1.470 Anwälte für Produkthaftungsrecht | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Niemeyer
Kanzlei Martin Niemeyer, Westring 23, 44787 Bochum 6662.6090958265 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Niemeyer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 6 Bewertungen Hat mich telefonisch gut beraten. Wir bleiben in Kontakt . (08.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst
Kanzlei Dr. Bornhorst, Eichhornstr. 21, 97070 Würzburg 6921.3257790411 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Bornhorst bietet Rat und Unterstützung im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 22 Bewertungen Nettes Personal. Herr Bornhorst ist sehr freundlich , die Gespräche und Aufklärung waren sehr gut und verständlich … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido C. Bischof
sehr gut
Rechtsanwalt Guido C. Bischof
Kanzlei Guido C. Bischof, Erinstr. 9, 44575 Castrop-Rauxel 6664.8457292341 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Schwerbehindertenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Guido C. Bischof gerne zur Verfügung
aus 30 Bewertungen Ich hatte gefragt, mit welchem Gesetzestext ich meiner Krankenkasse einen Brief schreiben kann, damit die Leistung … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz
Kanzlei Alexandra Seidenkranz, Kaiserstr. 2, 53721 Siegburg 6697.9366772883 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Alexandra Seidenkranz im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Frau Seidenkranz kenne ich schon länger und bin daher froh das sie mich vertreten hat. Durch meine Erkrankung hat sie … (18.04.2024)
Profil-Bild niederländische Anwältin Irith Hoffmann
sehr gut
niederländische Anwältin Irith Hoffmann
Damsté Advocaten - Rechtsanwälte - Notare, Hengelosestraat 571, Enschede 7521 AG, Niederlande 6601.8565671329 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau niederländische Anwältin Irith Hoffmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 20 Bewertungen In Ordnung (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11 11, 04105 Leipzig 6981.1532485033 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schmuck unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
(17.01.2023) Erhielt schnell eine kurze aber ausreichende Erklärung des Anwaltsbüro's. Bin damit zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Das Beratungshaus, Dr. Karl Renner Promenade 10, 3100 St. Pölten, Österreich 7367.0484782658 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Lugert
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Babilon
Rechtsanwalt Andreas Babilon
Kanzlei Andreas Babilon, Kreuzbroicher Str. 21, 51375 Leverkusen 6675.3926684385 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Babilon vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
(13.04.2022) Wir haben uns auf einen positiven Termin geeinigt
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Gebert
sehr gut
Rechtsanwältin Hanna Gebert
Kanzlei Hanna Gebert, Allescherstr. 1, 81479 München 7119.1378742311 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Produkthaftungsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Hanna Gebert
aus 24 Bewertungen Hervorragende Leistung. Ich habe mich ständig sicher und optimal aufgehoben gefühlt. Frau Gebert war sehr … (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Stephan Weyer
Rechtsanwalt Lutz Stephan Weyer
Kanzlei Lutz Stephan Weyer, Flurstr. 17, 40235 Düsseldorf 6651.0960779057 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Maklerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Lutz Stephan Weyer
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Klima
Rechtsanwalt Christian Klima
Kanzlei Christian Klima, Mozartstr. 4, 82049 Pullach im Isartal 7120.1971836398 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Klima vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwalt Timo Pickhardt
Rechtsanwälte Heinz und Pickhardt, Hindenburgstr. 24, 51643 Gummersbach 6708.2116140365 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Pickhardt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Produkthaftungsrecht
(10.12.2020) Herr Pickhardt ist ein sehr professioneller Anwalt. Er ist sehr freundlich und bei Fragen immer hilfsbereit. Man kann …
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5056136691 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Thomsen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt David Jäger
Rechtsanwälte Jäger & Jäger in Bürogemeinschaft, Cäcilienstrasse 42-44, 50667 Köln 6674.7619459018 km
Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt David Jäger
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott
Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott
Kanzlei Hans-Joachim Pott, Robert-Hanning-Str. 14, 33813 Oerlinghausen 6725.5204028514 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Pott vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
(09.12.2012) super beratung und rundum sehr zufrieden kann man einfach nur weiter empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwalt Bernhard Lapp
Rechtsanwaltskanzlei Bernhard Lapp, Schillerstr. 13 A, 35410 Hungen 6819.4938035121 km
" Schlichter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main " Schnelle Terminvergabe möglich
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernhard Lapp
(08.03.2024) Schnell Reagiert,alles bestens.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alwin Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Alwin Peter
Kanzlei Alwin Peter, Marktplatz 7, 88400 Biberach an der Riß 7008.1863768362 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alwin Peter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 124 Bewertungen Es war das erste Mal, dass ich in meinem Leben einen Anwalt brauchte. Ich war überrascht, wie Herr Peter die Sache … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur.
Kanzlei Salome Götz, Sattlerstraße 23, 97421 Schweinfurt 6925.4232650577 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Salome Götz LL.M. Eur. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 105 Bewertungen Frau Götz hat mir nicht nur alle inhaltlichen Fragen ehrlich und professionell zu meinem Fall beantwortet, sondern … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhold Gsöllpointner, Hellbrunner Straße 7 A, 5020 Salzburg, Österreich 7232.7258407253 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Mediation • Strafrecht • Erbrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Produkthaftungsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Profil-Bild Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
sehr gut
Rechtsanwalt Giuseppe Olivo
Olivio & Kirsch Fachanwälte, Werastr 22, 70182 Stuttgart 6931.662460727 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Giuseppe Olivo vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist sehr wundervoll. Er hat meinen Fall in Dresden übernommen. Die Anklagepunkte lauteten: Beitritt zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Kunik
Rechtsanwälte Kunik & Dr. Kabelitz, Slüterufer 14, 19053 Schwerin 6798.6471612005 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Produkthaftungsrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Uwe Kunik
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Aron
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Aron
Kanzlei Andrea Aron, Bamberger Str. 45, 15366 Hönow 6988.600796448 km
In den meisten Fällen ist richtig, wenn ich sage: Entweder es wird besser oder es bleibt wie es ist, insofern ist es (einen Versuch) wert, die eigenen Interessen zu vertreten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Aron bietet im Bereich Produkthaftungsrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Ich wurde von der Rechtsanwältin super beraten und sie hat mich auch vor Gericht hervorragend beraten und vertreten. (21.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Stehr Fachanwalt
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Rechtsanwalt Harald Stehr Fachanwalt
KS-Strafverteidigung Rechtsanwälte u. Strafverteidiger Kolaczkowski & Stehr, Friedrich-Ebert-Straße 8, 73033 Göppingen 6965.400982619 km
guilty more or less: call ks
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Stehr Fachanwalt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Produkthaftungsrecht
aus 159 Bewertungen Herr Stehr war vor Gericht wirklich ein super Anwalt. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt das Gefühl er wüsste nicht was er … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay
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Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay
CSP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Weststraße 33, 40597 Düsseldorf 6657.7866304228 km
Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Tobias Czeckay vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Produkthaftungsrecht
aus 30 Bewertungen Nach einer Zivilklage gegen meinen verstorbenen Mann auf angeblich offene Schulden, die ich als Erbin jetzt … (16.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftungsrecht

