Enterbung: Pflichtteil entziehen oder reduzieren und Anfechtungsmöglichkeit
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Sie denken darüber nach, ein Kind zu enterben, oder wurden durch den Erblasser enterbt? In diesem Artikel können Sie unter anderem nachlesen, was es mit der Enterbung und dem Pflichtteil auf sich hat, wann eine vollständige Entziehung des Pflichtteils möglich ist, wie man den Pflichtteil reduzieren kann und wann eine Anfechtung möglich ist.
Was bedeutet Enterbung?
Jemanden zu enterben, bedeutet, dass eine nach dem Gesetz erbberechtigte Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Gesetzlich geregelt ist die Enterbung in § 1938 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Relevant ist die Enterbung also bei Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartnern, die ein gesetzliches Erbrecht haben, durch den Erblasser – der Verstorbene, der seinen Nachlass hinterlässt – aber nicht beerbt werden sollen.
Hinweis: Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Eine Enterbung ist daher nicht notwendig.
Wie funktioniert die Enterbung?
Wie oben bereits erläutert, kann nur enterbt werden, wer auch gesetzlicher Erbe wäre. Die rechtskräftige Enterbung muss durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. Dementsprechend ist im Testament – so präzise wie möglich – aufzunehmen, dass beispielsweise das Kind, vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse, enterbt wird. Sinnvoll ist bei Abkömmlingen auch ein weiterer Satz im Testament, inwiefern die Enterbung auch für die Abkömmlinge des enterbten Kindes gilt. Entsprechende Vorlagen sind im Internet zu finden. Bei Erbangelegenheiten ist jedoch im Hinblick auf die weitreichenden Folgen immer anwaltlicher Rat empfehlenswert.
Gründe für eine Enterbung
Wer nach Enterbungsgründen sucht, muss hier unterscheiden. Die Enterbung (§ 1938 BGB) als solche bedarf keiner Begründung. Es steht jedem Erblasser frei, Angehörige grundlos zu enterben. Dem Erblasser steht natürlich ebenso frei, eine Begründung anzuführen. Das Angeben von Gründen kann jedoch unter Umständen eine Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung nach § 2078 BGB begründen.
Hinweis: Für die Entziehung des Pflichtteils muss hingegen eine der in § 2333 BGB aufgeführten Gründe zutreffen. Genaueres hierzu können Sie unter Pflichtteilsentziehung nachlesen.
Enterben ohne Pflichtteil?
Enterben ohne Pflichtteil – das ist in vielen Fällen, in denen die Enterbung Thema ist, die Wunschvorstellung des Erblassers. Den meisten Menschen dürfte bekannt sein, dass trotz der Enterbung einem gesetzlich bestimmten Personenkreis von nahen Angehörigen – sogenannte Pflichtteilsberechtigte (§ 2303 BGB) – der Pflichtteil zusteht, sofern den Betroffenen nicht auch der Pflichtteil entzogen worden ist. Diese vollständige Enterbung ist in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Pflichtteilsberechtigung
Pflichtteilsberechtigt sind:
Kinder (auch Adoptivkinder)
Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
Pflichtteilsberechtigt können auch sein:
Eltern
Enkelkinder
Das gilt aber nur, wenn sie auch gesetzliche Erben sind. Enkelkinder erben gesetzlich nur, wenn das Kind des Erblassers, von dem das Enkelkind abstammt, nicht selbst erbt, beispielsweise weil es verstorben ist. Eltern erben nur, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat.
Pflichtteilsentziehung
Möchte der Erblasser nicht, dass der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil erhält, kann der Pflichtteil in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen, die in § 2333 BGB bestimmt sind, entzogen werden. Eine Pflichtteilsentziehung ist möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte:
den Erblasser, seinen Ehegatten oder einen Abkömmling des Erblassers umbringen möchte,
gegen eine oben genannte Person ein Verbrechen begeht oder sich eines schweren, vorsätzlichen Vergehens schuldig macht,
eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt,
wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird oder wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist und es unzumutbar für den Erblasser wäre, dass der Pflichtteilsberechtigte erbt.
Wegen groben Undanks kann keine Pflichtteilsentziehung erfolgen. Diesen Begriff kennt das Gesetz nur im Zusammenhang mit Schenkungen. Zwar kann eine Enterbung wegen groben Undanks erfolgen, denn eine Enterbung ist auch ohne Grund möglich – siehe unter Gründe für eine Enterbung –, eine vollständige Entziehung ist jedoch nur bei den oben genannten und abschließend aufgezählten Gründen möglich.
Achtung: Eine Pflichtteilsentziehung erlischt, wenn der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten verziehen hat. Dieses Verzeihen muss der Pflichtteilsberechtigte beweisen (§ 2337 BGB).
