1.470 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Zimmerhakl
Rechtsanwältin Stephanie Zimmerhakl
Rechtsanwälte Zimmerhakl & Winkler PartG, Weingartshofer Str. 8, 88214 Ravensburg 7015.180337709 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Frau Rechtsanwältin Stephanie Zimmerhakl
aus 8 Bewertungen Fr. Zimmerhakl war immer freundlich kompetent und hatte vor Gericht die richtigen worte und Argumente. (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Albrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Ursula Albrecht
Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht, Pfarrstrasse 43, 30459 Hannover 6768.4202730301 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ursula Albrecht hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 48 Bewertungen Frau Albrecht hat mich so gut vertreten, dass ich mir keine Sorgen mehr machen muss, ob ich meine Arbeit behalten … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Petrikowski
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Petrikowski
Rechtsanwaltskanzlei Felix Petrikowski, Scherlebecker Str. 208, 45701 Herten 6651.4859925018 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Felix Petrikowski
aus 39 Bewertungen Ich kann wirklich nichts negatives über Herr Petrikowski sagen.Er hat sich immer Zeit genommen und unkompliziert auf … (22.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jakob Schomerus
sehr gut
Rechtsanwalt Jakob Schomerus
Heinz Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 5, 69115 Heidelberg 6865.4246934999 km
Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Jakob Schomerus
aus 21 Bewertungen Im Rahmen meiner Tätigkeit als KMU-Berater komme ich trotz langjähriger Berufserfahrung immer wieder an den Punkt … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Rieleder
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Rieleder
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Rieleder ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 10 Bewertungen Gute Beratung auch bei Fragen an wenan sich wenden kann! (18.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Fischer
Rechtsanwältin Michaela Fischer
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Beethovenstraße 12, 50674 Köln 6674.127826943 km
Zuhören – Verstehen – Handeln - das sind für mich die elementaren Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinem Mandanten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Fischer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Langer
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Langer
Heinz Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 5, 69115 Heidelberg 6865.4246934999 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Langer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 40 Bewertungen Frau Langer hat mich freundlich und kompetent zu einer verkehrsrechtlichen Frage beraten und damit sehr geholfen. (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Knack-Wichmann
Rechtsanwältin Christiane Knack-Wichmann
kwjur Fachanwaltskanzlei Knack - Wichmann, Finksweg 2, 21129 Hamburg 6714.2580040107 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane Knack-Wichmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
(27.11.2020) Hallo, wir arbeiten nun schon 10 Jahre mit der Kanzlei zusammen und ich kann ein großes DANKESCHÖN aussprechen, bleibt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M.
IBESICH, Josefstädter Straße 11, 1080 Wien, Österreich 7411.1428906182 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Michael Ibesich LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M.
CAVAR LEGAL, Dr. Klaus Cavar, Lindengasse 20/9, 1070 Wien, Österreich 7411.6257122416 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Cavar LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
(27.09.2023) Ich wurde in der Firma gemobbt. Herr Cavar hat mir erklärt wie ich dagegen vorgehen kann. Sehr kompetent im …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Wolfgramm geb. Braun
sehr gut
Frau Rechtsanwälte Braun|Wolfgramm, Burgwall 28, 18055 Rostock 6813.9177569689 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Wolfgramm geb. Braun - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 27 Bewertungen Frau Wolfrgamm hat meine Tochter und mich in einer Verkehrsunfallsangelegenheit kompetent, schnell, freundlich und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Noack
Kanzlei Thomas Noack, Grünstr. 4, 12555 Berlin 6989.0850828481 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Noack
aus 8 Bewertungen Gute und sachliche Beratung setzt sich für seine Klienten ein , war sehr zufrieden (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Erb
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Erb
