128 Anwälte für Nichtbestehen | Seite 6

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Möhring
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Möhring
Gilliand & Collegen, Heinz-Nixdorf-Str. 20, 41179 Mönchengladbach 6627.9219783152 km
SCHACH dem AMTSSCHIMMEL!
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Umweltrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Möhring ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Nichtbestehen
aus 144 Bewertungen In Angelegenheit einer Konkurrentenklage habe ich mich durch Herrn Möhring vollumfänglich beraten und vertreten … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
Rechtsanwaltskanzlei LOCH, Bahnhofstraße (Eingang Futterstraße) 48, 66111 Saarbrücken 6767.187205614 km
Bei uns werden Sie persönlich betreut und sind keine Karteikarte
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Nichtbestehen bietet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
aus 109 Bewertungen Ich hatte ein Problem mit dem Jobcenter Herr Loch hat einen sehr langen Brief mit vielen Fallbeispielen dem Jobcenter … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Grauel
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Grauel
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Rechtsfragen im Bereich Nichtbestehen beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Grauel
aus 13 Bewertungen Unsere Erfahrung mit RA Frau Graul sind sehr gut. Ebenfalls positiv ist die zeitliche Abfolge der Beratung. Gerade im … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lustenberger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Lustenberger
Karoff, Möhring & Koll., Berliner Allee 14, 30175 Hannover 6768.458620409 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Lustenberger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Nichtbestehen
aus 12 Bewertungen Schnell, kompetent und verständlich. Gerne wieder. (08.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Zünkler
Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Nichtbestehen
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schindler
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schindler
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8754245328 km
Richte deinen Fokus auf die Lösung, nicht auf das Problem.
Verwaltungsrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Nichtbestehen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Schindler gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Wir sind sehr dankbar für die schnelle und kompetente Hilfe von Frau Schindler. Nach Ablehnungsbescheiden wussten wir … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erkan Alkan
sehr gut
Rechtsanwalt Erkan Alkan
Kanzlei Alkan, Schönhauser Allee 6/7, 10119 Berlin 6974.7291942022 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Erkan Alkan unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Nichtbestehen
aus 18 Bewertungen Es war nur eine Rechtsauskunft, die er mir mit einfachen Worten verständlich erläutert hat. Sollte es einmal notwendig … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Klein
Rechtsanwältin Anne Klein, Am Hulsberg 11, 28205 Bremen 6677.9109315205 km
Verwaltungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Anne Klein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Nichtbestehen
aus 37 Bewertungen Alles Bestens, vielen Dank! (27.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Nichtbestehen

Fragen und Antworten

  • Nichtbestehen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Nichtbestehen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Nichtbestehen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Nichtbestehen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Nichtbestehen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Nichtbestehen einer Prüfung und das rechtliche Vorgehen dagegen gehört zum Hochschul- und Prüfungsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist ein Teil des Öffentlichen Rechts. Ein Nichtbestehen von Prüfungen im Rahmen des Hochschul- und Prüfungsrechts betrifft hauptsächlich Studenten, Examens-Kandidaten und Doktoranden. Diese müssen im Falle des Nichtbestehens einer Prüfung gegen den Prüfungsbescheid vorgehen. Grundsätzlich kann immer gegen das Nichtbestehen einer Prüfung juristisch vorgegangen werden.

Widerspruch

Ein Prüfungsentscheid im Rahmen einer Hochschulausbildung stellt einen Verwaltungsakt dar. Will man sich als Betroffener gegen das Nichtbestehen einer Prüfung wenden, sollte man gegen den Verwaltungsakt zunächst Widerspruch einlegen und gegebenenfalls kann das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden. Bezüglich des Widerspruchs muss man sich nach dem jeweiligen Landesrecht richten, denn dort ist der Verwaltungsrechtsweg geregelt. Je nach Bundesland muss man den Widerspruch entweder an den Aussteller des Prüfungsentscheids richten, oder Klage am Verwaltungsgericht erheben (Achtung: In einigen Bundesländern, z.B. Bayern, ist das Widerspruchsverfahren teilweise eingeschränkt bzw. abgeschafft worden). Dies gilt aber nur dann, wenn der Rechtsweg nicht in einem besonderen Prüfungsrecht geregelt ist. Gegen einen Prüfungsentscheid muss in der Regel schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde/dem Gericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides Widerspruch erhoben werden. Fehlt die Belehrung, kann der Widerspruch noch innerhalb der Jahresfrist eingelegt werden. Allgemein gilt jedoch, dass das Rechtsmittel zu begründen ist.

Mit dem Widerspruch beginnt das sogenannte Widerspruchsverfahren. Dieses Verfahren muss zwingend vor Erheben einer Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht durchgeführt werden. Über den Widerspruch hat der Aussteller des Prüfungsentscheids zu entscheiden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Kontrolle, entsprechend auch bei den Verwaltungsgerichten, stets darauf beschränkt ist, ob der Prüfungsausschuss seinen zugewiesenen Beurteilungsspielraum eingehalten und nicht überschritten hat. Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen haben Prüfer im allgemeinen einen Beurteilungsspielraum. Sie müssen aufgrund von Gesetz und Prüfungsordnung verantwortlich über die erbrachte Prüfungsleistung entscheiden. Im Widerspruchsverfahren muss der Prüfungsausschuss beurteilen, ob dem Widerspruch des Prüflings stattzugeben ist oder nicht. Sollte dem Widerspruch stattgegeben werden wird der Prüfungsbescheid entsprechend abgeändert. Erweist sich der Widerspruch als unbegründet, erlässt der Prüfungsausschuss einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann der Betroffene sich erneut zur Wehr setzen, indem er nämlich innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt.

Klage

Der den Prüfern eingeräumte Beurteilungsspielraum muss auch durch das angerufene Verwaltungsgericht beachtet werden. Es ist nicht möglich, dass das Gericht seine eigene Beurteilung an die Stelle der Beurteilung Prüfungsausschusses setzt.

Nach ständiger Rechtsprechung kann sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheiden nur darauf erstrecken, ob

  • das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist,
  • die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind,
  • die Prüfer allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe beachtet haben,
  • die Prüfer sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen,
  • die Bewertung willkürlich ist.

Es macht jedoch nicht jeder Verfahrensfehler die Prüfungsentscheidung rechtswidrig. Zur Aufhebung einer Prüfungsentscheidung kann daher nur ein wesentlicher Verfahrensfehler führen. Wesentlich ist ein Verfahrensfehler dann, wenn er Einfluss auf die Prüfungsentscheidung hätte haben können. Stellt das Gericht im Rahmen seiner Prüfung fest, dass der Prüfungsausschuss seinen Beurteilungsspielraum nicht eingehalten hat, so hebt es in der Regel die Entscheidung des Prüfungsausschusses auf und verpflichtet ihn, den Prüfungsteilnehmer unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Fehler, der zur falschen Entscheidung des Prüfungsausschusses geführt hat, dies auch zulässt. Stellt das Gericht keinen Fehler fest wird die Klage abgewiesen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Nichtbestehen umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Nichtbestehen besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.