3.412 Anwälte für Mieterhöhung | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Seelbach
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Rechtsanwalt Björn Seelbach
Kanzlei Björn Seelbach, Kölnstraße 3, 53111 Bonn 6694.4052988826 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Björn Seelbach ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mieterhöhung
aus 128 Bewertungen Ein sehr starker Anwalt und sehr Freundlich. Ich kann wirklich vom Herzen weiter empfehlen. Danke viel Mals (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Paul Landherr
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Rechtsanwalt André Paul Landherr
Anwaltskanzlei Landherr Rechtsanwälte und Fachanwälte, Königstr. 50, 33330 Gütersloh 6710.8604721391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Paul Landherr hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mieterhöhung
aus 26 Bewertungen Umgehen und so weit ich es beurteilen konnte kompetent geantwortet. (21.03.2022)
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Rechtsanwalt Bernd Cziupka, Pagenstecherstr. 143, 49090 Osnabrück 6669.1050982282 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mieterhöhung bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Cziupka
(11.10.2018) schnell, kompetent und zuverlässig
Profil-Bild Rechtsanwältin Lina Goldbach
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Rechtsanwältin Lina Goldbach
Anwaltskanzlei Goldbach, Steinsdorfstr. 13, 80538 München 7120.1483476297 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Mieterhöhung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Lina Goldbach
aus 11 Bewertungen Zwar hat Frau Goldbach mir mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr keine neuen Mandanten mehr annehmen kann. Da die Absage … (17.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mieterhöhung

Fragen und Antworten

  • Mieterhöhung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mieterhöhung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mieterhöhung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mieterhöhung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mieterhöhung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Eine Mieterhöhung liegt vor, wenn die Miete (Mietzins) zu Beginn oder während eines Mietverhältnisses vom Vermieter erhöht wird. Die Zulässigkeit einer Mieterhöhung richtet sich zunächst danach, ob sie bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses oder während eines bereits bestehenden Mietverhältnisses eintreten soll.

Mieterhöhung vor Mietbeginn

Bei Beginn des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Miethöhe regelmäßig frei festlegen. Denn der Mieter ist nicht dazu gezwungen, mit ihm ein Mietverhältnis mit einer Miete in dieser Höhe einzugehen und kann den Mietvertrag ablehnen. Nur wenn der Vermieter eine Wuchermiete verlangt, ist die Vereinbarung zur Miete unwirksam. Der restliche Mietvertrag bleibt aber weiter wirksam. Von Mietwucher gehen die Gerichte aus, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um weit mehr als 20 Prozent übersteigt.

Allerdings ist bei der Vermietung von Wohnungen und Wohnhäusern das Mieterhöhungsrecht des Vermieters stark eingeschränkt, wenn das Mietverhältnis bereits läuft. Auch hier kann zwischen Mieter und Vermieter grundsätzlich die Miethöhe jederzeit und frei vereinbart werden. Jedoch hat der Vermieter nur in streng gesetzlich geregelten Ausnahmefällen das Recht, für ein bestehendes Mietverhältnis die Miete einseitig und ohne Zustimmung des Mieters zu erhöhen:

Hinweis: Mietwucher kann auch rechtliche Folgen im Bereich Strafrecht haben. Es kommt dann eine Strafbarkeit des Vermieters wegen Wucher gemäß § 291 StGB in Betracht, die mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren -in einem besonders schweren Fall sogar bis zu 10 Jahren - geahndet wird.

Mieterhöhung bei bestehendem Mietverhältnis

Bei bestehenden Mietverhältnissen von Wohnräumen darf der Vermieter gemäß § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Erhöhung in einem zeitlichen Mindestabstand von 15 Monaten verlangen, jedoch nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Weiter darf eine Erhöhung regelmäßig nur bis zur Kappungsgrenze von maximal 20 Prozent erfolgen, § 558 Absatz 4 BGB.

Eine Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert. Dazu kann der Vermieter dem Ankündigungsschreiben auch den Mietspiegel beilegen. Denn er ist verpflichtet, der Erhöhung einen sog. qualifizierten Mietspiegel zugrunde zulegen.

Ankündigungsschreiben

Das Mieterhöhungsverlangen muss dem Mieter schriftlich zugehen, inklusive Begründung. Dabei kann der Vermieter sich auch auf den Mietspiegel beziehen, in dem die ortsübliche Vergleichsmiete ausgewiesen ist. Zulässig sind auch Sachverständigengutachten o.Ä.

Achtung: Nur der wissenschaftlich durch Erhebungen qualifizierte Mietspiegel hat die gesetzliche Vermutung zur Folge, dass die in ihm gemachte Übersicht auch der Richtigkeit entspricht. Das hat insbesondere Auswirkungen, wenn es wegen der Mieterhöhung zu einem Rechtsstreit und einem Mietrechtsprozess kommt.

Sonderfall: Modernisierung

Gemäß § 559 BGB kann der Vermieter auch eine Mieterhöhung fordern, wenn er Modernisierungsmaßnahmen an dem Mietobjekt durchgeführt hat. Hierbei gilt: Der Mieter muss jede Mieterhöhung in Zusammenhang mit der Modernisierung dulden, wenn durch sie der allgemeine Standard gehalten wird, wobei die örtlichen und regionalen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Nimmt der Vermieter jedoch Luxusmodernisierungen vor, so bleibt der Mieter vor einer Mieterhöhung geschützt.

Im Rahmen der Modernisierungsankündigung hat der Vermieter dann den Mieter auch über die zu erwartende Mieterhöhung schriftlich zu informieren. 

Der Mieter hat dann wiederum ein außerordentliches Kündigungsrecht: Er kann bis zum Ende des Monats, in dem ihm die Erhöhungsanzeige zugegangen ist, mit Wirkung bis zum Ende des Folgemonats das Mietverhältnis kündigen.

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