"Anwaltskontor" – Ćavar, Erb, von Langsdorff Partnerschaft von Rechtsanwälten, Bodenseestr. 4, 81241 München 7111.3462069622 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Erb
aus 17 Bewertungen Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Erb, meine Verzweiflung war ziemlich groß, verdammt groß! Dann kam der Anruf von Frau … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathleen Teubner
Rechtsanwältin Kathleen Teubner
Rechtsanwaltskanzlei Teubner und Bley, Beierfelder Straße 14, 08315 Bernsbach 7050.4030044355 km
Verkehrsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Kathleen Teubner für Rechtsfragen rund um den Bereich Produkthaftungsrecht
(12.06.2018) Durch einen unverschuldeten Unfall wurde ich verletzt. Frau Rechtsanwältin Teubner hat sich engagiert und intensiv um …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Janzen
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Janzen
Becking & Janzen, Alter Kornmarkt 1, 93047 Regensburg 7100.2072553463 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Katharina Janzen
aus 28 Bewertungen Von der Beratung gleich zu Beginn bis zum Ende des Scheidungsverfahrens ist mir Frau Janzen durchwegs sehr … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Vogelsang
Rechtsanwälte Peter und Björn Vogelsang, Kreyenfeldstr. 65, 44894 Bochum 6668.0421876216 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Vogelsang unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 7 Bewertungen Er erklärte mir sehr genau, wie man vorgehen muss, um Ansprüche durchsetzen zu können. Ich hätte auch gerne erfahren … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Eichinger
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Eichinger
Kanzlei Susanne Eichinger, Drehergasse 22a, 93059 Regensburg 7099.605007397 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Eichinger im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 134 Bewertungen Frau Eichinger klärte mich sehr ausführlich über meine Situation mit dem Arbeitgeber auf. War vorher bei anderem … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
Rechtsanwaltskanzlei Beetz, Offenbacher Landstr. 410, 60599 Frankfurt am Main 6829.7569488238 km
Ihr Recht - mein Fokus!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
aus 54 Bewertungen Excellent lawyer (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt FA für Medizinrecht Oliver Wicher
sehr gut
Rechtsanwalt FA für Medizinrecht Oliver Wicher
Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Herrmann & Wicher, Heilbronner Str. (FA für Medizinrecht) 154, 70191 Stuttgart 6930.1133424677 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt FA für Medizinrecht Oliver Wicher
aus 29 Bewertungen ein sehr faires und ehrliches beratungsgespräch mit risikoeinschätzung für entschädigung bei falscher farbwahl von dr. … (27.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB, Erftstr. 54 A, 41460 Neuss 6644.8578379991 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
aus 12 Bewertungen Kann ich noch keine Bewertung geben, da ich erst ein Termin am 05. Juni 2023 habe, So viel kann ich schon sagen Sie … (27.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Brückl
Rechtsanwalt Roland Brückl
Kanzlei Roland Brückl, Wilhelm-Kraut-Str. 88, 72336 Balingen 6938.9691813855 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Brückl - Ihr juristischer Beistand im Bereich Produkthaftungsrecht
(29.12.2020) Kompetent freundlich schnell. Kann ich nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ondrasik
Rechtsanwalt Martin Ondrasik
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstraße 26, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Ondrasik bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
(01.10.2023) Nachdem ich mein Anliegen geschildert habe, antwortete mir Herr Ondrasik sehr schnell. Danke für Ihre Unterstützung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Johnen
Rechtsanwalt Daniel Johnen
Johnen Rechtsanwälte, Jöllenbecker Str. 78-80, 33613 Bielefeld 6713.4450147503 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Anwaltshaftung • Familienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Johnen ist Ihr Ansprechpartner für Produkthaftungsrecht
(01.12.2023) Ich habe den Anwalt über diese Plattform gesucht und gefunden und hatte daraufhin ein Beratungsgespräch. Das Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Timmer LL.B. M.Sc.
Rechtsanwalt Dr. Florian Timmer LL.B. M.Sc.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Timmer, Sonnenberger Straße 22, 65193 Wiesbaden 6800.5986648055 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Timmer LL.B. M.Sc. gerne zur Verfügung
(01.02.2024) Herr Dr. Timmer ist sehr zuverlässig und immer hilfsbereit.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftungsrecht besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.