1.071 Anwälte für Kaufvertrag | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
Anwaltskanzlei Lippke, Könneritzstr. 53, 04229 Leipzig 6981.335374472 km
Mit Kompetenz und Engagement zum Erfolg
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Kai Malte Lippke
aus 173 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten. (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Wagner
sehr gut
Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER, Hildastraße 38, 77654 Offenburg 6869.9529900272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Tanja Wagner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
aus 11 Bewertungen Sehr zufrieden gewesen mit Frau Wagner, hat Ahnung und ist gewissenhaft. Hat mich sehr gut durch die ganzen Verfahren … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Rechtsanwalt Ralf Bergmann
Kanzlei Ralf Bergmann, Braugasse 12, 50859 Köln 6666.7217727192 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Bergmann gerne zur Verfügung
(13.11.2017) Der Anwalt hoerte sich den Sachverhalt kurz am Telefon an, wartete dann auf einige Detail-Infos per E-mail und liess …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann, Nerostraße 41, 65183 Wiesbaden 6799.8038893526 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A. bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Thill
Rechtsanwältin Romy Thill
Kanzlei Romy Thill, Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier 6716.9010818663 km
Vertrauen als Voraussetzung - beiderseits.
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Romy Thill bietet im Bereich Kaufvertrag Rechtsberatung und Vertretung
(04.10.2022) Das erste Gespräch war sehr aufschlussreich und Frau Thill konnte meine ersten Fragen sehr gut und zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Ernst-Augustin-Straße 2, 12489 Berlin 6987.842331714 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
aus 29 Bewertungen Herr Dr. Blum hat uns schon in mehreren Angelegenheiten sehr erfolgreich und zu unserer vollsten Zufriedenheit … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael-Lars Witt
sehr gut
Kanzlei Michael-Lars Witt, Kurfürstendamm 40-41, 10719 Berlin 6971.1208059265 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael-Lars Witt
aus 49 Bewertungen Im Rahmen seiner Möglichkeiten war alles perfekt. (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Schneegans
Rechtsanwältin Svenja Schneegans
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6135620261 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Svenja Schneegans gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA
sehr gut
Anwaltskanzlei Fuß - Die Servicekanzlei -, Sophienstraße 26, 70178 Stuttgart 6931.0364963446 km
Ich stehe für eine individuelle Beratung meiner Mandanten anstelle von Standardlösungen. Daher nehme mir entsprechend Zeit und kann eine erste Besprechung meist schon am nächsten Tag anbieten.
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • IT-Recht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA
aus 59 Bewertungen Frau Fuß hat mir zu meinem Anliegen sofortige Rückmeldung mit all den nötigen Informationen gegeben, so dass ich für … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Deniz Karsak
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karsak, Gustav-Adolf-Straße 22, 63452 Hanau 6838.5825665634 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Deniz Karsak ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 11 Bewertungen Sehr kompetenter, hilfsbereiter Anwalt. Herr Karsak war immer zuverlässig erreichbar und hat sich über 18 Monate … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Predic
sehr gut
Fachanwaltskanzlei Predic, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8865806147 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Sascha Predic
aus 44 Bewertungen Zum 2. Mal haben wir uns für Herrn Predic entschieden. Es ist wieder alles zu unserer vollsten Zufriedenheit gelaufen. … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann
Rechtsanwaltskanzlei Wiegelmann, Brunhildenweg 26, 65779 Kelkheim (Taunus) 6809.717770026 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt André Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt André Schäfer
Reimann, Schäfer, Hofmann - KanzleiDomplatz.de, Domplatz 2, 35578 Wetzlar 6790.9253585204 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt André Schäfer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kaufvertrag
aus 31 Bewertungen Hallo lieber Herr Schäfer, auch auf diesem Wege meinen allerherzlichsten Dank! Ich kann mich den anderen Bewertungen … (05.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Benkert
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Benkert
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Kaufvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Benkert gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Sehr zuverlässig, kämpferisch und bestens informiert! (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Vercrüsse-Bergmann
Kanzlei Vercrüsse-Bergmann, Marienstr. 5, 69509 Mörlenbach 6857.0106940849 km
Erbrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Vercrüsse-Bergmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanna Hertzberg
sehr gut
Rechtsanwältin Susanna Hertzberg
Kanzlei Susanna Hertzberg, Markgrafenstraße 57, 10117 Berlin 6974.9903352085 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanna Hertzberg
aus 24 Bewertungen - Sehr kurzfristige Terminvereinbarung - Sehr freundliche Kommunikation, Fr. Hertzberg hört zu und interessiert sich … (23.05.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen
Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig PartG mbB, Max-Planck-Straße 22, 54296 Trier 6718.862317372 km
Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen
(26.04.2019) Die schnelle Abwicklung war für mich erstaunlich. Hier hat man gemerkt, dass die Kanzlei absolut spezialisiert auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Kanzlei Stephan Reiffen, Wittgasse 9, 94032 Passau 7210.7489021743 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Reiffen
Profil-Bild Rechtsanwältin Medi Rovillard
Anwaltskanzlei Medi Rovillard, Sandbornstrasse 2, 65197 Wiesbaden 6798.2878767883 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Medi Rovillard - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt André Kasper
Rechtsanwalt André Kasper
Kasper Rechtsanwälte, P3 7, 68161 Mannheim 6846.9173948422 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt André Kasper – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kaufvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
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Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
Kanzlei Steinkopff & Steinkopff, Scheffelstr. 1, 68723 Oftersheim 6860.6993068737 km
Erbrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Kaufvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Manuela Steinkopff
aus 12 Bewertungen Frau Steinkopff hat uns in der Angelegenheit einer Flugstornierung wegen Airline-Insolvenz umfassend, ausführlich und … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ranko Pezo
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Rechtsanwalt Ranko Pezo
Pezo Vennemann, Friesenplatz 25, 50672 Köln 6673.6903632436 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kaufvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ranko Pezo
aus 16 Bewertungen Schnelle Antwort und kompetente Beratung. (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Bernd
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Rechtsanwalt Holger Bernd
BERND Rechtsanwälte, Westertorstr. 3-5, 37115 Duderstadt 6845.6526777847 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Bernd vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kaufvertrag
aus 27 Bewertungen unerlaubte Abbuchung bei meiner Bank. kurzfristige und unkomplizierte Abwicklung und letztendlich Erfolg (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Bayer
Rechtsanwalt Thomas Bayer
Kanzlei Bayer, Paul-Nevermann-Platz 2-4, 22765 Hamburg 6716.5877598146 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kaufvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Bayer
aus 9 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, jederzeit für Fragen und Nachfragen ansprechbar, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Fazit: … (04.03.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kaufvertrag

