3.417 Anwälte für Mietrückstand | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Kanzlei Gunther Freiherr von Mirbach, Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf 6760.906560764 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrückstand
(29.07.2022) Nette, kompetente und zielführende Beratung und Vertretung.
Profil-Bild Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
sehr gut
Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
Kanzlei Jens Plümpe, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietrückstand bietet Herr Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
aus 17 Bewertungen Ich habe Herr Rechtsanwalt Plümpe in meiner Insolvenzrecht beauftragt, ich muss sagen Er ubd seine Kollegen sind immer … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Lorenz Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Lorenz Weber
way2law - Rechtsanwälte Dr. Weber, Weber & Koll., Weißenfelser Str. 2, 06217 Merseburg 6958.9163984231 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietrückstand steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Lorenz Weber gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Finde es gut dass da mal ein Anwalts nicht stocksteif sondern hemdsärmelig dasitzt und zupackt. Er ist jetzt mein … (28.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau
Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau
Dr. Erk Völschau, Beselerplatz 10, 22607 Hamburg 6713.4578379463 km
Steuerrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietrückstand
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Ebersold
Kanzlei Manthey & Ebersold, Bahnhofstr 66, 67346 Speyer 6853.3693312311 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietrückstand beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ebersold
(14.03.2023) Freundliche Kontaktaufnahme und das aufklärende Gespräch bekommt von mir die Note 1.
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Vogt
sehr gut
Kanzlei Vogt, Grabenstraße 10, 12526 Berlin 6991.3004112435 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Vogt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietrückstand gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Sehr viel Zeit genommen, ausführlich erklärt alles pro kontra dargestellt… Rechtslage gut verständlich erklärt (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schulte
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Königsallee 100, 40215 Düsseldorf 6649.4716566895 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Schulte ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietrückstand
(31.10.2019) Herr Schulte hat mich heute in meinen Räumlichkeiten besucht. Dieser Anwalt ist sehr kompetent, beantwortet JEDE Frage …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Rehnisch
Rechtsanwalt Steffen Rehnisch, Clara-Zetkin-Str. 3, 02953 Bad Muskau 7108.8118994585 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Rehnisch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietrückstand
(20.11.2023) Herr Rechtsanwalt Rehnisch, ein sehr kompetenter Anwald, seine gute fachliche Beratung und Durchsetzung hat mir bei …
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Rechtsanwalt Alexander Frönd
Kanzlei Alexander Frönd, Augustinusstr. 9a, 50226 Frechen 6663.908147657 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Frönd unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietrückstand
aus 9 Bewertungen Herr Alexander Frönd hat meinen Fall professionel, kompetent und schnell gelöst. Ich wurde während meiner Ausbildung … (15.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietrückstand

Fragen und Antworten

  • Mietrückstand: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietrückstand umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietrückstand und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietrückstand: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietrückstand sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Mietrückstand kann für den Mieter zu schwerwiegenden Folgen führen. Denn der Vermieter muss sich weder unpünktliche noch unterbliebene Zahlungen der Miete gefallen lassen. Er kann vielmehr den Mietvertrag kündigen. So ist eine fristlose Kündigung vom Vertrag nach § 543 II Nr. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zulässig, wenn der Mieter entweder zwei Monate hintereinander keine Miete samt Nebenkosten zahlt oder er innerhalb mehrerer Monate einen Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten ansammelt. Eine vorherige Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung durch den Vermieter ist hierbei grundsätzlich nicht nötig, da im Mietvertrag bereits eine Frist zur Mietzahlung nach dem Kalender bestimmt ist. Versäumt der Mieter sie, gerät er automatisch in Verzug.

Bevor der Vermieter kündigt, sollte er sich aber mit seinem Schuldner in Verbindung setzen. Unter Umständen hat dieser die Miete bereits überwiesen, die Bank hat den Betrag aber z. B. noch nicht auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben. Vielleicht ist der Mieter auch zahlungswillig, hat aber derzeit Zahlungsschwierigkeiten, weil z. B. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dann kann man versuchen, etwa eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Mieter kann sich daneben auch erkundigen, ob er beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Wohngeld hat. Manchmal ist auch eine nicht angezeigte Mietminderung wegen eines Mangels Grund für den Mietrückstand. Dann kann der Vermieter den Mangel beseitigen und Zahlung des ausstehenden Betrages verlangen.

Bleibt das Gespräch erfolglos, sollte der Vermieter aber keine Zeit verlieren, sondern das Mietverhältnis fristlos kündigen und - sollte der Mieter nicht auf die Kündigung reagieren - Räumungsklage einreichen. Haben doch viele Vermieter manchmal berechtigte Angst, dass ihr zahlungssäumiger Mieter auch noch ein Mietnomade ist. Wie im Arbeitsrecht muss aber auch im Mietrecht bei der Kündigung die Schriftform eingehalten werden. Ansonsten läge nämlich ein Formmangel vor, der zur Nichtigkeit der Kündigung führen würde.

Gleicht der Mieter den Mietrückstand vor Zugang der fristlosen Kündigung aus, darf der Vermieter nicht mehr kündigen, weil der Kündigungsgrund entfallen ist. Doch Vorsicht: Eine Aufrechnung der Schulden mit der bereits eingezahlten Kaution ist nicht möglich. Erfolgt eine Zahlung der rückständigen Miete dagegen nach der Kündigung, wird diese mit Zugang des Geldes beim Vermieter unwirksam. Der drohende Umzug des Mieters kann somit abgewendet werden. Dieses Vorgehen ist gemäß § 569 III Nr. 2 Satz 2 BGB aber nur einmal in zwei Jahren zulässig. Außerdem ist eine daneben erklärte ordentliche Kündigung grundsätzlich trotzdem wirksam. Schließlich hat der Mieter dann mindestens drei Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, und ist nicht gefährdet, plötzlich obdachlos zu werden.

Um an die rückständige Miete zu kommen, kann der Vermieter Klage bei Gericht einreichen oder ein Mahnverfahren einleiten bzw. ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt - auch Inkassoanwalt genannt - mit dem Forderungseinzug betrauen. Da etwa bei einer Prozessführung jedoch hohe Kosten anfallen können, nehmen viele Mietvertragsparteien die Möglichkeit wahr, ein Mediationsverfahren durchzuführen und eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden. Auch der Mieter hat dadurch die Chance, die Pfändung seines Vermögens durch einen Gerichtsvollzieher oder eine Zwangsräumung zu verhindern.

(VOI)

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