglich, die Enterbung eines einzelnen oder gleich mehrerer Erben zu verfügen. Entgegen der häufig vorherrschenden Meinung bedeutet dies für enterbte Personen, dass sie gar nichts mehr von der Erbschaft erhalten. Denn Enterbten haben trotz der Enterbung weiterhin einen Anspruch auf ihren sogenannten Pflichtteil gegenüber den Erben. Dieser ist als Geldbetrag zu leisten und entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilsberechtigten. Zwar kann ein Erblasser auch dieses Pflichtteilsrecht ausschließen. In diesem Fall muss sich der Abkömmling aber als erbunwürdig erweisen. Das gelingt nur bei einer extrem schwerwiegenden Verfehlung, wie beispielsweise die Tötung, ein Tötungsversuch oder ein Betrug zum Nachteil des Erblassers.

Entsprechende Verfügungen lassen sich auch in gegenseitigem Einvernehmen mittels Erbvertrag treffen, der zur Wirksamkeit allerdings der notariellen Beurkundung bedarf.

Durch eine Erbschaftsanfechtung bestimmter Verfügungen in einem Testament kann die darin festgelegte Erbfolge scheitern. Bei einer solchen Anfechtung der Erbschaft ist jedoch stets der wahre Wille des Verstorbenen im Wege der Testamentsauslegung zu ergründen. Dies ist daher nicht in jedem Erbschaftsfall zulässig. Voraussetzung ist, dass der Wortlaut des Testaments nicht eindeutig ermöglicht, den wahren Willen des Erblassers zu bestimmen.

Verzicht auf die Erbfolge

Durch Erbverzicht kann ein Erbe auf seine Erbenstellung mittels notariell beurkundeten Vertrags mit dem Erblasser verzichten. Ein solcher Verzicht auf das Erbe kommt etwa bei vorweggenommener Erbfolge gegen eine Abfindung vor. Der Verzichtende wird dadurch nicht mehr in der Erbfolge berücksichtigt. An seine Stelle treten die von ihm ausgeschlossenen gesetzlichen Erben zudem nur mit ausdrücklicher Vereinbarung. In ähnlicher Weise ist auch ein Pflichtteilsverzicht möglich, mit dem ein Pflichtteilsberechtigter auf seinen Pflichtteil verzichten kann. Der Erbverzicht ist dabei nicht mit der Situation zu verwechseln, in der ein Erbe das Erbe ausschlagen will. Denn diese Erbausschlagung ist erst nach Eintritt des Erbfalls möglich.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbfolge umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbfolge besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.