Pflichtteilsverzicht
Sehr wirksam, aber in der Regel sehr schwierig in der Herbeiführung, ist ein Pflichtteilsverzicht, der von dem Enterbten unterzeichnet wird. Damit dieser Verzicht rechtliche Wirksamkeit entfaltet, ist er zwingend beim Notar zu beurkunden. Im Erbfall kann der Pflichtteilsberechtigte dann nicht mehr auf seinem Pflichtteil bestehen. Es liegt auf der Hand, dass der Enterbte diesen Vertrag nicht unterzeichnen möchte. Denkbar ist, in solchen Fällen eine finanzielle Entschädigung in Form einer Abfindung zu vereinbaren.
Pflichtteil mindern
Liegen keine triftigen Gründe vor, um dem Pflichtteilsberechtigten auch den Pflichtteil zu entziehen, besteht die Möglichkeit, den Pflichtteil durch eine Verringerung des Vermögens durch Schenkung zu Lebzeiten indirekt zu minimieren. Das Gesetz sieht für diesen Fall einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) vor. Die Schenkung wird jedoch von Jahr zu Jahr um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt, sodass die Schenkung nach zehn Jahren nicht mehr zu berücksichtigen ist. Vorsicht ist auch geboten, an wen die Schenkung erfolgt. Bei einer Schenkung an Ehegatten beginnt diese Frist nicht vor Auflösung der Ehe.
Enterbung anfechten
Wer enterbt wurde, sollte hinterfragen und von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Enterbung rechtmäßig erfolgte oder angefochten werden kann. Es gibt einige Möglichkeiten, warum die Enterbung nicht wirksam sein könnte. Eine Anfechtung einer letztwilligen Verfügung inklusive der enthaltenen Enterbung ist denkbar, wenn
das Testament unwirksam ist, z. B. weil der Erblasser nicht testierfähig war oder das Testament formunwirksam ist,
der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte,
der Erblasser über Umstände im Irrtum war, die sich später als nicht zutreffend erwiesen haben, und wenn er in Kenntnis dieses Umstandes nicht an dem Testament festgehalten hätte,
der Erblasser durch Drohung zur Enterbung bestimmt worden ist.
Achtung: Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtenden von dem Anfechtungsgrund.
Fazit
Enterbung ist der Ausschluss einer nach dem Gesetz erbberechtigten Person von der gesetzlichen Erbfolge.
Die rechtskräftige Enterbung muss durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag erfolgen.
Die Enterbung bedarf keiner Begründung. Es steht jedem Erblasser frei, Angehörige zu enterben.
Einem gesetzlich bestimmten Personenkreis von nahen Angehörigen – sogenannte Pflichtteilsberechtigte – steht trotzdem der sogenannte Pflichtteil zu.
Der Pflichtteil kann in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen entzogen werden.
Zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten kann ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Dieser muss beim Notar beurkundet werden.
Durch Schenkung zu Lebzeiten kann der Pflichtteil indirekt gemindert werden.
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Rechtstipps zu "Enterbung"
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03.06.2024 Rechts- und Fachanwältin Sigrun Mast Maître en Droit„… seinen Anspruch geltend machen. Es gibt jedoch eine Verjährungsfrist, die drei Jahre beträgt. Diese Frist beginnt in dem Jahr, in dem der Pflichtteilsberechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung Kenntnis …“ Weiterlesen
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03.06.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… enterbenden Verfügung erhält. In diesem Fall war dies erst der Moment, als das Gutachten die Testierfähigkeit des Erblassers bestätigte. Dieses Urteil unterstreicht, dass ein Irrtum bezüglich …“ Weiterlesen
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31.05.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und soll nahe Angehörige vor völliger Enterbung schützen. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel die Kinder, der Ehegatte und unter bestimmten Umständen …“ Weiterlesen
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26.05.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„Einführung Eine Enterbung schließt einen potenziellen Erben von der Erbfolge aus. Dennoch können enterbte Personen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. In diesem Artikel erfahren …“ Weiterlesen
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17.05.2024 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, einen gesetzlichen Erben wegen groben Undanks zu enterben und ihm den Pflichtteil zu entziehen, ist von erheblicher rechtlicher Relevanz …“ Weiterlesen
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22.04.2024 Rechtsanwältin Sylvia Weiße„… (Ehepartner, Abkömmlinge und Eltern (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)) haben jedoch im Falle eine Enterbung oder Erbausschlagung nicht nur Pflichtteilsansprüche, sondern auch sogenannte …“ Weiterlesen
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15.04.2024 Rechtsanwältin Martina Hauptmann-Uhl„… , die gesetzlich nicht automatisch erbberechtigt sind. Pflichtteil: Bedenken Sie, dass leibliche Kinder und der Ehegatte auch bei einer testamentarischen Enterbung einen gesetzlichen Pflichtteil …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwältin Helen Maus„… , wenn die gesetzliche Erbfolge eingetreten wäre. Er dient dazu, sicherzustellen, dass nahe Verwandte auch im Falle einer Enterbung einen „angemessenen“ Anteil am Nachlass erhalten. Der Pflichtteilsanspruch …“ Weiterlesen