Fragen und Antworten

  • Produkthaftungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Produkthaftungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Im Produkthaftungsrecht lassen sich die Produkthaftung im engeren Sinne und die sogenannte Produzentenhaftung unterscheiden. Bei der Produkthaftung handelt es sich um die besondere Gefährdungshaftung eines Herstellers/Produzenten für Schäden, die durch seine fehlerhafte Ware entstanden sind. Die Produkthaftung ist spezialgesetzlich im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG von 1990) geregelt.

Neben dieser noch jungen Produkthaftung gibt es noch die sogenannte Produzentenhaftung, die von der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) entwickelt wurde als besondere Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, als es das Produkthaftungsgesetz noch nicht gab.

Produkthaftung nach dem ProdHaftG und Produzentenhaftung nach den §§ 823 ff. BGB unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen und sind nebeneinander anwendbar.

Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) beruht auf der Umsetzung einer EG-Richtlinie vom 25.07.1985. Das Produkthaftungsgesetz ist in Deutschland am 01.01.1990 in Kraft getreten und wird durch das am 1. Mai 2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ergänzt.

Trotz der Umsetzung dieser Richtlinie gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Kodifizierung des Produkthaftungsrechts. Dies kommt u.a. daher, dass die EG-Richtlinie seinerzeit verschiedene Optionen eröffnete, von denen die Einzelstaaten unterschiedlichen Gebrauch gemacht haben.

