221 Anwälte für Zeitsoldat | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Habig
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Rechtsanwalt Marco Habig
Reimann, Schäfer, Hofmann - KanzleiDomplatz.de, Domplatz 2, 35578 Wetzlar 6790.9206029121 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Habig ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zeitsoldat
aus 34 Bewertungen Herr Habig hatte mich in einer Strafsache vertreten, da viele Vollstreckungsbeamte gegen mich aussagten, konnte man im … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Hirschmann
Hirschmann Rechtsanwalt, Scheunenhofstraße 2, 01097 Dresden 7079.9760165177 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Hirschmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zeitsoldat
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Rechtsanwalt Jürgen Zimmer
Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gaswerkstraße 5b, 77652 Offenburg 6869.0880297235 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Zeitsoldat bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Zimmer
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Pietschmann
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Rechtsanwalt Rainer Pietschmann
Staack Pietschmann Eggenstein, Hofweg 10-12, 23738 Lensahn 6734.656271477 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Pietschmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zeitsoldat
aus 43 Bewertungen Er hat sich sehr schnell bei mir gemeldet und mir auch ratsam weitergeholfen. (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
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Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle
Pohle Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 22, 04275 Leipzig 6983.1723205442 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Pohle - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zeitsoldat
aus 32 Bewertungen Kompetent, fair und zuverlässig. Sehr zu empfehlen. (26.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeitsoldat

Fragen und Antworten

  • Zeitsoldat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeitsoldat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeitsoldat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeitsoldat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeitsoldat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Unter einem Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit versteht man bei der Bundeswehr einen Soldaten, der sich freiwillig für eine bestimmte Zeit als aktiver Soldat verpflichtet. Diese Verpflichtung ist allerdings immer erst nach Ableistung des Grundwehrdienstes und des sog. Freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWDL) möglich.

Der Grundwehrdienst dauert derzeit 9 Monate, in Verbindung mit dem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst erfolgt eine zeitliche Verpflichtung als Soldat bis zur Dauer von 23 Monaten. Im Anschluss daran kann sich der Soldat als Zeitsoldat für normalerweise zwei, vier, sechs, acht, zwölf, fünfzehn oder bis zu zwanzig Jahre freiwillig verpflichten, immer mit der Option Berufssoldat zu werden. Lediglich im fliegerischen Dienst und im Sanitätsdienst sind auch längere Verpflichtungszeiten nötig.

Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, um als Zeitsoldat bzw. Soldat auf Zeit eingestellt werden zu können:

  • Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss,
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 GG,
  • Bereitschaft, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes einzutreten,
  • charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet,
  • keine Vorstrafen,
  • keine unverhältnismäßig hohen Schulden,
  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht,
  • Vollendung des 17. Lebensjahres am Tage der Einstellung (bei Minderjährigen ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich), aber noch keine Vollendung des 32. Lebensjahres,
  • schriftliche Erklärung zur Bereitschaft und Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr,
  • und die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Einstellungstest an einem Zentrum für Nachwuchsgewinnung beziehungsweise der Offizierbewerberprüfzentrale.

Als Zeitsoldat gibt es Verwendung in den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere, allerdings ist zu beachten, dass Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee (ein Standesabzeichen für Offiziere und Feldwebel) keine Berufssoldaten werden können. Die Ausbildung der Zeitsoldaten wurde vor kurzem um eine gesonderte Feldwebellaufbahn erweitert. Da für diese Feldwebellaufbahn ein erweitertes Aufgabenspektrum vorgesehen ist, durchlaufen Unteroffizier-, Feldwebel- und Offizieranwärter eine entsprechende und darauf zugeschnittene Laufbahnausbildung.

In den letzen Jahren sind die Anforderungen an den Dienst eines Soldaten stark gestiegen. Daher sind für besonders anspruchsvolle Tätigkeiten mehrjährige Ausbildungen erforderlich, welche nur über Mindestverpflichtungszeiten erfüllt werden können. In diesem Fall wird die Dienstzeit stufenweise festgesetzt, da sie in den Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Offiziere unter anderem an das erfolgreiche Bestehen von Laufbahnprüfungen gebunden ist.

Neben der soeben geschilderten normalen Laufbahn als Zeitsoldat gibt es auch die Möglichkeit, in gewissen Spezialverwendungen gleich mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn der Soldat über einen Berufsabschluss verfügt, der für die militärische Verwendung nutzbar ist.

Besonders attraktiv ist die Tätigkeit als Zeitsoldat nicht nur hinsichtlich der beruflichen Sicherheit während der Zeit als Zeitsoldat, sondern sie bietet auch nach der Wehrdienstzeit Vorteile im zivilen Leben. So hat ein Zeitsoldat während und nach der Zeit in der Bundeswehr Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen, um die Möglichkeit zu haben, nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst schnell eine interessante und attraktive zivile Arbeitsstelle zu finden. Gerade Zeitsoldaten, die als Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier bereits in sehr jungen Jahren eine hohe Verantwortung inne hatten und bei der Bundeswehr Menschen geführt und ausgebildet haben, verfügen damit über eine für zivile Arbeitgeber hochattraktive Schlüsselqualifikation für die Übertragung entsprechend höherwertiger Aufgaben in der Privatwirtschaft.

Nach einer Dienstzeit von in der Regel drei Jahren als Zeitsoldat, einem Mindestalter von 25 Jahren und einer Laufbahn als Feldwebel oder als Offizier, kann der Soldat einen Antrag auf Übernahme in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat stellen. Eine solche Übernahme unterliegt einer strengen Bestenauslese und ist unter anderem an den Bedarf der Truppe an Soldaten eines bestimmten Geburtsjahrganges in Kombination mit der Fachverwendung gekoppelt. Sollte die Zahl der Antragsteller, die diese Bedingungen erfüllen, größer als der Bedarf sein, so wird eine Rangfolge anhand von Beurteilungen, Lehrgangsnoten, Sportleistungen usw. erstellt.

Eine Ausnahme bei den Berufssoldaten bilden die sog. Berufsoffizier-Anwärter. Bei diesen handelt es sich um Offizieranwärter, die bei der Offiziersbewerberprüfzentrale in Köln besonders gute Testergebnisse erbracht haben. Diese Berufsoffizier-Anwärter erhalten die Zusage mit dem erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Hochschulstudiums zum Berufssoldaten übernommen zu werden.

Alle vorhergehenden Ausführungen gelten ebenfalls für Zeitsoldatinnen bzw. Soldatinnen auf Zeit.

(WEI)

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