AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 5
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08.04.2024 Rechtsanwalt Martin Wehrmann„… wird "kostenlos angeboten", und die Angaben werden angeblich speziell für den Angebotsvergleich benötigt, wobei Datenschutz und AGB Beachtung finden - was ich persönlich sehr stark bezweifeln muss! Sprechen …“ Weiterlesen
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09.02.2024 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… Vorschriften des AGB-Rechts verstößt und daher die jeweilige Sparkasse an der Geltendmachung der dort vorgesehenen Kosten gehindert ist. Wir beraten und vertreten seit über 18 Jahren …“ Weiterlesen
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09.02.2024 Rechtsanwalt Benjamin Grunst„… Umständen sogar dauerhaft. Das Verbot und die Möglichkeit zur Kündigung ist oftmals in den AGB des jeweiligen social media Netzwerks vorgesehen. Sie sehen. Das Feld der Konsequenzen für …“ Weiterlesen
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08.02.2024 Rechtsanwalt Marcel Seifert„… mit Urteilen vom 4. Juli 2017 entschieden, dass Banken bei einem Unternehmerdarlehen keine Bearbeitungsentgelte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verankern kann (Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233 …“ Weiterlesen
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08.02.2024 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… : Kostenpflichtige Mitgliedschaften Das Problem liegt vor allem in den nicht ganz durchsichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von kissnofrog.com. Zwar werden zunächst kostenlose Angebote …“ Weiterlesen
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07.02.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten. Wir konnten schon zahlreiche Betroffene von derartigen Abo-Verträgen verteidigen. Wie sollten Sie nun reagieren? Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: Ihr Sebastian Günnewig Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ Weiterlesen
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17.02.2024 Rechtsanwältin Handan Kes„… ergeben sich zunächst aus dem Vertrag/ Zeichnungsschein nebst AGB sowie dem Prospekt. In dem Prospekt findet sich u.a. der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag. Bei einer Beteiligung …“ Weiterlesen
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06.02.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… sollen außerdem die AGBs, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung akzeptiert werden. Auch wird so die Einwilligung eingeholt, dass die Debitoria GmbH und deren „Partnerfirmen“ die persönlichen …“ Weiterlesen
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06.02.2024 Rechtsanwalt Kemal Eser„… . Betroffene sollten daher unbedingt ihre Widerrufsbelehrung prüfen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. Auch wenn ein sogenannter q ualifizierter Alleinauftrag gegen AGB-Recht verstößt …“ Weiterlesen
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06.02.2024 Rechtsanwalt Markus Lang„… . Der Bundesgerichtshof schloss sich jedoch der Gegenseite an. Die AGB der Sparkassen seien so auszulegen, dass die Sparer die Möglichkeit erhalten müssen, die maximal vereinbarte Verzinsung zu erhalten. Allerdings …“ Weiterlesen
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05.02.2024 Rechtsanwalt Stefan Roth„… Sie mit dem Kunden eine (teilweise oder vollständige) Vorauszahlung vereinbaren. Entweder vereinbaren Sie dies individuell mit dem Kunden oder Sie verwenden entsprechende Klauseln in Ihren AGB …“ Weiterlesen
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04.02.2024 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„Wirksame Einbeziehung von AGB in den Vertrag – Link auf Homepage oder QR-Code fürs Smartphone genügen Vertrag und AGB: Bei den meisten Verträgen bzw. Bestellungen verweist das Unternehmen (Händler …“ Weiterlesen
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02.02.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… der Widerrufsfrist mit Durchführung des Vertrags beginnt. Ich bestelle das 24 Paket zum Preis von 188€. Die Leistungen und Datenschutz, die AGB, die Gebühren sowie die Widerrufsbelehrung habe …“ Weiterlesen
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02.02.2024 Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth„… des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Juli 2017, Aktenzeichen XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 , nach der ein Bearbeitungsentgelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht wirksam vereinbart werden …“ Weiterlesen
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01.02.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… und letzten Schritt die IBAN des Auszahlungskontos angegeben werden, wenn möglich ein Mitantragsteller und es wird die Zustimmung eingeholt zu den AGB der Credi.de Vertriebs GmbH und die Checkbox …“ Weiterlesen
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01.02.2024 Rechtsanwalt Andreas Gerstel„… des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) zu entsprechen. Unsere neuen AGB finden Sie hier. Und hier ein Überblick der wichtigsten Ergänzungen: - Eine Liste der Informationen …“ Weiterlesen
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05.02.2024 Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik„… der ExpressSteuer GmbH einsteigen und die AGBs der Firma prüfen. Das bundesweit bekannt gewordene junge Start-Up stellte eine Plattform in Form einer App zur Verfügung, in der man die notwendigen …“ Weiterlesen
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26.01.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… bestätigen, dass er die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat. Auch hierbei wird nochmals erwähnt, dass keine …“ Weiterlesen
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25.01.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… und das Nettoeinkommen muss angegeben werden und der Hilfesuchende muss bestätigen, dass er die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung gelesen …“ Weiterlesen
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24.01.2024 Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.„… in Kontakt zu treten, ist Vorsicht geboten. Änderungen in den Geschäftsbedingungen : Häufige Änderungen in den AGBs oder Vertragsbedingungen können ein Warnsignal sein. Unklare Geschäftsmodelle …“ Weiterlesen
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23.01.2024 Rechtsanwalt Stephan Steinwachs„… , das mit der Bestellung verbundene Angebot abzulehnen. Die Feststellung, wann genau ein Vertrag zustande gekommen ist, hängt von den Vertragsschlussregelungen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab …“ Weiterlesen
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20.01.2024 Rechtsanwalt Martin Loibl„… bietet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. ABER – es gelten immer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sodass ein auf AGB zweitrangig ist. Widerruf von Verträgen bei Elektroautos …“ Weiterlesen
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04.05.2024 Rechtsanwalt Marko Liebich„… diese überhaupt nicht erteilt oder in den AGB des Anbieters „versteckt“ wird. Auch die gleichzeitige Belehrung über mehrere Widerrufsrechte zu verschiedenen Vertragsarten, wie sie etwa die CopeCart GmbH verwendet …“ Weiterlesen
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06.02.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… auf die Gebührenpflichtigkeit hingewiesen wurde oder ob die AGB-Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten. Hier finden Sie ausführliche Informationen, wie Sie sich nun verhalten sollten: European Trust Solution …“ Weiterlesen