3.458 Anwälte für Wohnungsvermittlung | Seite 145

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Rechtsanwältin Franziska Mählmann
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wohnungsvermittlung

Fragen und Antworten

  • Wohnungsvermittlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wohnungsvermittlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wohnungsvermittlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wohnungsvermittlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wohnungsvermittlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Wohnungsvermittlung gehört zur Immobilienvermittlung und beschreibt jede Tätigkeit zur Vermittlung einer Wohnung an einen neuen Mieter. Oft setzen Vermieter und Wohnungseigentümer einen Makler zur Wohnungsvermittlung ein. Die Maklerprovision zahlt in der Regel der neue Mieter.

Die Wohnungsvermittlung erfolgt über das Internet oder per Annonce in einer Zeitung. Auch Schilder, Plakate oder sonstige Werbung sind möglich. Der Mietinteressent kann so Kontakt mit dem Wohnungsvermittler aufnehmen. Der zeigt ihm dann eine oder auch mehrere infrage kommende Mietwohnungen und vermittelt ggf. den Vertragsabschluss mit dem Eigentümer.

Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) regelt unter anderem die Ansprüche auf die Maklerprovision. Die Provision des Maklers als Wohnungsvermittler beträgt regelmäßig zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer. Laut Maklerrecht muss er den Nachweis erbringen, dass seine Immobilienvermittlung auch zur Immobilienvermietung geführt hat. Seine Wohnungsvermittlung muss also erfolgreich gewesen sein.

Eine Provision für die erfolgreiche Wohnungsvermittlung durch Eigentümer, Verwalter einer WEG, Mieter oder Vermieter schließt das Wohnungsvermittlungsgesetz aus. Sie können aber trotzdem an der Wohnungsvermittlung mitwirken. Kümmert sich der Vermieter selbst um die Suche nach einem geeigneten Mieter und vermietet direkt provisionsfrei, liegt streng genommen gar keine Wohnungsvermittlung vor. Schließlich vermittelt keine dritte Person zwischen dem Mieter und dem Eigentümer als Vermieter.

Auch Wohnungsbaugesellschaften übernehmen die Vermittlung ihrer Mietwohnungen oft selbst. Eine Wohnungsvermittlung kann auch durch eine Behörde erfolgen. Die kümmert sich dann meist um arme und bedürftige Personen, wobei ein Wohnberechtigungsschein oft eine Rolle spielt. Auch die Bearbeitung von Wohngeld und Wohnungsvermittlung hier zusammentreffen.

(ADS)

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