3 Anwälte in Schwabmünchen

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Haas
Rechtsanwältin Sandra Haas
MJH Rechtsanwälte, Fuggerstr. 14, 86830 Schwabmünchen 7065.135150109 km
Vertrauen Sie auf Erfahrung und Kompetenz! Rechtsberatung in meinen Räumlichkeiten im Schloss Untermeitingen oder in den Kanzleiräumlichkeiten Fuggerstr.14 in Schwabmünchen möglich.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin in Schwabmünchen
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin J. Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Martin J. Haas
MJH Rechtsanwälte, Fuggerstraße 14, 86830 Schwabmünchen 7065.1251058781 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Rechtsanwalt in Schwabmünchen
aus 196 Bewertungen Kompetent, schnell und zuverlässig. (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Lechner
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Lechner
MJH Rechtsanwälte, Fuggerstraße 14, 86830 Schwabmünchen 7065.135150109 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht
Rechtsanwältin in Schwabmünchen
aus 50 Bewertungen Klare Einordnung! (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten aus Schwabmünchen

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Schwabmünchen?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Schwabmünchen. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Schwabmünchen zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Schwabmünchen!
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.