Fragen und Antworten

  • Kaufvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kaufvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kaufvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kaufvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kaufvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Ganz gleich, ob ein Handy, ein Fahrzeug - vom brandneuen Auto bis zum günstigen Gebrauchtwagen -, eine Immobilie wie etwa eine Eigentumswohnung oder ein Haustier den Besitzer wechseln soll - dem Kauf und Verkauf liegt immer ein Kaufvertrag zugrunde.

Übereinstimmender Wille zum Abschluss erforderlich

Der Kaufvertrag kommt zustande durch zwei aufeinander bezogene, inhaltlich korrespondierende Willenserklärungen - Angebot und Annahme. Der Kaufvertrag ist demnach ein gegenseitiger Vertrag, bei dem jeder der Vertragspartner seine Leistung um der Gegenleistung - Übereignung des Kaufgegenstands und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises - willen verspricht. Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrags finden sich in den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In der Praxis kommt ein Kaufvertrag meist durch einen zeitlich vorangehenden Antrag - § 145 BGB - und dessen darauf folgender Annahme (§ 146 BGB) zustande. Gerade bei Geschäften zur Deckung des täglichen Bedarfs geschieht das unbewusst. So stellt etwa das Legen der Einkäufe auf das Band der Kasse im Supermarkt das Angebot des Käufers dar, diese zu erwerben. Die Annahme erfolgt durch Scannen der Waren durch den Angestellten an der Kasse. Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses ist der, in dem die Annahmeerklärung wirksam angenommen wird, in der Regel also ihrem Zugang. Dies kann allerdings auch vom Eintritt einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung stehen. Bei einer Versteigerung erfolgt der Kaufvertragsschluss mit dem Zuschlag. Wer jedoch bei eBay oder einer anderen Auktionsplattform das neuste iPhone ersteigert, bei dem kommt der Kaufvertrag für das Smartphone nicht durch einen Zuschlag, sondern einen Zeitablauf zustande, da es sich hier um keine Versteigerung im Sinne des BGB handelt.

Gegenstand eines Kaufvertrags kann beispielsweise folgendes sein:

  • ein körperlicher Gegenstand, in jedem Zustand - also fest, flüssig oder gasförmig, typischerweise
  • ein Tier, egal ob es sich um ein Haustier wie Hund oder Katze oder ein Nutztier wie etwa ein Pferd handelt - vgl. § 90a BGB,
  • eine Sachgesamtheit - mehrere Dinge, die als zusammengehörend durch einen einheitlichen Vertrag verkauft werden, z.B. eine Bibliothek, eine wertvolle Sammlung, oder eine Charge bestehend aus mehreren Waren,
  • ein sonstiger Gegenstand, wie etwa die Lieferung von Strom,
  • ein Recht, wie z.B. Rechte in Form von Wertpapieren, einem Patent, einer Lizenz oder Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen vgl. § 453 BGB.

