Rechtsanwalt Holger Barth


Fachanwalt für Medizinrecht

Meine im Jahr 2000 gegründete Anwaltskanzlei hat sich auf dem Gebiet des Arztrechts spezialisiert.
Hier betreue ich schwerpunktmäßig Ärzte, die innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung als Vertragsärzte tätig sind oder sich als Vertragsärzte niederlassen möchten.
Die wichtigsten Tätigkeitsgebiete, für deren Bearbeitung ich auch nichtärztlichen Mandanten überregional zur Verfügung stehe, sind neben dem Arztrecht als Plus das Immobilien- und Mietrecht jeweils mit folgenden Teilgebieten:


  • Arztrecht / Medizinrecht
    • Vertragsarztrecht
    • Vertragsgestaltung für Ärzte
    • Arzthaftungsrecht
    • Ärztliches Berufsrecht
    • Arztstrafrecht
  • Immobilien- und Mietrecht
    • Wohnraummietrecht
    • Geschäftsraummietrecht
    • Privates Baurecht
    • Grundstückszivilrecht
    • Wohnungseigentumsrecht
Zur Person: Rechtsanwalt Holger Barth

Holger Barth wurde 1959 in Frankfurt am Main geboren. Er ist mit einer Ärztin verheiratet, hat zwei Kinder und lebt mit seiner Familie in Freiburg im Breisgau.

Beruflicher Werdegang

  • 1980 bis 1986: Studium in Freiburg im Breisgau und Tübingen – Wahlfach: Kriminologie und Jugendstrafrecht
  • 1986 bis 1989: Rechtsreferendar in Freiburg im Breisgau – Wahlfach: Arbeits- und Sozialrecht; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht – Freiburg im Breisgau, Forschungsgruppe Kriminologie
  • 1989 bis 1994: Rechtsanwalt in Waldkirch und Freiburg – Schwerpunkte: Immobilien- und Mietrecht; Arbeits- und Sozialrecht
  • 1992: Lehrgang Fachanwalt Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut
  • 1993 bis 2000: Wissenschaftlicher Angestellter/Assistent an der Universität Freiburg im Breisgau und Leiter des Frankreichreferats am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
  • seit 2000: eigene Anwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau mit Schwerpunkt Arztrecht
  • 2006: Lehrgang Fachanwalt Medizinrecht bei der Deutschen Anwaltakademie
  • 2007: Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arztrechtplus.de
Rechtsanwalt Holger Barth ist gelistet in Rechtsanwälte Freiburg und Fachanwälte Freiburg

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Rechtsanwalt Holger Barth
Wilhelmstr. 46
79098 Freiburg

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Holger Barth:
  • Medizinrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Holger Barth:
  • Arzthaftungsrecht
  • Bau- & Architektenrecht
  • Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
  • Medizinrecht
  • Sozialrecht

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Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
Französisch Französisch