Produzent haftet unabhängig von Verschulden

Unter Produkthaftung (oft auch: Produzentenhaftung) versteht man die Schadensersatzhaftung des Herstellers einer Ware gegenüber Endabnehmern. Typischerweise besteht zwischen Hersteller und Endabnehmer kein Vertrag, weil die Ware über Zwischenhändler angeboten wird. Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit der Ware beim Endabnehmer entstehen (z.B. Verletzungen durch fehlerhaftes Spielzeug, Verenden von Tieren wegen fehlerhaftem Futter, Verletzung bei Seilbahnabsturz aufgrund Fehlkonstruktion der Seilträger) könnten dann gegenüber dem Hersteller nicht aus Gewährleistungsrecht, positiver Vertragsverletzung oder einem Vertrag zugunsten Dritter geltend gemacht werden.
Hier greift das Produkthaftungsgesetz ein und gewährt dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für Sachschäden und Personenschäden, die ihm aufgrund des Fehlers am Produkt entstanden sind. Die Besonderheit: der Hersteller haftet unabhängig von seinem Verschulden in Form der Gefährdungshaftung.

Voraussetzung für eine Produkthaftung sind folglich:

  • ein Produkt im Sinne des ProdHaftG
  • ein Fehler an diesem Produkt
  • ein Sachschaden oder Körperschaden beim Endabnehmer
  • der Fehler ist die Ursache für den Schaden

Ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat, ist irrelevant.

Davon zu unterscheiden ist das vertragliche Gewährleistungsrecht, welches einen Ausgleich für den Minderwert der Sache selbst gewährt. Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Ware ergeben sich daher ausschließlich aus dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, d.h. immer zwischen Verkäufer und Käufer. In der Regel hat der Käufer also einen Gewährleistungsanspruch gegen seinen Verkäufer, nicht jedoch gegen den Hersteller.

Das (fehlerhafte) Produkt

Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind bewegliche Sachen und Elektrizität. Nicht dazu gehören landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Jagderzeugnisse, welche noch keiner ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es zum Zeitpunkt seines Inverkehrbringens nicht den berechtigten Sicherheitserwartungen entspricht, Bei den Sicherheitserwartungen sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere aber die Darbietung des Produkts (v.a. Werbung), der Gebrauch des Produkts, der zu erwarten ist und der Zeitpunkt seines Inverkehrbringens.

Schaden und Schadensursache

Als Schaden werden vom Produkthaftungsgesetz die Tötung oder Verletzung von Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie die Sachbeschädigung erfasst. Bei Sachschäden sind jedoch nur solche gemeint, die nicht das Produkt selbst betreffen, sondern an anderen Sachen entstanden sind.
Der Fehler des Produkts muss außerdem kausal für den konkreten Schaden sein.

Haftungsausschluss

In einigen Fällen bleibt die Haftung des Herstellers jedoch ausgeschlossen:

  • fehlendes Inverkehrbringen des Produktes (z.B. bei Diebstahl)
  • Fehler ist erst nach dem Inverkehrbringen entstanden (durch unsachgemäße Reparatur)
  • Produkt ist nicht für den Verkauf hergestellt (nur Eigenbedarf)
  • Produkt entsprach zwingenden Rechtsvorschriften (nicht dazu gehören aber DIN-Normen oder VDE-Vorschriften)
  • Fehler konnte nach dem Stand von Technik und Wissenschaft zur Zeit des Inverkehrbringens nicht erkannt werden
  • das Teilprodukt eines Zulieferers war sich genommen fehlerfrei und der Fehler ist erst durch die Herstellung des Endprodukts entstanden

Haftungsbegrenzung und Verjährung

Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Herstellers ist im Fall der Verletzung von Personen auf einen Höchstbetrag von 85 Millionen € begrenzt, unabhängig von der Zahl der Geschädigten.

Immaterielle Schadensersatzansprüche sind nach dem Produkthaftungsgesetz nicht vorgesehen( gemäß der EG-Richtlinie). Hierfür ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Deliktsrecht zurückzugreifen, z.B. für Schmerzensgeldansprüche auf §§ 823, 253 Abs. 2 BGB).

Die Verjährung der Ansprüche tritt drei Jahre nach Kenntnis des Geschädigten von Fehler und Ersatzpflichtigem bzw. zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts ein.

Beispiele für Fehler im Rahmen der Produkthaftung:

  • Konstruktionsfehler: Fehler, die allen Produkten der gleichen Serie anhaften
  • Fabrikationsfehler: Produktfehler, die nur einzelne Stücke einer Serie betreffen (Ausnahme: sog. Ausreißer sind von der Haftung ausgenommen)
  • Instruktionsfehler: mangelhafte Gebrauchsanweisungen oder nicht ausreichende Warnungen vor gefahrbringenden Eigenschaften
  • Produktbeobachtungsfehler: beziehen sich auf bislang noch unbekannt gebliebene schädliche Eigenschaften, die erst nach Inverkehrbringen des Produkts bekannt werden
  • Organisationsverantwortung: Ausgestaltung der betrieblichen Organisation, damit Fehlerquellen entdeckt und beseitigt werden.

