1.159 Anwälte für Unfallversicherung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Lichtenfeld
Niendorf Rechtsanwälte, Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg 6719.5436230763 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Lichtenfeld ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unfallversicherung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Lorenz
Kanzlei für Vorsorge, Versorgung, Verfahrenskommunikation: Bernhard Lorenz, Goerdelerstrasse 6, 65197 Wiesbaden 6797.9937779308 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Versicherungsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Herr Rechtsanwalt Bernhard Lorenz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unfallversicherung
aus 6 Bewertungen Schnelle Antwort, Fragen ausführlich und verständlich erklärt. Ich kann Herrn Lorenz nur weiterempfehlen. (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Dillerup
Rechtsanwalt Werner Dillerup
Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB, Moltkestr. 19, 48151 Münster 6663.0085076127 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unfallversicherung bietet Herr Rechtsanwalt Werner Dillerup
(09.03.2024) Kompetent 👌
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Brockhaus
Rechtsanwältin Laura Brockhaus
P A T I E N T E N A N W A L T A G - Experten in Arzthaftung & Medizinprodukthaftung, Maximilianstr. 33, 80539 München 7119.723189558 km
Jeder Mensch macht Fehler. Doch bei Ärzten können diese Fehler schwerwiegende Folgen für den Patient haben. Wir setzen uns schon lange aus Überzeugung für Patienten ein, wenn Ärzte haften müssen.
Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unfallversicherung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Laura Brockhaus
(10.03.2024) Ich hatte das Glück, Frau Brockhaus als meine Anwältin im Arzthaftungsprozess zu haben, und ich kann sie nicht genug …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Meyer
Rechtsanwalt Norbert Meyer
Kanzlei Norbert Meyer, Poetenweg 24, 08056 Zwickau 7024.7322691606 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Norbert Meyer für Rechtsfragen rund um den Bereich Unfallversicherung
(05.11.2022) Schnelle Rückmeldung, angenehmes Gespräch!
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Kanzlei Mario Ulrik Olowson, Dockenhudener Str. 20, 22587 Hamburg 6709.1601475502 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unfallversicherung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Claudius Artz
sehr gut
Rechtsanwalt Claudius Artz
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.128220773 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Claudius Artz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unfallversicherung
aus 52 Bewertungen Ich war rundum zufrieden und alles ist sehr gut abgelaufen. Dankeschön! (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unfallversicherung

Fragen und Antworten

  • Unfallversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unfallversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unfallversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unfallversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unfallversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Bei der Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt eine Art Haftpflicht für Arbeitgeber dar, die immer dann tätig wird, wenn ein Beschäftigter einen Arbeitsunfall - zu dem auch ein Wegeunfall gehört - erleidet oder an einer Berufskrankheit erkrankt. Träger der Versicherung sind vor allem Berufsgenossenschaften. Während Arbeitnehmer, Studenten oder Schüler pflichtversichert sind, können sich Unternehmer, die keine Angestellten haben, freiwillig versichern lassen. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Existenzgründung relevant. Denn nach der Firmengründung wird in der Regel allein der Existenzgründer im Unternehmen tätig, weil er sich noch keine Angestellten leisten kann. Ist er jedoch während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit in einen Unfall verwickelt und kann daraufhin seine Arbeit nicht mehr erledigen, fehlt ihm das nötige Einkommen, was wiederum seine Existenz gefährdet. Dem kann er vorbeugen, indem er Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung wird.

Sinn und Zweck der Versicherung ist neben der Prävention von Unfällen auch das Beenden der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. seine Genesung oder die Versorgung von Hinterbliebenen. Zu den Leistungen einer gesetzlichen Unfallversicherung gehören somit unter anderem die Übernahme der Kosten für eine Reha z. B. nach einer Operation, Lohnersatzleistungen bzw. Entschädigungsleistungen wie eine Hinterbliebenenrente. Auch die Kosten für die erforderlichen Arzneimittel, Gehhilfen oder die Wiedereingliederung des verletzten Beschäftigten werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Die Arztrechnung wird in der Regel sofort an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.

Dabei ist aber zu beachten, dass ein Schadensfall nur angenommen wird, wenn der Unfall während der Arbeit, aufgrund der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passiert ist. Ohne den nötigen Bezug zum Arbeitsrecht wird bei einem Unfall also nicht die gesetzliche Unfallversicherung einstandspflichtig, sondern vielmehr die Krankenversicherung bzw. eine private Unfallversicherung.

Bei der privaten Unfallversicherung schließen die Parteien einen Vertrag. Hier kann der Versicherte eine Kostenerstattung oder die Zahlung einer Rente auch verlangen, wenn ein arbeitsrechtlicher Bezug fehlt, also der Betroffene z. B. einen Haushaltsunfall hatte. Welche Leistungen die Versicherung genau übernimmt, ergibt sich jedoch aus den Versicherungsbedingungen.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung kommt einer Zahlungsaufforderung aber nicht (vollständig) nach, wenn der Verletzte den Unfall zumindest mitverursacht hat, ihm demnach Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. So verliert man etwa den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn man in einen Unfall verwickelt wurde, der nicht auf direktem Weg zur Arbeit passiert ist. Wer ferner während der Arbeit Alkohol trinkt bzw. Drogen oder andere Betäubungsmittel nach dem BTMG (Betäubungsmittelgesetz) zu sich nimmt und der Unfall darauf zurückzuführen ist, wird ebenfalls keinen Cent von der Versicherung erhalten.

(VOI)

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