633 Anwälte für Transplantationsgesetz | Seite 27

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Sarah Maria Hoffmann
Rechtsanwältin Dr. jur. Sarah Maria Hoffmann
Kanzlei Sarah Maria Hoffmann, Türltorstraße 4, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm 7092.0248906622 km
Arbeitsrecht • Medizinrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Transplantationsgesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Sarah Maria Hoffmann
aus 8 Bewertungen Frau Dr. Hoffmann (jetzt Dr. Stetter) hat mich in Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung rechtlich vertreten und … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Transplantationsgesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Kösters
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Titus Heck
Hußmann Anwaltskanzlei, Emmericher Straße 101, 46485 Wesel 6616.2801663678 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Transplantationsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Titus Heck
(18.11.2021) Ich bewerte gern die tolle Zusammenarbeit, Fachkompetenz und direkte Herangehensweise ohne Schnörkel und kurzfristige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Pfaff
Rechtsanwalt Alexander Pfaff
Anwaltshaus Gladenbach, Marburger Str. 2, 35075 Gladenbach 6784.3572235383 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Pfaff ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Transplantationsgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Oliver Nowak
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Oliver Nowak
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak, Adolfstr. 52, 38102 Braunschweig 6821.2885604413 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Nowak ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Transplantationsgesetz
aus 10 Bewertungen Ich hatte bereits mehrere Beratungsgespräche bei Herrn Dr. Nowak - vorwiegend bzgl. des Bereichs Arbeitsrecht - und … (03.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Weil
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Weil
Anwaltskanzlei Weil, Frankfurter Str. 219, 35398 Gießen 6799.5943806055 km
Fachanwalt Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Björn Weil ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Transplantationsgesetz
aus 30 Bewertungen Ich empfehle Herrn Weil als wegweisenden Rechtsanwalt, weil es mir nach einem neun Jahre andauernden … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Naumann
Rechtsanwältin Daniela Naumann
KANZLEI MARTIN - Kanzlei für Heilberufe, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg 6921.8975232457 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht
Im Bereich Transplantationsgesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Daniela Naumann
(29.03.2023) Die Rechtsberatung durch Frau Naumann war bis her immer tadellos. Ich fühle mich mit meiner Zahnarztpraxis bestens …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wallbruch
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Transplantationsgesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann
Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann, Kaiser-Wilhelm-Str. 115, 20355 Hamburg 6719.056970849 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Mediation • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Schumann bietet im Bereich Transplantationsgesetz Rechtsberatung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Transplantationsgesetz

Fragen und Antworten

  • Transplantationsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Transplantationsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Transplantationsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Transplantationsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Transplantationsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Im Transplantationsgesetz wird die Zulässigkeit einer Organspende geregelt. Mit dem Transplantationsgesetz soll vor allem der Organhandel oder ein anderer Missbrauch mit Organen verhindert werden. Außerdem soll mit dem Transplantationsgesetz ein einheitliches Vorgehen bei der Operation - also der Transplantation des Organs - erreicht werden.

So ist im Transplantationsgesetz etwa geregelt, dass die einzelnen Prozesse - Organentnahme, Organvermittlung und Organtransplantation - stets getrennt voneinander ablaufen müssen. Hat also z. B. ein Arzt ein Organ entnommen, darf er später nicht auch die Transplantation durchführen.

Bei der Organspende muss zwischen der Organspende nach dem Tod und der Lebendspende unterschieden werden. Bei Letzterer wird einer lebenden Person ein Organ oder Gewebe entnommen. Das ist aber nur möglich nach ausdrücklicher Zustimmung des einwilligungsfähigen und volljährigen Patienten und sofern eine Organspende nach dem Tod nicht zur Verfügung steht. Außerdem kann er das Organ/Gewebe nach § 8 Transplantationsgesetz nur an bestimmte Personen spenden, also z. B. im Rahmen einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder Lebensgemeinschaft.

Des Weiteren gilt laut dem Transplantationsgesetz die sog. Entscheidungslösung. Jeder Bürger kann sich ab seinem 16. Lebensjahr frei für oder gegen eine Organspende entscheiden. Jede Krankenversicherung muss ihren Versicherten in regelmäßigen Abständen diesbezüglich Aufklärungsmaterial zukommen lassen. Eine Pflicht zur Organspende gibt es jedoch nicht. Wer sicherstellen möchte, dass sein ausdrücklicher Wunsch berücksichtigt wird - und zwar unabhängig davon, ob er Organe spenden möchte oder nicht -, sollte ihn schriftlich festlegen. Hierzu bietet sich zwar nicht unbedingt das Testament an. Aber man kann sich einen Organspendeausweis besorgen oder seinen Willen in einer Patientenverfügung festhalten.

Außerdem muss in den Entnahmekrankenhäusern nach § 9b Transplantationsgesetz mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden, der sich unter anderem um den gesamten Prozess der Organspende kümmert. Daneben müssen die Transplantationszentren - z. B. Krankenhäuser - nach § 10 Transplantationsgesetz unter anderem Wartelisten der Patienten führen, die ein Spenderorgan benötigen.

Ein Lebendorganspender ist aufgrund des Transplantationsgesetzes besser abgesichert, da er gegen die Krankenkasse des Organempfängers einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat. Außerdem hat er wegen Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und danach einen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber des Spenders muss diese Kosten zwar übernehmen, kann aber von der Krankenversicherung des Organempfängers Kostenerstattung verlangen. Gehen die Beeinträchtigungen des Patienten nach einer Spende über das normale Maß hinaus, wird sogar ein Schadensfall angenommen, bei dem die Unfallversicherung einstandspflichtig wird.

Sollte sich eine Versicherung jedoch weigern, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen, kann ein Patientenanwalt bestimmt weiterhelfen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Transplantationsgesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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