3.388 Anwälte für Hausordnung | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt ist Ihr Ansprechpartner für Hausordnung
(13.08.2023) Wir hatten einen Unfall auf der Reise und wollten unsere Forderungen geltend machen. Mehrfach angeschrieben keine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Scheidung
Rechtsanwalt Hans Scheidung
Scheidung Toenges & Partner GbR, Untermauerstr. 22, 58332 Schwelm 6677.7253179957 km
Unsere Anwaltskanzlei in Schwelm berät und vertritt Sie in allen Rechtsgebieten des Straf- und Zivilrechts, beginnend mit dem Arbeitsrecht über das Familien- und Erbrecht, das Kauf-, und Mietrecht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Hausordnung bietet Herr Rechtsanwalt Hans Scheidung
(01.05.2022) Herr Scheidung hat mich bei einem Rechtsstreit mit einem Osteuropäischen Autohändler fachlich und menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Judith Constroffer
Kanzlei Judith Constroffer, Bahnhofstr. 15, 75417 Mühlacker 6900.1499997344 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Judith Constroffer für Rechtsfragen rund um den Bereich Hausordnung
aus 5 Bewertungen Frau Constroffer hat sehr gut und umfassend Auskunft zum Erbnachweis gegeben. Sie hat sich hervorragend auf unser … (02.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cary Barner
sehr gut
Rechtsanwältin Cary Barner
Kanzlei Cary Barner, Im Langen Schlage 16, 38855 Wernigerode 6858.2198859813 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Cary Barner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Hausordnung
aus 14 Bewertungen Wir waren am 22.09.23 zu einem Beratungsgespräch bei RAn Barner. Die Atmosphäre war freundlich und von … (08.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hausordnung

Fragen und Antworten

  • Hausordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hausordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hausordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Hausordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hausordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Hausordnung enthält allgemein Regeln für die Benutzung von Gebäuden. Überwiegend wird eine Hausordnung in Mehrfamilienhäusern oder öffentlich zugänglichen Gebäuden verwendet, zum Beispiel Schwimmbädern, Opernhäusern, Theatern, Kirchen, Flughäfen, Schulen. 

Speziell im Mietrecht enthält die Hausordnung Vorschriften für das Zusammenleben aller Bewohner in einem Mietshaus und gilt für alle Bewohner.

Gemäß § 21 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) beinhaltet eine ordnungsgemäße Verwaltung, dass eine Hausordnung aufgestellt wird. Ansonsten ist das aber nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Die Vorschriften in der Hausordnung selbst müssen den geltenden Gesetzen entsprechen. Inhaltlich können dort zum Beispiel Regeln zur Nachtruhe oder für die Nutzung von Gemeinschaftsflächen und das Grillen sowie die regelmäßige Reinigung etwa des Treppenhauses und der Waschküche enthalten sein. Letztere Reinigungspflicht wird umgangssprachlich ebenfalls als Hausordnung bezeichnet.

Verstößt ein Mieter gegen die Hausordnung, kann der Vermieter bei einer gewissen Schwere des Verstoßes eine Abmahnung erteilen. In besonders gravierenden Fällen ist eine Kündigung möglich. Meist in öffentlich genutzten Gebäuden kann ein Verstoß gegen die Hausordnung auch mit einem Hausverbot sanktioniert werden.

Für öffentliche Einrichtungen kann eine sogenannte Benutzungsordnung aufgestellt werden, die anstatt einer Hausordnung gilt oder ihre Vorschriften entsprechend ergänzt. Die Benutzungsordnung muss öffentlich ausgehangen oder wenigstens nach Aushändigung einsehbar sein. Die Benutzungsordnung gilt zum Beispiel in Gerichten, Universitäten oder Bibliotheken.

(WEL)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Hausordnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.