Immobiliendarlehen: Bank verweigert Auszahlung? WICHTIGES UPDATE!
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Wichtiges UPDATE!
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte 2022 eine in Immobiliendarlehensverträgen häufig verwendete Klausel, welche die Auszahlung des Darlehens an die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Bedingungen sowie üblicherweise an den Baufortschritt knüpft, für unzulässig erklärt (Urteil vom 27.04.2022 – 9 U 355/21).
Die unwirksame Klausel lautet wie folgt:
„Der Kredit kann erst in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche vertraglichen Bedingungen erfüllt sind […]. Bei Baukrediten erfolgt die Auszahlung üblicherweise nach Baufortschritt […]“.
Eine ausführliche Besprechung des Urteils des OLG Stuttgart finden Sie hier:
Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück
Diese Entscheidung ist durch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Bank durch den Bundesgerichtshof nunmehr rechtskräftig geworden. Darlehensnehmer, die von dieser Praxis betroffen sind, haben aussichtsreiche Chancen, die vollständige und sofortige Auszahlung des Darlehens bzw. Restdarlehens von der Bank einfordern. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Bank Schadensersatz für die rechtswidrige Verzögerung der Auszahlung schuldet, was jedoch stets eine individuelle rechtliche Prüfung erfordert.
Rechtsanwalt Markus Mehlig, spezialisiert im Bankrecht, bietet deutschlandweit Vertretung in diesen Angelegenheiten an, einschließlich der Thematik um verweigerte Auszahlungen bei Baudarlehen und Vorfälligkeits- sowie Nichtabnahmeentschädigungen. Gerne steht er Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs zur Verfügung.
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