Wer haftet nach dem ProdHaftG?

Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller gegenüber dem Endabnehmer für die von seinem Produkt verursachten Schäden einzustehen hat. Hersteller ist auch, wer nur einen Teil oder einen Grundstoff des Endprodukts hergestellt hat oder sich durch Kennzeichnung auf dem Produkt als Hersteller ausgibt.
Wird das Produkt in den EU-Raum eingeführt, so gilt auch der Importeur als Hersteller. Damit soll sichergestellt werden, dass der Geschädigte in jedem Fall einen Haftungsverpflichteten innerhalb der EU hat und nicht aufgrund des Auslandsimports schutzlos wird.
Sollte der Hersteller gar nicht festgestellt werden können, so haftet sogar der Lieferant dem Kunden nach dem ProdHaftG, es sei denn, er kann innerhalb eines Monats nachdem der Kunde ihn über seine Ansprüche informiert hat, den Hersteller oder Lieferanten/Importeur benennen, von dem er die Ware bezogen hat.

Soweit mehrere Hersteller oder Lieferanten für den Schaden haften, haften sie als Gesamtschuldner nebeneinander. Der Geschädigte kann sich also aussuchen, von wem er welchen Betrag der Schadenssummer verlangt.

Beweislast

Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Wenn streitig ist, ob die Ersatzpflicht eventuell ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast dafür.

Haftung nach der Produzentenhaftung

Neben den speziellen Ansprüchen aus dem ProdHaftG können auch Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung (insb. Produzentenhaftung) bestehen. Bei den vertraglichen Ansprüchen ist insbesondere an das Gewährleistungsrecht zu denken, das z.B. Ersatz für das fehlerhafte Produkt selbst beinhaltet.

Etwaige Folgeschäden, die das fehlerhafte Produkt verursacht, wurden vor Einführung des ProdHaftG im Rahmen der allgemeinen deliktischen Haftung erfasst. Die Rechtsprechung hat im Rahmen des Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) die sogenannte Produzentenhaftung entwickelt. Die Produzentenhaftung kann weiter gehen als die Produkthaftung, weil sie beispielsweise auch für Schäden an der fehlerhaften Sache selbst eintritt und es weder eine Haftungsgrenze noch eine Selbstbeteiligung gibt.

Der entscheidende Unterschied zur Produkthaftung nach ProdHaftG besteht in der Frage nach dem Verschulden. Während das ProdHaftG den Anspruch auf Schadensersatz auch dann gewährt, wenn der Hersteller den Fehler nicht verschuldet hat, ist Voraussetzung für die Produzentenhaftung das Verschulden des Herstellers.

Voraussetzungen der Produzentenhaftung

Die Produzentenhaftung leitet sich aus § 832 BGB ab. Der Hersteller/ist zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, wenn er ein Produkt herstellt und in Verkehr bringt, und dabei die wesentlichen Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er muss die aus dem Produkt drohenden Gefahren möglichst gering halten. Ist das Produkt aufgrund seiner schuldhaften Verletzung von Verkehrssicherungspflichten fehlerhaft, so haftet er jedem, der typischerweise mit dem Gegenstand in Verbindung kommen kann, für den Schaden, der diesem durch das Produkt entsteht.

Vom Schadensersatz erfasst sind sowohl die Schäden an Körper, Gesundheit, Sachgegenständen oder anderen Rechtsgütern als auch der Schaden am Produkt selbst. Anders als bei der Produkthaftung gibt es hierbei jedoch keine Haftungsbegrenzung nach oben, es ist stets jedem einzelnen Geschädigten der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.

Wer haftet aus Produzentenhaftung?

Alle Personen, die bei der Entstehung eines Fehlers ursächlich und schuldhaft beteiligt sind, haften als Gesamtschuldner, d. h. dem Geschädigten bleibt freigestellt, von wem er Schadensersatz verlangt.

Hinweis: Die Haftung gegenüber dem Geschädigten kann keinesfalls durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden.

Beweislast

Ein Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Geschädigter hat regelmäßig erhebliche Beweisschwierigkeiten, dem Hersteller bei Vorliegen eines fehlerhaften Produkts das Verschulden nachzuweisen, da er keinen Einblick in die internen Produktionsabläufe und -Organisation hat. Zu seiner Erleichterung wird daher eine sog. Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. wenn der Beschädigte darlegt, dass das fehlerhafte Produkt zu seinem nachgewiesenen Schaden geführt hat, muss der Hersteller seine Schuldlosigkeit am Vorliegen des Fehlers beweisen – anderenfalls trifft ihn die Haftung.

(WEI)

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