Formvorschriften beim Kaufvertrag

Der Abschluss eines Kaufvertrags vollzieht sich regelmäßig formfrei. Er kann demnach mündlich, schriftlich aber auch konkludent - durch schlüssiges Verhalten - erfolgen.

Besondere Formerfordernisse

Doch Kaufvertrag ist nicht Kaufvertrag. Ein Immobilienkaufvertrag gehört generell zu den Kaufverträgen, für welche vom Gesetzgeber die Einhaltung besonderer Formerfordernisse vorgeschrieben ist. So ist beim Kaufvertrag über eine Immobilie nach § 311b BGB eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Formvorschriften beim Grundstückskaufvertrag dienen hierbei insbesondere dem Schutz und der Warnung der beteiligten vor unüberlegtem Handeln. Denn bei einem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung, ein Haus, ein sonstiges Gebäude oder ein Grundstück sind die Verpflichtungen, die eine Vertragspartei eingeht, regelmäßig mit erheblichen Risiken - versteckte Baumängel, Belastung mit einer Hypothek oder Grundschuld, Aufnahme hoher Darlehen mit langer Laufzeit - verbunden. Aus diesen Gründen sollte der Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen bei Immobilien besondere Sorgfalt zukommen. Die Belehrung durch den Notar vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages korrekt über die Rechtsfolgen des Kaufvertrages für die Immobilie aufzuklären genügt hier nicht immer den Anforderungen. Zudem trauen sich Beteiligte aufgrund der konkreten Situation oft nicht, Fragen zu stellen.

Typische rechtliche Probleme, die bei einem Immobilienkaufvertrag auftreten können, sind zum Beispiel eine falsche Beurkundung. Insbesondere wenn im Kaufvertrag für die Immobilie ein anderer Preis angegeben ist, als tatsächlich für sie bezahlt wird, liegt ein Formmangel vor. Ein derartiger Formmangel führt effektiv zur Nichtigkeit des Vertrags, da nicht das beurkundet wurde, was wirklich gewollt war. Interessant in diesem Zusammenhang ist zudem, dass beim Kaufvertrag über vermietete Immobilien Käufer im Zeitpunkt der Veräußerung in den bestehenden Mietvertrag eintritt und somit neuer Vermieter wird.

Pflichten von Käufer und Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrags

Der Verkäufer verpflichtet sich mit Abschluss eines Kaufvertrags dazu, dem Käufer die gekaufte Sache zu verschaffen, d.h. sie zu übergeben und das Eigentum an ihr zu übertragen. Diese muss dabei zudem laut § 433 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Der Käufer ist im Gegenzug durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Verkäufer die gekaufte Sache abzunehmen.

Diese Pflichten - Übergabe, Eigentumsverschaffung, Mangelfreiheit und Kaufpreiszahlung - bestehen selbständig nebeneinander. Solange eine dieser Pflichten nicht erfüllt ist, ist die Erfüllung des Vertrages noch offen. Im Falle einer mangelhaften Sache oder eines mit Rechten Dritter belasteten Rechts steht einem Käufer u.U. Ansprüche aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zu. Diese ist nicht mit einer eventuellen Garantie zu verwechseln, zu der der Verkäufer nicht per Gesetz verpflichtet ist. Vielmehr gewährt ein Verkäufer eine Garantie freiwillig, um insbesondere Kaufinteressenten zum Kauf zu bewegen. Es ist dabei stets zu beachten, dass im Rahmen der Gewährleistung der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung gilt, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich zunächst einmal eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und kann erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist weitergehende Rechte wie Rücktritt vom Kaufvertrag, oder Minderung sowie Schadensersatz geltend machen.

Übergabe der Kaufsache

Unter der Übergabe ist das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes zu verstehen, vgl. § 854 BGB. Eine Abnahme ist gegeben, wenn der Käufer oder eine andere Person de TOPIC_INFO_KAUFVERTRAGn Besitz der gekauften, bereitgestellten Sache vom Verkäufer tatsächlich übernimmt. Damit auch das Eigentum übergeht, ist aufgrund des im deutschen Recht geltenden Trennungsprinzips eine gesonderte Einigung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer notwendig. Ist der Käufer bereits im Besitz der Sache entfällt die Notwendigkeit der Übergabe. Auch ein Übergabeersatz durch Einräumung des mittelbaren Besitzes oder Abtretung der Herausgabeansprüche, wenn die verkaufte Ware sich im Besitz eines Dritten befindet, ist möglich.

