ML Schiffsinvest 2 GmbH & Co. KG: Verkaufsprospekt auf dem Prüfstand – Ausstiegschance für Anleger?

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Sowohl der Vertrieb der Anteile an dem Schiffsfonds als auch der Verkaufsprospekt „ML Schiffsinvest 2 GmbH & Co. KG“ stehen seit geraumer Zeit in der öffentlichen Kritik. 

Auch die SCS Rechtsanwaltskanzlei ist nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Emissionsprospekt vom 06.07.2010 unrichtig und irreführend ist. So wird bspw. die Marktsituation wiederholt zu positiv dargestellt und die im Jahr 2010 bereits bekannte Problematik der Chartereinbrüche verharmlost bzw. als vorübergehendes Problemchen abgetan. Zudem sind die prognostizierten Vermögenszuwächse in Höhe von durchschnittlich 8-10 % pro Jahr deutlich übersetzt und fußen auf keiner realistischen Kalkulationsgrundlage. 

Diese und weitere Prospektinhalte stehen demnächst vor dem Oberlandesgericht München im Rahmen eines sog. Kapitalanleger-Musterverfahrens auf dem Prüfstand. Das OLG München muss jetzt lediglich noch einen sog. „Musterkläger“ bestimmen, um das Verfahren tatsächlich in Gang zu setzen. In diesem Verfahren wird dann geprüft, ob der Verkaufsprospekt fehlerhaft ist und die Prospektverantwortlichen daher wegen Verletzung ihrer Aufklärungspflichten haften. Sollte dies der Fall sein, stehen den geschädigten Anlegern dem Grunde nach Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu. 

Aber Achtung: Um von dem bevorstehenden Kapitalanleger-Musterverfahren profitieren zu können, müssen geschädigte Anleger zwingend selbst aktiv werden, denn der Ausgang des Musterverfahrens entfaltet keine allgemeine Bindungswirkung für Anleger der ML Schiffsinvest 2 GmbH & Co. KG.

Betroffenen Anlegern, die bislang keine Klage eingereicht haben stehen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Musterverfahren zwei Optionen zur Verfügung:

Um als Beteiligter unmittelbar an dem Verfahren teilnehmen zu können, müssen Betroffene zunächst eine eigene Klage einreichen (lassen). Der Individualrechtstreit wird sodann ausgesetzt und der klagende Anleger wird automatisch ein sog. Beigeladener, sodass für und gegen diesen u. a. die Entscheidung im Musterverfahren (Musterentscheid) unmittelbar wirkt.

Daneben haben Anleger die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung des Musterklägers (diese steht derzeit noch aus) ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zum Musterverfahren anmelden zu lassen. Mit der entsprechenden Anmeldung wird der Anleger zum sog. Anmelder und die Verjährung der angemeldeten Ansprüche wird zunächst gehemmt. Da der Ausgang des Verfahrens indes keine Bindungswirkung gegenüber dem Anmelder entfaltet, muss dieser ggf. noch einen individuellen Rechtsstreit führen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Betroffene Anleger haben also die Qual der Wahl und können sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung von uns beraten lassen.

Die SCS Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger und hat ihren rechtlichen Fokus auf die Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüchen geschädigter Anleger sowie auf die Vertretung von Anlegergruppen gerichtet. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Vertretung von Anlegern im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens. Profitieren auch Sie von unseren jahrelangen Erfahrungen und unserer Expertise als Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.


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