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12.04.2024 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh„… die Kinder pflichtteilsberechtigt. Da die Kinder gesetzliche Erben des überlebenden Elternteils zu 100% sind, erhalten Sie bei einer Enterbung 50% des Nachlasses als Pflichtteilsanspruch in Geld …“ Weiterlesen
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27.03.2024 Rechtsanwältin Kathrin Fedder-Wendt„… , dass die Mutter nur eine kleine Altersrente, wenn überhaupt, bezieht. Aus diesem Grund wird die Enterbung nach dem erstverstorbenen Elternteil von vielen Kindern akzeptiert und ein Geltendmachen …“ Weiterlesen
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23.03.2024 Rechtsanwalt Bernd Gasteiger LL.M.„1. Ausgangslage: a) Aktuell haben wir unseren Mandanten erfolgreich nach Anfechtung eines notariellen Testaments nach Enterbung im Rahmen eines eingeleiteten Erbscheinverfahrens vertreten. Unser …“ Weiterlesen
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19.03.2024 Rechtsanwältin Christina Bender„Was ist Enterbung? Enterbung ist ein rechtlicher Akt, bei dem eine Person in einem Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen …“ Weiterlesen
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14.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec.„… des längerlebenden Ehegatten möglich bleiben, so ist es sinnvoll, eine spezifische Einschränkung in der Formulierung der Pflichtteilsstrafklausel dahingehend vorzusehen, dass die Enterbung nicht wirksam …“ Weiterlesen
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08.03.2024 Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl„… eingefordert und (insbesondere in seiner Höhe) erfolgreich durchgesetzt werden kann, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Enterbung in einer letztwilligen Verfügung …“ Weiterlesen
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06.03.2024 Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová„… , Enterbung, Erbunfähigkeit usw. Wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat und den überlebenden Ehegatten nicht als Erben eingesetzt hat, kann er dies tun, da der überlebende Ehegatte kein …“ Weiterlesen
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21.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„Im allgemeinen Sprachgebrauch wird von Enterbung gesprochen, wenn Angehörige im Testament des Erblassers nicht bedacht sind. Wer auf diese Weise enterbt wird, hat allerdings oft trotz Enterbung …“ Weiterlesen
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20.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… . Gemäß § 2303 BGB sind folgende Personen pflichtteilsberechtigt Kinder des Erblassers (egal ob ehelich, unehelich oder adoptiert) Ehepartner und eingetragene Lebenspartner Eltern Eine Enterbung …“ Weiterlesen
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15.02.2024 Rechtsanwältin Martina Hauptmann-UhlDas Erbrecht in Deutschland schützt nahe Angehörige des Erblassers durch den sogenannten Pflichtteil, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht oder explizit enterbt wurden. Dies stellt sicher, dass … Weiterlesen
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15.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… ist ein gesetzlicher Anspruch, der bestimmten Personen, wie zum Beispiel enterbten Kindern eines Erblassers, zusteht. Dieser Anspruch stellt sicher, dass diese Personen trotz Enterbung einen festgelegten Anteil …“ Weiterlesen
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15.02.2024 Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut„… durch ein Testament enterbt wurde oder die erhaltene Erbquote als unzureichend empfindet. Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Verwandte auch bei Enterbung oder ungünstigen testamentarischen Regelungen …“ Weiterlesen
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14.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… relativ groß sein. Sie wurden enterbt oder überlegen, jemanden durch ihr Testament zu enterben? Zur rechtlichen Einschätzung Ihres Falls bietet die Kanzlei CDR Legal Ihnen ein telefonisches …“ Weiterlesen
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12.02.2024 Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.„… . Eine Ausnahme besteht bei grobem Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser. In solchen Fällen kann Ihr Pflichtteilsrecht verfallen und eine komplette Enterbung tatsächlich wirksam sein. Außerdem kann der Erbteil …“ Weiterlesen
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09.02.2024 Rechtsanwältin Christina Bender„Die Enterbung ist ein einschneidendes Ereignis im Erbrecht, insbesondere wenn es um Kinder geht, ganz gleich, ob sie ehelich oder unehelich sind. In solchen Fällen tritt der Pflichtteilsanspruch …“ Weiterlesen
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07.02.2024 Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut„… , dass dein Vermögen entsprechend deinen Wünschen verteilt wird. In diesem Artikel erfährst du das Erbrecht 1x1 – von der Bedeutung des Testaments bis hin zur Enterbung. Warum ist eine Nachlassplanung wichtig …“ Weiterlesen