Ist dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Übergabe unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer kann jedoch in einem solchen Fall anstatt der Erfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz vom Verkäufer verlangen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen, § 326 Bürgerliches Gesetzbuch.

Rechte bei Problemen im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung

Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, so eröffnen sich hieraus nachstehende Rechtsfolgen:

  • Schuldnerverzug nach § 286 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Möglicher Rücktritt nach § 323 BGB, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Schadensersatz aus §§ 280, 281 BGB,
  • Stattdessen kann jede Seite aber auch weiterhin auf die Erfüllung der jeweiligen Leistungspflicht bestehen, sofern kein Fall der Unmöglichkeit vorliegt.

Kaufvertrag anfechten

Weitere Möglichkeit, sich vom Kaufvertrag zu lösen, ist zum einen die Anfechtung des Kaufvertrags nach den §§ 119 ff. BGB, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt. Dieser kann in etwa in einer arglistigen Täuschung - etwa die Unfallfreiheit des verkauften Pkw - oder einer widerrechtlichen Drohung bestehen. Anfechtungsgrund kann auch ein irrtümlich zu niedrig angegebener Preis aufgrund Verschreibens sein. Andererseits scheidet eine auch unbewusste Fehlkalkulation des zu billigen Kaufpreises als Anfechtungsgrund aus.

Kaufvertrag widerrufen

Zudem kann der Kaufvertrag widerrufen werden, sofern ein Widerrufsrecht besteht (z.B. bei einem von einem Verbraucher per Fernabsatz - z.B. Ware im Internet bestellt - oder an der Haustür - z.B. Kauf bei einem vorbeikommenden Vertreter zuhause - getätigtem Kauf. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kauf den Zwecken einer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit diente.

Mängel und die Rechte aus den Kaufvertrag

Ein bei Kaufvorgängen regelmäßiges auftretendes Ärgernis sind Sachmängel am gekauften Gegenstand: Der Gebrauchtwagen stellt sich als Schrottfahrzeug heraus, das neue Handy funktioniert nicht usw. Für solche Fälle haben Käufer Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Kaufvertrags. Die dem Käufer bei Sachmängeln und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüche bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.

Wann liegt ein Mangel vor?

Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist, sonst, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Maßgebender Zeitpunkt des Vorliegens eines Sachmangels ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Gefahrübergang tritt grundsätzlich bei Übergabe der Sache ein. Beim Versendungskauf geht die Gefahr, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB handelt, bei Übergabe an die zur Versendung bestimmte Person (Spediteur) über, § 447 BGB - vorausgesetzt, die Versendung erfolgt auf ausdrückliches Verlangen des Käufers hin.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können (z.B. Belastung eines Grundstücks mit einer Grundschuld). Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht wie etwa ein Nießbrauch oder eine Grundschuld eingetragen ist, das nicht besteht. Beim Rechtsmangel ist für die Mangelfreiheit der Zeitpunkt entscheidend, in dem der verkaufte Gegenstand erworben wird.

Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer nach § 437 Bürgerliches Gesetzbuch folgende Rechte, vorausgesetzt die Voraussetzungen der jeweiligen dort genannten Vorschriften sind erfüllt:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§§ 440, 323,326 Abs. 5 BGB) oder den Kaufpreis zu mindern (§ 441 BGB) sowie
  • das Recht, Schadensersatz (§§ 440, 280,281, 311 a BGB) oder nach § 284 BGB Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

Die Verjährung der Gewährleistungsrechte beträgt bei Gegenständen zwei Jahre, bei Bauwerken fünf Jahre und bei bestimmten Rechten 30 Jahre ab der Übergabe bzw. Ablieferung. Bei gebrauchen beweglichen Sachen können als Unternehmer einzustufende Verkäufer beim Verkauf an Verbraucher die Verjährungsfrist auf ein Jahr reduzieren, Privatverkäufer können sie ganz ausschließen. Das ist inbesondere bei einem Kfz-Kaufvertrag zu beachten. Als Unternehmer gelten dabei nicht nur Autohändler. Auch Selbstständige, die einen Firmenwagen an einen privaten Käufer veräußern, können nicht einfach auf die Gewährleistung verzichten.

Unterschied zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag

Ähnlich wie der Kaufvertrag ist der Werkvertrag, jedoch wird dem Käufer hier im Unterschied ein bestimmter Erfolg geschuldet. Hierbei kann es sich um die die Errichtung eines Hauses, die Reparatur eines Autos, die Installation einer Küche und vieles weitere handeln. Hat der Vertrag jedoch zugleich die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen durch den Werkunternehmer zum Gegenstand, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor, auf den die Regelungen zum Kaufrecht entsprechend anwendbar sind.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Kaufvertrag besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.